Betreff
Förderung von digitalen Sofortausstattungen an Schulen und in Regionen in Nordrhein-Westfalen
- "Sofortausstattungsprogramm"
Vorlage
2020/3764
Aktenzeichen
21-011-ei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die im Rahmen des DigitalPakts Schulen aufgelegte Förderkulisse „Sofortausstattungsprogramm“ in voller Höhe auszuschöpfen, um bei der Versorgung mit digitalen Arbeitsgeräten soziale Ungleichgewichte bei Schülerinnen und Schülern ausgleichen zu können.

2.    Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, den Leverkusener Schulen die notwendigen Werkzeuge sowie die notwendige Software für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote mit den Mitteln aus dem „Sofortausstattungsprogramm“ bereitzustellen.

3.    Die Verwaltung wird des Weiteren ermächtigt, die hierfür notwendigen Aufträge zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                                      In Vertretung

Richrath                                         Märtens                                               Adomat

Begründung:

 

Mit Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 21.07.2020 wurde die Zusatzvereinbarung zum DigitalPakt Schule „Sofortausstattungsprogramm“ in Kraft gesetzt. Mit dem Sofortausstattungsprogramm wird das Ziel verfolgt, die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. der Schulträger besteht, sowie die Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote zu verbessern.

 

Förderfähig sind

 

  • die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte einschließlich der Inbetriebnahme sowie das für den Einsatz erforderliche Zubehör bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 500,00 € je Gerät und
  • die Ausstattung der Schulen mit technischen Werkzeugen und notwendiger Software für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote.

 

Analog zum DigitalPakt Schule handelt es sich um eine Projektförderung, die anteilig finanziert wird. Der Eigenanteil der Stadt Leverkusen beträgt 10 %.

 

Vor dem Hintergrund der Budgetzuteilung stehen Mittel wie folgt für die o. g. Zwecke zur Verfügung:

 

Landesmittel

1.380.003,34 €

Eigenanteil

153.333,70 €

Gesamt

1.533.337,04 €

 

Die Folgekosten für Support, Wartung und Betrieb sowie Personalkosten sind nicht förderfähig und müssen neben dem Eigenanteil ebenfalls durch die Stadt Leverkusen getragen werden. Der Eigenanteil der Stadt Leverkusen kann aus dem Haushaltsbudget des Fachbereiches Schulen übernommen werden. Die hierfür notwendigen Mittel stehen zur Verfügung.

 

Bei den Schulen der Stadt Leverkusen wird hinsichtlich des Einsatzes der schulgebundenen mobilen Endgeräte eine Zwei-Plattformen-Strategie verfolgt. Neben der bereits etablierten Windows-Plattform, die in die pädagogische Steuerungssoftware MNSpro eingebunden ist, werden iOS-Geräte zur Verfügung gestellt. Diese sind in ein zentrales Mobile Device Management (MDM) integriert, dass von der ivl GmbH im Sommer 2019 aufgebaut wurde.


Mit Blick auf den vom Land NRW festgelegten Förderhöchstbetrag von 500,00 € ist beabsichtigt, den Leverkusener Schulen mit Blick auf den bereits vorhandenen und erfolgreich betriebenen MDM mit iOS-Geräte (Apple iPad) auszustatten, da diese hinsichtlich

 

·         der Gerätequalität (Preis/Leistung),

·         der Händelbarkeit und Funktionalität (z. B.: Aufnahme von Videos und Fotos),

·         des Transportes durch die Schülerinnen und Schüler (Größe und Gewicht),

·         der Nutzbarkeit in den Schulen i. V. m. der Nutzung als Leihgerät für Schülerinnen und Schüler,

·         der Bereitstellung von Anwendersoftware und

·         der Betriebskosten (Wartung und Support)

 

deutliche Vorteile gegenüber Geräten mit dem Betriebssystem MS Windows 10 bieten, die in diesem Preissegment beschafft werden könnten.

 

Aus den o. g. Mitteln sollen insgesamt 2.512 Apple iPads[1] (ca. 1.256.000 €) beschafft werden. Diese werden zu sogenannten Klassensätzen (157 Stück) zusammengefasst. Ein Klassensatz enthält 16 iPads inkl. Transportmöglichkeit. Hinzu kommt eine elektronisch gesteuerte Lademöglichkeit, die sicherstellt, dass die Stromkreise in den Schulen bei gleichzeitiger Ladung vieler Geräte nicht überlastete werden.

 

Der bisher genutzte Rahmenvertrag zur Beschaffung von Apple iPads ist ausgelaufen und wird aktuell über die ivl GmbH neu ausgeschrieben. Eine Beschaffung der Geräte ist daher voraussichtlich ab 01.10.2020 möglich. Eine Umsetzung innerhalb des Projektzeitraumes ist damit möglich. Für die Einbindung der Geräte in das MDM müssen für die Monate November und Dezember 2020 14.569,60 € (brutto) zur Verfügung gestellt werden und für die Jahre 2021 ff. 89.678,40 €/Jahr (brutto) berücksichtigt werden.

 

Für die übrigen Mittel (277.337,70 €) sollen technische Werkzeuge und Software für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote beschafft werden. Hier ist die Verwaltung aktuell im Gespräch mit den Medienberatern beim Schulamt für die Stadt Leverkusen, um die notwendige Ausstattung schulformbezogen zu identifizieren. Soweit diese Mittel nicht ausgeschöpft werden, wird die Anzahl der Apple iPads entsprechend erhöht. Die Verwaltung beabsichtigt, die Fördersumme in voller Höhe auszuschöpfen.

 

Für die Verteilung der Geräte auf die Schulen werden folgende Kriterien herangezogen:

 

·         Schulsozialindex,

·         Anzahl der Schülerinnen und Schüler,

·         Anzahl der bereits vorhandenen Geräte[2] an den jeweiligen Schulen,

·         technische und räumliche Gegebenheiten[3] an den Leverkusener Schulstandorten.

 

Einschließlich der im Rahmen der Förderung zu beschaffenen Geräte, ständen den Leverkusener Schulen dann ca. 3.500 digitale Arbeitsgeräte zum Entleihen zur Verfügung.



[1] Die bisher beschafft iPads inklusive Zubehör lagen unter 500 €, sodass die Höchstbetragsgrenze nicht überschritten wird.

[2] Bereits im Rahmen des ersten Lock-Down wurde den Schulen freigestellt, vorhandene iPads an Schülerinnen und Schüler auszuleihen, die keinen Zugriff auf ein geeignetes digitales Arbeitsgerät haben.

[3] Vor dem Hintergrund der Infektionsereignisse und ggf. einer damit notwendigen Schulschließung, wird hier berücksichtigt, inwieweit die Schulen an ihren Standorten die Möglichkeit haben, mit der vorhandenen Ausstattung und den dann geltenden Abstands- und Hygieneregelungen „Lernen auf Distanz“ im eigenen Hause zu realisieren. Hier ist beabsichtigt, in den Räumen der Schulen Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Dies soll vorrangig den Schülerinnen und Schülern zugutekommen, die über kein geeignetes digitales Arbeitsgerät verfügen, keinen Zugriff auf das Internet haben, im heimischen Umfeld keine geeignete Arbeitsumgebung vorfinden und/oder es für die Erziehungsberechtigten objektiv nicht möglich ist, eine notwendige Aufsicht zu realisieren.

Ein Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung, der die Schulen verpflichtet, entsprechend zu handeln, ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich zum Sitzungsturnus zur Verfügung stehen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Eiteneuer, FB 40, 406 - 4071

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Umsetzung des Förderprogramms ist nicht Bestandteil des Haushalts 2020, den der Rat der Stadt Leverkusen am 16.12.2019 beschlossen und der durch die Aufsichtsbehörde am 13.05.2020 genehmigt wurde. Daher sind die Fördermittel i. H. v. 1.380.000 € zunächst unter der Finanzstelle 40040305002051 - Förderprogramme für Schüler - zu vereinnahmen. Anschließend kann die Bereitstellung der benötigten Auszahlungsmittel i. R. einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung erfolgen.

Die benötigten städtischen Eigenmittel i. H. v. 153.000 € stehen in 2020 bei der Finanzstelle 40000305072012 zur Verfügung.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Einbindung der iPad in den MDM – ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. 90.000 €. Die Mittel sind i. R. d. Mittelanmeldung 2021 ff. bereits durch den FB 40 angemeldet worden.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Maßnahme muss bis zum 31.12.2020 umgesetzt sein. Bis dahin nicht verausgabte Gelder müssen an den Fördergeber zurückgezahlt werden. Eine Entscheidung ist daher noch in diesem Sitzungsturnus zwingend erforderlich.