Betreff
Verkehrs- und Parksituation auf der Bruchhauser Straße sowie im Bereich des Friedhofs Bruchhauser Straße/Hufer Weg
Vorlage
2020/3707
Aktenzeichen
20-01-zg
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Auf der Bruchhauser Straße wird im Bereich der Häuser Nrn. 12 – 26 die Sonderparkregelung auf dem dortigen Parkstreifen weitergeführt.

 

2.    Die Sonderparkreglung wird auch auf der Friedhofsseite zwischen Hufer Weg und Kreisverkehr Von-Knoeringen-Straße eingeführt.

 

3.    Die Regelungen werden zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren weitergeführt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Lünenbach

 

Begründung:

 

1.    Erfahrungsbericht

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hatte in ihrer Sitzung vom 30.11.2017 beschlossen,

 

·         auf der Bruchhauser Straße im Bereich der Häuser 12 – 26 eine Sonderparkregelung analog dem Bewohnerparken auf dem dortigen Parkstreifen einzuführen,

 

·         auf der Friedhofsseite zwischen Hufer Weg und Kreisverkehr Von-Knoeringen-Straße eine Parkscheibenregelung (Parken mit Parkscheibe für 2 Stunden in der Zeit von 07:00 bis 22:00 Uhr) einzuführen,

 

·         diese Regelungen zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahren einzuführen.

 

Hintergrund war der Bau eines Wohn- und Geschäftshauses inklusive Fitnessstudio im Kreuzungsbereich Hufer Weg/Bruchhauser Straße im Jahr 2016 und den hierdurch ausgelösten hohen Parkdruck für die Anwohnenden, welcher auch nicht durch die Schaffung von Parkflächen auf Privatgrundstücken kompensiert werden konnte. Zudem kam es aufgrund der Vielzahl der geparkten Fahrzeuge zu Verkehrsbehinderungen auf der Bruchhauser Straße. Ein gefahrloser Begegnungsverkehr war nicht immer gegeben.

 

Nach der Einrichtung der Sonderparkzone wurde festgestellt, dass sich das Parkverhalten in der Bruchhauser Straße verbessert hat. Vonseiten der Anwohnenden waren seit der Maßnahme zur Umgestaltung der Parksituation überwiegend positive Reaktionen festzustellen. Dennoch gab es anfänglich einige Beschwerden der Anwohnenden aus den Häusern Nr. 2-10, da diese lediglich die Möglichkeit hatten, unter Nutzung der Parkscheibenreglung im öffentlichen Raum zu Parken. Daraufhin hat die Verwaltung auf der Friedhofsseite das befristete Parken mit Parkscheibe vom Kreisverkehr Von-Knoeringen-Straße bis zur Hausnummer 12 (Beginn der Parkraumbewirtschaftung) eingekürzt.

 

Weiterhin traten auch anfängliche Beschwerden der Anwohnenden darüber auf, dass mehr Fahrzeuge als Parkplätze vorhanden waren. Auf die ca. 26 vorhandenen Parkplätze kommen 52 ausgegebene Parkausweise. Erschwerend kam hinzu, dass einige Fahrzeug führende Personen sich nicht an die vorgeschriebenen Regelungen gehalten haben und somit den Anwohnenden aufgrund des Falschparkens diese Parkplätze nicht mehr zur Verfügung standen. Die Anwohnenden können jedoch nicht auf die andere Straßenseite ausweichen, da dort nur eine maximale Parkdauer von 2 Stunden zugelassen ist. Demzufolge kam die Anregung aus der Nachbarschaft, die Parkplätze auf der Friedhofsseite ebenfalls für die Anwohnenden mit Sonderparkausweis freizugeben. Hier wurde den Anwohnenden zunächst mitgeteilt, dass zuerst die Probephase abgewartet werden solle. Danach werde der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III im Rahmen des Erfahrungsberichts der Vorschlag unterbreitet, über diese Regelung zu entscheiden.

 

Es ist festzustellen, dass die Parkregelung durch die Verkehrsteilnehmer alles in allem gut angenommen wurde.

 

Für die Einrichtung der Sonderparkzone sind für die Markierung und Beschilderung Kosten in Höhe von 3.492,25 € angefallen. An Verwaltungsgebühren für die Ausstellung der Bewohnerparkausweise wurden 1.596,40 € eingenommen.

 

2.    Beibehaltung und Erweiterung der gegenwärtigen Parksituation:

Aufgrund der Beobachtungen aus dem 2-jährigen Erprobungszeitraum empfiehlt die Verwaltung die Beibehaltung der Sonderparkzone, befristet für die nächsten 2 Jahre. Um den berechtigten Wunsch aus der Nachbarschaft mit aufzugreifen, wird empfohlen, das Parken für die Anwohnenden auch auf der Friedhofsseite unbegrenzt mit Sonderparkausweis zuzulassen. Dazu müssten lediglich unter die vorhandene Beschilderung drei neue Zusatzschilder mit „Sonderparkausweis frei“ angebracht werden.

 

Die Kosten für die zusätzliche Beschilderung (drei neue Zusatzschilder) belaufen sich auf ca. 510,00 €. Es ist zu erwarten, dass durch die Erneuerung der Parkausweise ca. der gleiche Betrag wie zuvor eingenommen werden kann.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in Frau Zager/ Fachbereich 36/ Telefon: 406 – 36 83

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Verkehrs- und Parksituation auf der Bruchhauser Straße sowie im Bereich des Friedhofs Bruchhauser Straße/Hufer Weg.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 36 000 230 012 0026, Finanzposition 782700 – Verkehrsschilder.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die anfallenden Beschilderungskosten belaufen sich auf ca. 510,00 €.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt mit dem vorhandenen Personal.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]