Betreff
Jahresabschluss 2019 der Sparkasse Leverkusen
- Entlastung der Organe
Vorlage
2020/3714
Aktenzeichen
201-01-72-14-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2019 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband (RSGV) hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2019 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse mit Ausnahme des Vorschlags zur Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 Sparkassengesetz NRW (SpkG) in seiner Sitzung vom 10.06.2020 gefasst. Der Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses wird in diesem Jahr erst in einem Termin ab Oktober 2020 zur Besprechung anstehen. Damit setzt die Sparkasse die am 30.03.2020 geäußerte Erwartungshaltung der BaFin, um, „bis mindestens Oktober 2020 keine Dividenden (zu) zahlen oder Gewinne aus(zu)schütten“. Herr Breuer, Präsident des RSGV, hat die Verwaltungsratsvorsitzenden mit Schreiben vom 20. 04.2020 nachdrücklich aufgefordert, den Erwartungen der BaFin zu entsprechen und frühestens im Oktober über eine etwaige Gewinnverwendung zu entscheiden.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

Die Aufwendungen der Jahre 2018 und 2019 der Sparkasse Leverkusen stellen sich wie folgt dar:

 

 

2019

2018

Veränderung Vorjahr

Personalaufwand

36.192 T€

36.778 T€

-586 T€

Andere Verwaltungsaufwendungen

18.254 T€

16.834 T€

+1.420 T€

Abschreibungen

1.209 T€

1.858 T€

-649 T€

Sonstige betriebliche Aufwendungen

1.583 T€

2.933 T€

-1.350 T€

 

Der Personalaufwand ist im erwarteten Maß gegenüber 2018 gesunken. Die anderen Verwaltungsaufwendungen erhöhten sich um 8,9 %. Wesentliche Ursache für den Anstieg ist der anteilige Aufwand für die Stützungsmaßnahmen für die Norddeutsche Landesbank. Im Sachaufwand konnten durch eine konsequente Kostenüberprüfung Einsparungen erreicht werden, durch die unvermeidliche Kostensteigerungen kompensiert wurden.

 

Die Erträge stellen sich im Vergleich zum Vorjahr folgendermaßen dar:

 

 

2019

2018

Veränderung Vorjahr

Zinsüberschuss und laufende Erträge

54.986 T€

51.925 T€

+3.061 T€

Provisionsüberschuss

19.791 T€

20.460 T€

-669 T€

Sonstige betriebliche Erträge

2.788 T€

6.123 T€

-3.335 T€

 

Der Zinsüberschuss (einschließlich der laufenden Erträge aus Eigenanlagen, Anteilsbesitz und Gewinnabführungsverträgen) hat sich im Geschäftsjahr 2019 besser entwickelt als erwartet. Zu der Erhöhung des Zinsüberschusses führten, neben einer erheblichen Verbesserung des negativen Zinsergebnisses aus Swapvereinbarungen, auch höhere Erträge aus Eigenanlagen und Beteiligungen. Demgegenüber konnte der Provisionsüberschuss, insbesondere aufgrund gestiegener Provisionsaufwendungen für Vermittlungen im Kundengeschäft, die erwartete leichte Steigerung gegenüber dem Ergebnis 2018 nicht erreichen. Die sonstigen betrieblichen Erträge liegen deutlich unter dem Vorjahreswert, der durch Gewinne aus einigen Immobilienverkäufen positiv beeinflusst war.

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Sparkassenorgane gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht. Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Uwe Richrath

Bürgermeisterin Eva Lux

Rh. Paul Hebbel

Rh. Peter Ippolito

Rh. Rudolf Müller

Rh. Erhard T. Schoofs

Rf. Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens

Rf. Irmgard v. Styp-Rekowski

Rh. Sven Tahiri

Rh. Karl Schweiger

Rh. Rüdiger Scholz

Rh. Bernd Miesen

Rf. Roswitha Arnold

 

 

Abschließende Hinweise:

Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 10.06.2020, die Bilanz zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung 2019, der Lagebericht 2019 sowie der Anhang 2019 sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon: Frau Hohn/Konzernsteuerung/

406- 2242

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]