Betreff
Jahresabschluss 2019 der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2020/3727
Aktenzeichen
201-01-02-14-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 mit einer Bilanzsumme von 8.131.473,55 € und einem Jahresüberschuss von 1.739.735,02 € wird festgestellt.

 

b) Der Lagebericht 2019 wird genehmigt.

 

c) Vom Jahresüberschuss in Höhe von 1. 739.735,02 € werden 1.334.000,00 € an die Gesellschafter entsprechend den Gesellschaftsanteilen wie folgt ausgeschüttet:

 

     Stadt Leverkusen                                            10 %                           133.400 €,

     EVL GmbH & Co. KG                                      90 %                        1.200.600 €.

 

Der Gewinnrücklage wird ein Betrag von 405.735,02 € zugeführt.

(Hinweis: Aufgrund der vorgenommenen wirtschaftlichen Zuordnung bzw. der tatsächlichen Bilanzierung der städtischen Gesellschaftsanteile im kommunalen Sondervermögen SPL wird die o. a. Gewinnausschüttung zugunsten der Stadt Leverkusen ausschließlich im Rechnungswesen des SPL erfasst und nachgewiesen.)

 

d) Der Geschäftsführung der ivl wird für das Wirtschaftsjahr 2019 Entlastung erteilt.

 

2. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der ivl wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019 zuzustimmen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dornbach GmbH, Stolberger Str. 200, 50933 Köln, hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2019 der ivl geprüft und am 06.03.2020 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Gemäß §§ 14 lit. c) + d), 15 lit. d), 17 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrages der ivl beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung sowie die Bestellung des Abschlussprüfers.

 

Die Beschlussfassung in den Organen der ivl über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 17.06.2020 - und damit vor der Sitzung des Rates - vom Aufsichtsrat vorberatend und von der Gesellschafterversammlung erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2019

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist folgende Entwicklungen aus:

 

GuV 2019

Ein Vergleich von Wirtschaftsplanung und Jahresergebnis ergibt folgende Abweichungen (Angaben in T€):

 

Die Erträge sind gegenüber den Aufwendungen im Vergleich zur Planung stärker angestiegen.


 

Die allgemeine wirtschaftliche Situation sei anhand der folgenden Finanzkennzahlen dargestellt:

 

 

Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der ivl zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.

 

Abschließende Hinweise:

 

Als Anlagen 1 - 3 sind dieser Vorlage die Bilanz zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019 sowie der Lagebericht beigefügt.

 

Der Prüfbericht des Jahresabschlusses 2019 steht als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 allen Ratsmitgliedern im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 


 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der ivl angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der ivl gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Somit ist über Beschlusspunkt 2. gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsherren im Aufsichtsrat der ivl tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

BM Bernhard Marewski

Rh. Dirk Löb

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartnerin/Fachbereich/Telefon: Frau Hohn/Konzernsteuerung/406 - 2242

Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Jahresabschluss 2019 der ivl.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)          

 

Die Gesellschaftsanteile an der ivl sind im Konzern Stadt dem Sportpark Leverkusen wirtschaftlich zugeordnet. Ausschüttungen der Gesellschaft werden somit im Konzern Stadt an den Sportpark Leverkusen geleistet. Sie dienen der Finanzierung der dort anfallenden Aufgaben.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

siehe B)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]