- Änderung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen Service GmbH (KLS)
Beschlussentwurf:
1. Den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der KLS wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, den Änderungen des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe der Begründung zuzustimmen.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren bei der Bezirksregierung Köln einzuleiten.
3. Soweit eventuelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die den materiellen Gehalt nicht berühren, erforderlich sind, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Im Rahmen der Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Klinikum Leverkusen gGmbH erfolgen unter Anwendung der aktuellen Gesetzeslage ebenfalls Änderungen des Gesellschaftsvertrages der KLS. Der Beschluss der Gesellschafterversammlung der KLS über die Änderung des Gesellschaftsvertrages wurde in der Sitzung am 24.06.2020 vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen gefasst. Seitdem vorgenommene Änderungen am Gesellschaftsvertrag sind im Anschluss an diesen Weisungsbeschluss in den Gremien der Gesellschaft umzusetzen.
Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind in Form der beigefügten Synopse (Anlage 1) den momentan geltenden Regelungen gegenübergestellt worden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Hr.
Thiele / Konzernsteuerung /
406 - 2244
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |