Betreff
Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen der Stadt Leverkusen
Vorlage
2020/3792
Aktenzeichen
21.011.ei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel zur Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen zu beantragen und entsprechend zu verwenden.

2.    Dem von der Medienberatung und der Verwaltung gemachte Vorschlag, die Leverkusener Lehrerinnen und Lehrer mit Apple iPads auszustatten, wird zugestimmt.

3.    Für die zentrale Geräteverwaltung, Wartung und Support der Geräte sind ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. 70.000 € zur Verfügung zu stellen.

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                              Märtens                                          Adomat

Begründung:

 

Mit Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 28.07.2020 wurde die Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen in Kraft gesetzt. Ziel des Förderprogramms ist es, die Schulträger bei der Digitalisierung ihrer Schulen durch die Ausstattung der Lehrkräfte zu unterstützen.

 

Förderfähig sind die Anschaffung von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones) für Lehrerinnen und Lehrer, einschließlich der Inbetriebnahme sowie das für den Einsatz erforderliche Zubehör bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 500 € je Gerät.

 

Es handelt sich dabei um eine Projektförderung mit Festbetragsfinanzierung. Ein Eigenanteil durch die Stadt Leverkusen ist nicht zu leisten. Die Sachausgaben für die Wartung, den Support und den Betrieb der zu beschaffenen Endgeräte sowie Personalausgaben sind allerdings nicht förderfähig. Darüber hinaus muss von der Stadt Leverkusen sichergestellt werden, dass die Geräte unmittelbar in die schulische Infrastruktur integriert werden. Des Weiteren besteht die Verpflichtung, eine zentrale Geräteverwaltung zur Verfügung zu stellen. Ist eine solche nicht oder nicht im ausreichenden Maße vorhanden, muss sie innerhalb von 24 Monaten aufgebaut werden. Die Kosten für die zentrale Geräteverwaltung sind ebenfalls nicht Bestandteil der Förderung.

 

Für die Stadt Leverkusen steht eine Fördersumme von 923.000 € zur Verfügung, die nach Gewährung des Zuschusses unmittelbar bei der Bezirksregierung Köln abgerufen werden kann. Gemessen an der o. g. Höchstbetragsregelung können hiervon max. 1846 Geräte beschafft werden. Dies entspricht der Anzahl der Lehrkräfte in den städtischen Schulen. Bemessungsrundlage sind die amtlichen Schuldaten aus den Schuljahr 2019/2020.

 

In den Schulen der Stadt Leverkusen werden digitale Endgeräte auf der Basis von MS Windows 10 bzw. auf der Basis von iOS (Apple) betrieben. Vor diesem Hintergrund ist zwischen Windows-Notebooks oder Apple iPads zu entscheiden.

 

Die derzeit von der Fachverwaltung beschafften Windows-Notebooks, die den Schulen zur Verfügung gestellt werden, sind mit ca. 900 € (brutto) zu veranschlagen. Hinzu käme noch das notwendige Zubehör (Transporttasche und Computermaus), sodass rund 1.000 € je Gerät zu kalkulieren wären. Grundsätzlich ist es möglich, auch günstigere Geräte zu beschaffen. Solche Geräte würden jedoch nicht dem Stand der aktuellen Technik entsprechen. Darüber hinaus müssten erhebliche Abstriche hinsichtlich der Qualität der Geräte, mithin erhöhte Supportkosten in Kauf genommen werden.

 

Eine zentrale Geräteverwaltung für Windows-Geräte existiert aktuell nur an den weiterführenden Schulen. Hier könnten die Geräte in das pädagogische Netzwerk eingebunden werden. Nachteilig ist, dass die Geräte dann nur in den jeweiligen Schulen genutzt werden können. Durch eine Nachinstallation entsprechender Tools auf den Servern der Schulen wäre die Mitnahme des Gerätes ins Home-Office jedoch grundsätzlich möglich. In den Grundschulen müsste eine zentrale Geräteverwaltung, die bisher nicht notwendig war, neu aufgebaut werden. Eine detaillierte Kostenermittlung hierzu erfolgte bisher nicht. Vor dem Hintergrund bisheriger Beschaffungen kann aber davon ausgegangen werden, dass hier noch einmal zusätzlich ca. 250.000 € benötigt würden, die von der Stadt Leverkusen zu tragen wären. Hinzu kämen noch die laufenden Kosten ab dem Haushaltsjahr 2021 ff.

 

Die Beschaffung von Apple iPads einschließlich Zubehör könnte im Rahmen der o. g. Fördersumme realisiert werden. Darüber hinaus steht hier bereits eine zentrale Geräteverwaltung zur Verfügung. Da die iPads grundsätzlich nicht die optimalen Arbeitsgeräte sind, um Verwaltungsarbeiten (z. B. das Erstellen längerer Texte) hiermit durchführen zu können, wurde der Sachverhalt mit der Medienberatung abgestimmt und darum gebeten, eine Empfehlung auszusprechen.

 

Im Ergebnis wird von der Medienberatung die Anschaffung von Apple iPads empfohlen. Neben dem Qualitätsargument wurde angeführt, dass die Lehrer-Geräte überwiegend für die Unterrichtsvorbereitung sowie für den Einsatz im Unterricht genutzt werden und nur zu einem geringen Anteil für Verwaltungsarbeiten. Für dieses Nutzungsportfolio ist nach Meinung der Medienberatung ein iPad vorteilhafter, da das Gerät leichter ist, besser transportiert werden kann und eine Batterieladung einen Unterrichtstag durchhält. Hinzu kommt, dass auch weiterhin Lehrerarbeitsplätze in den Schulen zur Verfügung stehen, an denen umfassende Verwaltungsarbeiten erledigt werden können. Darüber hinaus sind bereits viele Lehrerinnen und Lehrer im Home-Office mit eigenen Geräten ausgestattet, die umfassende Verwaltungsarbeiten ermöglichen.

 

Ebenfalls wurde abgestimmt, dass die iPads lediglich mit 32 GB Speichervolumen beschafft werden, da die Lehrerinnen und Lehrer Dateien in der LOGINEO-Cloud sicher ablegen können und es somit keinen Bedarf gibt, größere Datenmengen auf dem
iPad abzulegen. Mit den eingesparten Mitteln für den Speicherplatz sollen zusätzlich Tastaturen zur Verfügung gestellt werden, um Verwaltungsarbeiten im kleineren Umfang zu ermöglichen. Die Höchstbetragsgrenze von 500 € wird hierbei nicht überschritten.

 

Für die Einbindung der iPads in das bestehende Mobil Device Management (MDM), über das die Geräteverwaltung, die Wartung und der Support abgebildet werden kann, sind ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. ca. 70.000 €/Jahr zur Verfügung zu stellen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Eiteneuer, FB 40, 406 - 4071

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Umsetzung des Förderprogramms ist nicht Bestandteil des Haushalts 2020, den der Rat der Stadt Leverkusen am 16.12.2019 beschlossen und der durch die Aufsichtsbehörde am 13.05.2020 genehmigt wurde. Daher sind die Fördermittel i. H. v. 923.000 € zunächst unter der Finanzstelle 40040305002052 - Förderprogramme für Lehrer - zu vereinnahmen. Anschließend kann die Bereitstellung der benötigten Auszahlungsmittel i. R. einer außerplanmäßigen Mittelbereitstellung erfolgen.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Einbindung der iPad in den MDM – ab dem Haushaltsjahr 2021 ff. 70.000 €. Die Mittel sind i. R. d. Mittelanmeldung 2021 ff. noch nicht durch den FB 40 angemeldet worden und sind daher in die Haushaltsplanung 2021 ff. aufzunehmen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Maßnahme muss bis zum 31.12.2020 umgesetzt sein. Bis dahin nicht verausgabte Gelder müssen an den Fördergeber zurückgezahlt werden. Eine Entscheidung ist daher noch in diesem Sitzungsturnus zwingend erforderlich.