Betreff
Jahresabschluss 2019 der wupsi GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2020/3712
Aktenzeichen
201-01-07-14-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2019 gemäß beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung.

 

b) Genehmigung des zusammengefassten Lageberichts und Konzern-Lageberichts.

 

c) Verwendung des Jahresergebnisses in Höhe von 7.040.357,36 € wie folgt:

 

- Einstellung des Betrages von 4.562.060,82 € in die anderen Gewinnrücklagen, um in Vorjahren getätigte Entnahmen aus der Kapitalrücklage zur Kompensation von Verlusten aus Abschreibungen auf Wertpapiere des Anlagevermögens auszugleichen,

- Ausschüttung eines Teilbetrages in Höhe von 939.939,00 € an die Gesellschafter,

 

-  Vortrag des verbleibenden Betrages von 1.538.357,54 € auf neue Rechnung.

 

d) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2019.

 

2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

3. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der wupsi GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den Konzernabschluss zu billigen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Gemäß § 12 des Gesellschaftsvertrages der wupsi GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung nach vorhergehender Beratung der Berichte des Aufsichtsrates und des Abschlussprüfers über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichts, die Verwendung des Ergebnisses bzw. Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft RSM GmbH, Köln, hat die Prüfberichte zum Jahres- bzw. Konzernabschluss 2019 vorgelegt und mit Datum vom 03.06.2020 uneingeschränkte Bestätigungsvermerke erteilt. Der Aufsichtsrat der wupsi GmbH hat sich mit der Feststellung von Jahresabschluss und Lagebericht in seiner Sitzung am 25.06.2020 befasst.

 

Die Beschlussfassung über den Jahresabschluss erfolgte in der Gesellschafterversammlung am 25.06.2020. Die vom Rat bestellten Vertreterinnen bzw. Vertreter in der Gesellschafterversammlung handelten dabei gem. § 11 Abs. 4 und 5 des Gesellschaftsvertrages einheitlich, vorbehaltlich eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen der wupsi GmbH und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2019

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

GuV 2019

* davon in 2018: 1.017.148,27 € und in 2019: 5.693.344,80 € Zuschreibungen auf die RWE-Aktien


 

Die allgemeine wirtschaftliche Situation der wupsi GmbH sei anhand der folgenden Übersicht dargestellt:

 

 

Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der wupsi GmbH zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.

 

Abschließende Hinweise:

Als Anlagen 1 bis 3 sind dieser Vorlage für die wupsi GmbH die Bilanz zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019 sowie der zusammengefasste Lagebericht und Konzern-Lagebericht beigefügt. Die Anlagen 4 und 5 führen Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung des wupsi-Konzerns auf.

 

Die Prüfungsberichte der Jahresabschlüsse für die wupsi GmbH und den Konzern stehen als nichtöffentlich zu behandelnde Anlagen 6 und 7 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar der Prüfberichte zur Verfügung.

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der wupsi GmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der wupsi GmbH gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).

 

Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat der wupsi GmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Rh. Albrecht Omankowsky

Rh. Oliver Ruß

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon: Frau Hohn/Konzernsteuerung/

406 - 2242

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Jahresabschluss 2019 der wupsi GmbH.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN1213

Produkt 121301

Produktgruppe 1213

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)




 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]