Betreff
Erneuerung von Geh- und Radwegen
Vorlage
2020/3811
Aktenzeichen
TBL-692.1-eb
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Erneuerung des Geh- und Radwegs in der Tannenbergstraße zu.

 

2.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Erneuerung der Geh- und Radwege Wilhelm-Kaltenbach-Weg und Grüner Weg zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Allgemeines:

In dem vom Rat der Stadt Leverkusen am 25.06.2020 mit der Vorlage Nr. 2020/3400 beschlossenen Mobilitätskonzept 2030+ wurde als Leitziel die „Stärkung der Stadt- und Lebensqualität in Leverkusen durch eine vielfältige und zukunftsfähige Mobilitätsentwicklung“ festgelegt. Aus dem hieraus entwickelten Zielsystem spielt das Oberziel „Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV“ eine zentrale Schlüsselrolle in der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes.

 

Mit dieser Vorlage wird der Notwendigkeit der Erneuerung von Radwegen Rechnung getragen, um das vorhandene Radwegenetz zu verbessern und den Nutzenden eine bestmögliche Infrastruktur anzubieten. Radwege werden im Rahmen der Attraktivierung des Radverkehrs im Zuge der Verkehrswende zunehmend an Bedeutung gewinnen. Mit den geplanten Maßnahmen wird dem Anspruch nach attraktiven und sicheren Verkehrsverbindungen für den Radverkehr Folge geleistet.

 

Einzelmaßnahmen und vorgesehene Art der Erneuerung:

 

-       Tannenbergstraße (Stadtbezirk II):

Der Geh- und Radweg Tannenbergstraße in der Verlängerung der Tannenbergstraße bis zum Radweg entlang der Dhünn zwischen den Sportanlagen des TSV Bayer 04 und des SC Leverkusen 2017 ist momentan als getrennter Geh- und Radweg ausgewiesen. Der Gehweg ist unbefestigt, der Radweg ist in Teilen asphaltiert. Der vorhandene Querschnitt entspricht nicht den aktuellen baulichen Richtlinien und weist zudem in beiden Bereichen Schäden auf, die eine Erneuerung erforderlich machen. Es ist vorgesehen, die Trennung als Geh- und Radweg aufzuheben und einen kombinierten Geh-/Radweg mit einer Breite von 4 m in Asphaltbauweise herzustellen. Der kombinierte Geh-/Radweg wird mittig angeordnet und die verbleibenden Seitenränder werden rekultiviert.

 

-      Wilhelm-Kaltenbach-Weg (Stadtbezirk III):

Der Wilhelm-Kaltenbach-Weg verläuft zwischen dem Knotenpunkt Opladener Straße/Gustav-Heinemann-Straße/Karl-Carstens-Ring und der Alkenrather Straße teils durch ein und teils neben einem Waldstück und wurde in Pflasterbauweise hergestellt. Der Weg weist im Verlauf erhebliche Schäden auf, die mit dieser Maßnahme beseitigt werden. Es ist vorgesehen, nach Beseitigung der strukturellen Schäden die Pflasteroberfläche im vorhandenen Querschnitt bei gleicher Linienführung durch einen Oberbau aus Asphalt zu ersetzen.

 

-       Grüner Weg (Stadtbezirk III):

Der Rad-/Gehweg Grüner Weg zwischen der Hausnummer 16 und der Gezelin-Kapelle, verläuft durch Wald und ist im vorhandenen Zustand als getrennter Geh- und Radweg ausgewiesen. Der vorhandene Querschnitt erfüllt keine aktuellen baulichen Richtlinien und weist zudem Schäden auf, die ein Risiko für ungeübte Radfahrende darstellen könnten. Es ist vorgesehen, die Trennung als Geh- und Radweg aufzuheben und einen kombinierten Geh-/Radweg mit Regelbreiten in Asphaltbauweise herzustellen.

 

Baubeginn und Bauablauf:

 

Für die Maßnahmen werden Zuschussanträge gestellt. Die Bauarbeiten sollen vorbehaltlich der Bewilligung der Zuschussanträge und der Haushaltsgenehmigung im Sommer 2021 durchgeführt werden.

 

Verkehrslenkung während der Bauzeit:

 

Während der Bauzeit können die Wege für die Dauer der Arbeiten nicht durch den Fuß- und Radverkehr genutzt werden. Umleitungen werden in Absprache mit dem Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr (FB 36) ausgeschildert.

 

Finanzierung:

 

Mit der voraussichtlichen Genehmigung des Haushaltes für das Jahr 2021 durch die Bezirksregierung Köln stehen für die Projekte im investiven Teil des Haushaltes insgesamt 370.000 € zur Verfügung.

 

Sonstiges:

 

Beim Fachbereich Umwelt (FB 32) wurde eine Anfrage auf Erlaubnis zur geplanten Durchführung der Maßnahmen gestellt. Die Genehmigungen der Unteren Wasserbehörde sowie der Unteren Naturschutzbehörde zu der vorgesehenen Art der Ausführung liegen vor.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon: Hr. Eberhard, TBL, Tel.: 0214/406-6910

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Instandsetzung der Geh- und Radwege:

-      Wilhelm-Kaltenbach-Weg,

-      Grüner Weg,

-      Tannenbergstraße.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Maßnahme:                         „Erneuerung Radweg Wilhelm-Kaltenbach-Weg“

Produktgruppe 1205:         „Öffentliche Verkehrsflächen“

Finanzstelle:                                    66431205021023

Finanzposition:                   783200

 

Ansatz 2020:                                     10.000,- € (vorhanden)

Ansatz 2021:                                   100.000,- € (beschlossene Haushaltssatzung 2020)

Ansatz 2022:                                     50.000,- € (VE 2021)

 

Maßnahme:                         „Erneuerung Radweg Grüner Weg “

Produktgruppe 1205:         „Öffentliche Verkehrsflächen“

Finanzstelle:                                    66431205021024

Finanzposition:                   783200

 

Ansatz 2020:                                     10.000,- € (vorhanden)

Ansatz 2021:                                     60.000,- € (beschlossene Haushaltssatzung 2020)

Ansatz 2022:                                     10.000,- € (VE 2021)

 

Maßnahme:                         „Erneuerung Radweg Tannenbergstraqße“

Produktgruppe 1205:         „Öffentliche Verkehrsflächen“

Finanzstelle:                                    66521205021027

Finanzposition:                   783200

 

Ansatz 2020:                                     10.000,- € (vorhanden)

Ansatz 2021:                                     90.000,- € (beschlossene Haushaltssatzung 2020)

Ansatz 2022:                                     30.000,- € (VE 2021)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Siehe oben.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB Tiefbau, Frau Sorge

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Keine.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Pressemitteilung.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]