Betreff
Förderung der Qualifizierung von Tagespflegepersonen
Vorlage
2020/3704
Aktenzeichen
SB89-Ei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Zur Sicherstellung neuer Betreuungsplätze in der Kindertagespflege wird die neue Qualifizierungsmaßnahme QHB ab 2021 nach erfolgreichem Abschluss mit einem Betrag von 600 € pro Teilnehmerin bzw. pro Teilnehmer gefördert. Aus Landesmitteln erfolgt eine Förderung von 2000 € pro Teilnehmerin und Teilnehmer.

 

2.    Zur Erhöhung der Qualität in der Kindertagesbetreuung werden ab dem Jahr 2022 die Kosten für die Nachschulung bereits bestehender Tagespflegepersonen in Höhe von 1.500 € pro Tagespflegeperson übernommen.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                         Märtens                                          Adomat

 

Begründung:

 

Mit Inkrafttreten des neuen KiBiz NRW zum 01.08.2020 ändern sich verpflichtend die Bedingungen zur Qualifizierung von Tagespflegepersonen. Die Kosten für die Weiterqualifizierung pro Tagespflegeperson betragen 3.200 €. Aus Landesmitteln werden pro Teilnehmerin bzw. pro Teilnehmer 2.000 € bereitgestellt. Der Restbetrag von 1.200 € muss von den Teilnehmenden selbst getragen werden. Bislang beliefen sich die Kosten für eine Qualifizierung zur Tagespflegeperson auf ca. 400 €.

 

Zur Sicherstellung neuer Betreuungsplätze schlägt die Verwaltung daher - nach erfolgreichem Abschluss - eine hälftige Übernahme der verbleibenden Kosten in Höhe von 600 € je Teilnehmenden vor. Für 2021 ist mit ca. 40 Teilnehmenden zu rechnen und einem Gesamtbetrag von ca. 25.000 €. Bei Übernahme der restlichen Teilnahmegebühren verpflichtet sich die Tagespflegeperson zur ausschließlichen Aufnahme von Kindern aus Leverkusen. Alternativ kann sie auf den Kostenbeitrag der Stadt Leverkusen verzichten und dann auch Kinder aus anderen Kommunen betreuen.

 

Ab 2022 wird im Curriculum des QHB (kompetenzorientiertes „Qualifizierungshandbuch“ Kindertagespflege) eine Nachqualifizierung für bereits tätige Tagespflegepersonen angeboten. Die Teilnahmegebühr beträgt 1.500 € pro Person. Zur Erhöhung der Qualität in der Kindertagespflege ist die Teilnahme an der Maßnahme seitens des Fachbereichs Kinder und Jugend erwünscht. Aufgrund der entstehenden Kosten und des zeitlichen Aufwands für die Tagespflegepersonen ist davon auszugehen, dass die Nachqualifizierung nicht oder nur vereinzelt in Anspruch genommen wird. Um die Teilnahmebereitschaft zu erhöhen, wird vorgeschlagen, den gesamten Betrag zu übernehmen.

 

Grundsätzlich können für das Jahr 2022 30 Plätze zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Auslastung von 100 % muss ein Gesamtbetrag von 45.000 € für die Nachqualifizierung bereitgestellt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Susanne Eichler, FB 51, 406-5173

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag: 510006050101, Sachkonto: 541220

 

Für die Landesmittel:

Innenauftrag: 510006050101, Sachkonto: 414100

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

2021        25.000 €,

ab 2022   70.000 €,

Mittel sind für den Haushalt ab 2021 eingeplant.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die weiteren Bearbeitungsschritte zeitgerecht umsetzen zu können, ist eine Beschlussfassung in diesem Turnus angeraten. Eine frühzeitigere Einbringung der Vorlage war aufgrund von Abstimmungsbedarfen leider nicht möglich.