Betreff
Widmung Gierener Weg
Vorlage
0636/2010
Aktenzeichen
660-2154-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung beschließt, im Stadtteil Opladen den Gierener Weg gemäß §6 des Straßen- und Wegegesetzes NRW dem öffentlichen Verkehr als Gemeinde- / Anliegerstraße zu widmen.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Der Gierener Weg wurde im Bebauungsplan 97/II „Stauffenbergstraße“ als neue Stichstraße der Lützenkirchener Straße vorgesehen.

 

Er wurde 2005 im Rahmen eines Erschließungsvertrages endgültig hergestellt. Die Übernahme durch die Stadt erfolgte 2010.

 

Die in der Anlage dargestellte Verkehrsfläche auf dem Flurstück 933 (Gemarkung Opladen Flur 7) ist dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0636/2010 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / 66 / 406-6616

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Straßenrechtliche Widmung nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

keine Etatisierung notwendig

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

           

 

keine

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine