Betreff
Widmungen ehemaliges TEXTAR-Gelände (Jägerstraße und Am Jägerhof)
Vorlage
2020/3761
Aktenzeichen
660-3011-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt auf dem ehem. TEXTAR-Gelände die Widmung nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW für folgende Verkehrsflächen:

 

1.    Stichstraße zu Jägerstr. 1-7a,

2.    Stichstraße zu Jägerstr. 9-15 mit Beschränkung der Parkfläche am Kopfende auf den PKW-Verkehr,

3.    Stichstraße zu Jägerstr. 19-25a, einschl. drei Besucherstellplätze,

4.    Straße Am Jägerhof einschl. des westlichen Parkstreifens und zwei Besucherstellplätzen,

5.    Verbindungsweg von der Stichstr. 1 zur Bensberger Straße beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr,

6.    Verbindungsweg von der Stichstr. 3 zur Straße Am Jägerhof beschränkt auf den Fußgängerverkehr.

 

Die Einstufung zu den Punkten 1 bis 4 erfolgt als Gemeindeweg/Anliegerweg, die Wege zu 5 und 6 als beschränkt öffentliche Gemeindewege.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Das ehemalige TEXTAR-Gelände in Schlebusch wurde entsprechend dem B-Plan 146/III der Wohnbebauung zugeführt. Die öffentlichen Verkehrsflächen sind mittels Erschließungsverträgen gebaut und durch die Stadt übernommen worden.

 

Als verkehrsberuhigte Anliegerwege sind drei Stichstraßen nördlich der Jägerstraße sowie die Straße Am Jägerhof entstanden. In der ersten Stichstraße (Jägerstr. 1-7a) gibt es hinter dem öffentlichen Parkstreifen eine Grünfläche, die nicht der Widmung unterliegt. Von der Stichstraße führt ein Verbindungsweg zur Bensberger Straße, der dem öffentlichen Fußgänger- und Radfahrverkehr vorbehalten ist. In der zweiten Stichstraße (Jägerstr. 9-15) muss das Befahren der Senkrechtstellplätze am Kopfende aufgrund einer vertraglich gesicherten Tiefgarage auf eine Belastungsgrenze von 18 t beschränkt werden. In der dritten Stichstraße (Jägerstr. 19-25a) und der Straße Am Jägerhof befinden sich Besucherstellplätze, die gemäß B-Plan zur öffentlichen Verkehrsfläche gehören sollen. Im Gegensatz zu den abzweigenden privaten Wohnwegen wird die Verbindung zwischen Am Jägerhof und der Stichstraße für den Fußgängerverkehr öffentlich. Das im B-Plan genannte Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit wird hiermit gesichert.

 

Die Widmung nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes verleiht den Verkehrsflächen rechtlich erst die Eigenschaft öffentlicher Straßen. Bei Gemeindestraßen ist zusätzlich eine Untergruppierung gemäß § 3 Absatz 4 erforderlich.

 

Die Verkehrsflächen sind im Anlageplan dargestellt. Die mit Beschränkung zu belastenden Flächen sind schraffiert.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/ / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / FB 660 / 406-6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz NRW.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

      [nein]

       [nein]

         [nein]

    [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]