Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung
beschließt, im Stadtteil Opladen den Gierener Weg gemäß §6 des Straßen- und
Wegegesetzes NRW dem öffentlichen Verkehr als Gemeinde- / Anliegerstraße zu
widmen.
gezeichnet:
Mues
Begründung:
Der Gierener Weg
wurde im Bebauungsplan 97/II „Stauffenbergstraße“ als neue Stichstraße der
Lützenkirchener Straße vorgesehen.
Er wurde 2005 im
Rahmen eines Erschließungsvertrages endgültig hergestellt. Die Übernahme durch
die Stadt erfolgte 2010.
Die in der Anlage
dargestellte Verkehrsfläche auf dem Flurstück 933 (Gemarkung Opladen Flur 7)
ist dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
0636/2010 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / 66 / 406-6616
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Straßenrechtliche Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
keine Etatisierung notwendig
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine