- Änderung des Gesellschaftsvertrages als Stadtentwicklungsgesellschaft
- City C
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Zwischenergebnispräsentation der Phase 1 der Stadtplanungs- und Projektentwicklungsgesellschaft ulrich hartung GmbH zur Projektentwicklung der City C zur Kenntnis.
2. Vor dem Hintergrund dieses Ergebnisses und der noch anstehenden Phasen 2 und 3 beauftragt der Rat der Stadt Leverkusen die Verwaltung, folgende Schritte für eine Beschlussfassung des Rates der Stadt Leverkusen vorzubereiten:
2.1 Der Gesellschaftszweck der LPG wird erweitert, so dass sie als Stadtentwicklungsgesellschaft u.a. das Projekt zur Entwicklung der City C durchführen kann.
2.2 Die sich aus dieser Projektdurchführung ergebenden notwendigen finanziellen Mittel werden ab dem Jahr 2021 im städtischen Haushalt geplant.
2.3 Den Wechsel der Geschäftsführung der LPG zum 01.01.2021.
3. Der Rat weist die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der LPG nach § 113 GO NRW an, der weiteren Beauftragung von ulrich hartung GmbH (Durchführung der Phasen 2 und 3) zuzustimmen.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die LPG hat ein Gutachten zur Projektentwicklung der City C bei der Stadtplanungs- und Projektentwicklungsgesellschaft ulrich hartung GmbH in Auftrag gegeben. Diese hat die Begutachtung in 3 Phasen gegliedert:
- Phase 1: Bewertungsparameter, Rahmendaten, technische und kaufmännische Bestandsaufnahme.
- Phase 2: Analyse Standort und Bestand, Standort-, Markt- und Wettbewerbsanalyse, Bestandsbewertung, Nutzungskonzept-Analyse.
- Phase 3: Vorbereitung Entscheidung.
Für die Phase 1 liegen nunmehr erste Zwischenergebnisse vor, die in der als Anlage beigefügten Präsentation vorgestellt wurden.
Um die Entwicklung der City C auch in den sich nun anschließenden Phasen 2 und 3 der Begutachtung und insbesondere danach im Rahmen der Umsetzung weiterhin mit der LPG zu begleiten, bedarf es einer Änderung des Gesellschaftszwecks, wonach die LPG neben ihren bisherigen Aufgaben zusätzlich als Stadtentwicklungsgesellschaft insbesondere das Projekt City C betreut.
Die sich hieraus ergebenden finanziellen Konsequenzen sind ab dem Jahr 2021 im Haushalt der Stadt Leverkusen einzuplanen und korrespondierend mit der Wirtschaftsplanung der LPG darzustellen.
Die Mittel zur weiteren Beauftragung von ulrich hartung GmbH im Jahr 2020 stehen im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung (Deckungsfähigkeit) im Budget des FB 02 zur Verfügung.
Da der amtierende Geschäftsführer Mitte 2020 um Entbindung von seiner Bestellung gebeten hat, soll zum 01.01.2021 eine neue Geschäftsführung bestellt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/ Fachbereich/Telefon: Hr. Liebsch / Konzernsteuerung /
406 - 2241
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die Kosten für die
Beauftragung von ulrich hartung GmbH zur Durchführung der Phasen 2 und 3 im
Jahr 2020 werden auf 20.000,- € geschätzt und stehen im Rahmen der flexiblen
Haushaltsführung (Deckungsfähigkeit) im Budget des FB 02 zur Verfügung.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |