Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushalt (Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107) - der Ausführung folgender Baumaßnahmen über 30.000 € in 2011 zu:
GGS Hans-Christian-Andersen-Schule/KGS Sankt-Stephanus-Schule
Lohrstraße 85; Sporthalle
1. Flachdachsanierung auf den Umkleiden – 80.000,- €
2. Erneuerung der Regelungsanlage – 38.000,- €
gez.
Mues
Begründung:
zu 1.:
Das Flachdach über den Umkleide- und Sanitärräumen ist 19 Jahre alt. Es hat damit seine Lebensdauer überschritten. In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Feuchteschäden. Es haben sich große Blasen gebildet.
Die Undichtigkeiten lassen sich nicht mehr mit angemessenem Aufwand reparieren.
Um weitere Folgeschäden zu vermeiden muss das Dach komplett saniert werden. Dabei wird eine Wärmedämmung entsprechend der gültigen Energieeinsparverordnung eingebaut.
Kostenüberschlag:
400 m² * 200 €/m² = 80.000,- €
zu 2.:
Die Steuer- und Regelungsanlage für die Lüftung, Heizung und Warmwasserbereitung der Turnhalle Lohrstraße ist abgängig.
Die Temperaturen in der Heizzentrale und im Schaltschrank sind unzulässig hoch. Die Schaltanlage entspricht nicht mehr den einschlägigen VDE-Richtlinien. An der Anlage wurden bereits viele Provisorien geschaffen. Für die Schaltanlage sind keine Schaltpläne und Dokumentationen mehr vorhanden. Die hohen Schaltschranktemperaturen führen zu Defekten an den veralteten Regelgeräten. Ersatzteile sind nur schwer zu beschaffen. Eine Ertüchtigung der Schaltanlage ist nicht wirtschaftlich und die Regelgeräte sind nicht reparabel.
Zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Heizung und Lüftung sowie der Warmwasserbereitung (auch Trinkwasserverordnung und Legionellenschutz) ist es erforderlich die Steuer- und Regelungsanlage komplett zu erneuern und mit einer DDC-Regelungsanlage auszurüsten, die mit der vorhandenen Heizungssteuerung der Schule kommuniziert.
Kostenschätzung:
DDC-Hardware, Bedienelemente 14.000 €
Umbau Schaltschrank 7.000 €
Feldgeräte 2.000 €
Dienstleistungen 15.000 €
38.000 €
Terminplan:
Beide Maßnahmen sollen in den Sommerferien 2011 ausgeführt werden, um den Schulbetrieb nicht zu stören.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0631/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Frau Springer-Liedtke / 65 / 6536
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Zu 1.:
Die Undichtigkeiten lassen sich nicht mehr mit angemessenem Aufwand reparieren.
Um weitere Folgeschäden zu vermeiden muss das Dach komplett saniert werden. Dabei wird eine Wärmedämmung entsprechend der gültigen Energieeinsparverordnung eingebaut.
Zu 2.:
Die Steuer- und Regelungsanlage für die Lüftung, Heizung und Warmwasserbereitung der Turnhalle Lohrstraße ist abgängig.
Die Temperaturen in der Heizzentrale und im Schaltschrank sind unzulässig hoch. Die Schaltanlage entspricht nicht mehr den einschlägigen VDE-Richtlinien. An der Anlage wurden bereits viele Provisorien geschaffen. Für die Schaltanlage sind keine Schaltpläne und Dokumentationen mehr vorhanden. Die hohen Schaltschranktemperaturen führen zu Defekten an den veralteten Regelgeräten. Ersatzteile sind nur schwer zu beschaffen. Eine Ertüchtigung der Schaltanlage ist nicht wirtschaftlich und die Regelgeräte sind nicht reparabel.
Zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Heizung und Lüftung sowie der Warmwasserbereitung (auch Trinkwasserverordnung und Legionellenschutz) ist es erforderlich die Steuer- und Regelungsanlage komplett zu erneuern und mit einer DDC-Regelungsanlage auszurüsten, die mit der vorhandenen Heizungssteuerung der Schule kommuniziert.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
118.000,- €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.