Betreff
Haushaltsplan 2010 mit mittelfristiger Ergebnis- und Finanzplanung bis 2013
Vorlage
0630/2010
Aktenzeichen
Dez. II-20-200-01-05-ed
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die in der beigefügten Anlage 1 dargestellten Veränderungen (Kürzungen / Verschiebungen der Ansätze des investiven Haushaltes 2010 und die sich daraus ergebenden Veränderungen in der mittelfristigen Finanzplanung.

 

 

 

 

gezeichnet:

 

                                                            In Vertretung                          In Vertretung

 

 

 

 

Buchhorn                                            Häusler                                   Stein

 

 

 

In Vertretung                                      In Vertretung

 

 

 

 

Mues                                                   Adomat

Begründung:

 

Nach der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 26.07.2010 zum städt. Haushalt 2010 ist im investiven Haushalt ein Betrag von insgesamt 11.162.596 € durch Kürzung und / oder Verschiebungen von Haushaltsansätzen zu kompensieren, da die zur Finanzierung des Investitionshaushaltes u. a. eingesetzten Zahlungen der TBL AöR gem. Innenministererlass vom 06.03.2009 nicht mehr als Deckungsmittel angerechnet werden können.

 

Die hierzu vorgeschlagenen Kürzungen (in einem Volumen von 1,759 Mio. €) und Verschiebungen (in einem Volumen von 7,586 Mio. €) bei den Auszahlungen sind der Anlage 1 zu dieser Vorlage zu entnehmen. Ebenso die Veränderungen / Verbesserungen bei den Einzahlungen mit einem Volumen von rd. 1,818 Mio. €.

 

Als Konsequenz aus den Ansatzverschiebungen ergibt sich eine Folgewirkung für die nachfolgenden Haushaltsjahre. Für das Jahr 2011 ist rechnerisch von einer Vor- bzw. Zusatzbelastung von rd. 6 Mio. € auszugehen. Hinzu kommt, dass durch die Nichtanrechnung der in 2011 nochmals vorgesehenen Zahlung von 6 Mio. € durch die TBL AöR dem investiven Haushalt wiederum Finanzierungsmittel in der genannten Größenordnung entzogen werden. Insofern ist im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2011 mit mittelfristiger Finanzplanung bis 2014 sicherzustellen, dass trotz der Zusatzbelastung aus den Mittelverschiebungen und der Nichtanrechnung der AöR-Zahlung die nach dem IM-Erlass maximal zulässigen Kreditobergrenzen in den einzelnen Jahren des Planungszeitraumes eingehalten werden. Wegen der hohen Vorbelastung des Haushaltsjahres 2011 ist absehbar, dass zur Erreichung dieses Zieles ursprünglich in 2011 vorgesehene Mittel in die Jahre 2013 / 14 geschoben werden müssen.