Betreff
Mittelfristige investive Haushaltsplanung
Vorlage
2020/3791
Aktenzeichen
200-01-02-kr
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Information zu den finanziellen Auswirkungen durch die beschlossenen Vorlagen und deren Auswirkung auf die zukünftige investive Haushaltsplanung zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Märtens

Begründung:

 

Gegenüber den jährlich beschlossenen investiven Haushaltspositionen im Rahmen der Haushaltssatzung liegt es in der Natur der Sache, dass es unterjährig zu Anpassungen der Finanzmittel kommt. Vor allem bei größeren Bauvorhaben ergeben sich diese Anpassungsnotwendigkeiten durch Kostensteigerungen der veranschlagten Baumaßnahmen oder durch im Vorfeld nicht absehbare Mehrarbeiten. Konkrete Beispiele sind Preiserhöhungen durch den allgemeinen Bauboom oder Zusatzkosten, z. B. für Asbestsanierungen. Dazu zählen aber auch die Beschlüsse hinsichtlich der baulichen Umsetzung von Maßnahmen, die sich bisher in der Planungs- und Machbarkeitsphase befanden.

 

Diese vorgenannten fiskalischen Anpassungen erfolgen im Rahmen der Mittelanmeldungen im Aufstellungsverfahren von zukünftigen Haushaltsplänen, wenn kein unmittelbarer zeitlicher Handlungsdruck besteht. Jedoch auch vermehrt durch unterjährige Vorlagen der Fachverwaltung. Durch die Zustimmung der politischen Gremien zu diesen unterjährig vorgelegten Vorlagen ergeben sich konkrete finanzielle Auswirkungen auf zukünftige Haushalte bzw. deren finanzielle Gestaltungsspielräume. Die Anlage 01 listet alle wesentlichen Maßnahmen auf, die seit dem Beschluss zum Haushalt 2020 am 16.12.2019 durch Vorlagen des Jahres 2020 solche zusätzlichen Finanzbedarfe begründen.

 

Im Rahmen der jährlichen Haushaltsgenehmigungen verweist die Bezirksregierung Köln immer auf die Auswirkungen in Bezug auf die Neuverschuldung. Diese tritt ein, wenn die geplanten investiven Auszahlungen nicht durch entsprechende investive Einzahlungen gedeckt sind. Siehe hierzu beispielhaft die Verfügung vom 13.05.2020 zum Haushalt 2020, Seite 8 unter Punkt 8.11. In den letzten Jahren lag die Stadt Leverkusen immer über dieser Grenze. Weiterhin führt das hohe Baubudget mittelbar auch zu hohen investiven Ermächtigungsübertragungen, wenn beauftragte Maßnahmen nicht in einem Haushaltsjahr abgerechnet werden können. Die Übertragung der Ermächtigung ist ebenfalls Bestandteil der Genehmigung vom 13.05.2020, siehe Punkt 8.8 auf Seite 6, da sie eine Belastung zukünftiger Haushaltsjahre darstellen.

 

Neben den oben skizzierten Auswirkungen im investiven Bereich führen die Beschlüsse auch zu konkreten Belastungen in der konsumtiven Ergebnisplanung. Selbst bei der Akquise von Fördermitteln verbleibt i. d. R. ein städtischer Eigenanteil, der sich als erhöhter Abschreibungsaufwand (AfA) in der Ergebnisplanung widerspiegelt und den Haushaltsausgleich sowohl in der Planung als auch im Jahresabschluss erschwert. Hinzu kommen die laufenden Unterhaltungskosten für die baulichen Maßnahmen, die pauschal mit 2 – 4 % der Anschaffungskosten angesetzt werden können und ebenfalls zukünftige Ergebnisplanungen einschränken.

 

Im Fazit ist also festzuhalten, dass ohne eine strikte Priorisierung von baulichen Maßnahmen im Rahmen der beschlossenen Haushaltsbudgets zukünftige Planungs- und Handlungsoptionen sowie die rechtskonforme Aufstellung kommender Haushaltspläne stark einschränken werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Achim Krings/FB 20/ 406 - 2012

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die notwendige interne Abstimmung konnte erst jetzt zum Abschluss gebracht werden, daher wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht, da eine Kenntnisnahme noch in diesem August-Turnus für wichtig erachtet wird.