Betreff
Öffentliches Fahrradverleihsystem für Leverkusen
- 2. Ausbaustufe
Vorlage
2020/0088
Aktenzeichen
Stabsstelle Mobilität
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die zweite Ausbaustufe des öffentlichen Fahrradverleihsystems mit einer flächendeckenden Ausweitung des Stationsnetzes und der Erweiterung des Systems um Pedelecs und ihrer benötigten Infrastruktur.

 

2.    Auf der Grundlage dieser Vorlage wird die wupsi GmbH mit der Vergabe und Umsetzung der zweiten Ausbaustufe des Fahrradverleihsystems beauftragt.

 

3.    Für die investiven Kosten des Fahrradverleihsystems im Jahr 2021(Einrichtung der 2. Ausbaustufe mit Pedelecs und Ladestationen im Gesamtsystem) werden der wupsi GmbH innerhalb des Haushaltes 2021 125.000 Euro zur Verfügung gestellt.

 

4.    Für die Betriebskosten werden der wupsi GmbH ab 2021 für die Restlaufzeit der Beauftragung konsumtive Mittel in Höhe von 230.000 Euro (Ansatz 2021) bzw. 245.000 Euro (Ansatz ab 2022) bereitgestellt.

 

 

gezeichnet:

                          In Vertretung              In Vertretung               In Vertretung

Richrath                      Märtens                       Lünenbach                 Deppe

 

Begründung:

 

Einführung Leihradsystem wupsiRad

Der Rat der Stadt Leverkusen hatte in seiner Sitzung am 18.12.2017 mit der Vorlage „Öffentliches Fahrradverleihsystem für Leverkusen“ (ÖFVS) - Vorlage-Nr. 2017/1806 den Startschuss für das Fahrradverleihsystem wupsiRad gegeben und die wupsi GmbH für einen Zeitraum von 10 Jahren mit der Umsetzung beauftragt. Nach Ausschreibung und Vergabe war es dann am 22.03.2019 soweit, dass insgesamt 300 Räder an 40 Stationen aufgestellt wurden. Der Vertrag mit der Fa. nextbike hat eine Laufzeit von fünf Jahren und endet im März 2024.

 

Hierbei wurden folgende Rahmendaten umgesetzt:

·         Stationsgebundenes System: „virtuelle“ Stationen mit Bodenmarkierung und Stationsschild,

·         Stationen in der Nähe der Bushaltestellen,

·         Betrieb durch Kooperationspartner nextbike,,

·         Ausleihe mit VRS-Chipkarte mit E-Ticket, Smartphone

·         Integration in den VRS-Tarif, 30 Minuten kostenlose Ausleihe durch VRS Abonnenten,

·         Hauptsponsor Covestro, alle Räder in einheitlichem Design.

 

Im Frühjahr 2019 wurde das Fahrrad-Verleihsystem im Stadtgebiet Leverkusen implementiert und früh sehr gut und nachhaltig angenommen. Im ersten Betriebsjahr waren fast 50.000 Ausleihen und über 6.500 registrierte Nutzer festzustellen. Die einzelnen Ausleihen schwanken in den in Monaten je nach Witterung. Eine Übersicht der Ausleihen zeigt die folgende Grafik (Abbildung 1).


 

Abbildung 1 – Ausleihe wupsiRad


Das Konzept des Fahrradverleihsystems wupsiRad ist daher als Erfolgsmodell mit hoher Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zu bezeichnen. Aufgrund dieser Beliebtheit sind an die wupsi GmbH und die Verwaltung zahlreiche Wünsche aus der Bevölkerung gerichtet worden, dass Verleihsystem weiter auszubauen und die Fahrradflotte um elektrisch betriebene Räder zu ergänzen, um auch weitere Zielgruppen anzusprechen. Diesen Wünschen wird mit der Umsetzung der 2. Ausbaustufe nachgekommen.

 

Zweite Ausbaustufe des öffentlichen Fahrradverleihsystems (Stationen/Leihräder)

Die bislang hauptsächlich auf die drei Stadtteile Opladen, Wiesdorf und Schlebusch konzentrierten Stationen sollen in der zweiten Ausbaustufe flächendeckend auf das gesamte Stadtgebiet erweitert werden. Die in der Abbildung 2 dargestellte Grafik zeigt die Fahrbeziehungen zwischen den einzelnen bereits vorhandenen Stationen. Auffällig sind hierbei die hohe Anzahl der Fahrten zwischen Wiesdorf und Opladen und Wiesdorf und Schlebusch.

 

Abbildung 2 - Fahrten zwischen den Stationen 2019

Die Verortung der neuen virtuellen Stationen orientiert sich an den Ergebnissen des Mobilitätskonzeptes der Stadt Leverkusen, welches in seinen Handlungsfeldern konkret auf die Erweiterung des ÖFVS eingeht. So sollen insbesondere in dezentralen Stadtteilen wie Steinbüchel, Lützenkirchen, Quettingen und Bergisch Neukirchen, in denen es bisher nur einzelne Stationen gibt, weitere Stationen eingerichtet werden. Insgesamt wird eine Verdichtung des Stationsnetzes stadtweit angestrebt, um einen höheren Anteil der Bevölkerung zu erreichen.

 

Um ausreichend Leihfahrräder an den künftigen Stationen vorzufinden, wird das Kontingent um weitere 30 Räder (Pedelecs) erhöht. Mit den dann insgesamt 330 Leihrädern stehen pro Station im Durchschnitt 5-6 Räder zur Verfügung.

 

Das Mobilitätskonzept der Stadt Leverkusen weist ausdrücklich darauf hin, dass die zunehmende Verbreitung von Pedelecs das Radfahren für weitere Zielgruppen wie Pendler und Senioren interessant macht. Laut Handlungskonzept liegen die Stärken des konventionellen Fahrrades vor allem im Kurzstreckenbereich, genau hier setzt das ÖFVS bisher an. Durch die Integration von Pedelecs in die Flotte werden nunmehr auch längere Strecken, unabhängig von ihrer topografischen Beschaffenheit attraktiver. Da fast 60% aller Wege der Leverkusener laut Studie im Nahbereich, d.h. unter 5 km, jedoch überwiegend mit dem PKW stattfindet, besteht ein großes Potenzial durch die Erweiterung der Fahrradanzahl und die Integration von Pedelecs den Radverkehrsanteil am Modal Split in der Stadt deutlich zu erhöhen.

 

Bei den zu beschaffenden Pedelecs handelt es sich um elektrisch unterstützte Fahrräder mit 7 Gängen, die eine Geschwindigkeit bis zu 25 km/h aufnehmen können. Die Reichweite des Akkus ist auf 60-80 km ausgelegt. Für Fahrräder dieser Bauart besteht derzeit keine Kennzeichen-, Haftpflichtversicherungs-, Führerschein- oder Helmpflicht. Der fest verbaute Akku des Pedelecs wird an einer speziellen Ladestation aufgeladen, die in die Abstellstation der Leihräder integriert ist.

 

Anders als bei den konventionellen Rädern benötigen die Pedelecs feste Stationen, um den Ladeprozess zu gewährleisten. Um den Kerngedanken der vernetzten Mobilität über Stadtteilgrenzen hinaus Rechnung zu tragen, sollen sich die Pedelecverleihstationen in den Stadtzentren von Schlebusch, Wiesdorf und Opladen befinden und diese miteinander verknüpfen. Um ein Maximum an Flexibilität gewährleisten zu können, sollen die Pedelecs ebenfalls an virtuellen Stationen abgestellt werden können.  

 

Leihräder dieser Art wurden vor einigen Monaten im Rheinisch-Bergischen Kreis eingeführt. Das „Bergische e-Bike“ erfreut sich dort großer Beliebtheit (s. Abbildung 3).

Zusammen mit den Nachbarkommunen soll in diesem Zusammenhang eine Kompatibilität der unterschiedlichen Systeme wupsiRad und Bergisches e-Bike geprüft werden, da gerade mit den elektrisch angetriebenen Rädern größere Entfernungen zurückgelegt werden können.


Abbildung 3 – Bergisches E-Bike

 

 

 

Kostenkalkulation und Finanzierung

 

Die Kosten des jetzigen Systems mit aktuell 43 Stationen und 300 Leihfahrrädern belaufen sich auf 155.000 Euro pro Jahr. Auf der Einnahmenseite stehen Mittel aus dem Sponsoring der Fa. Covestro in Höhe von 50.000 Euro befristet auf drei Jahre. Insgesamt sind für die Bewirtschaftung und den Betrieb des Gesamtsystems inklusive der 2. Ausbaustufe folgende Mittel notwendig:

 

Ansatz 2021

Ansatz 2022

Ansatz 2023

Ansatz 2024

230.000 Euro

245.000 Euro

245.000 Euro

245.000 Euro

 

Für die Beschaffung der Pedelecs sowie für die Herrichtung der Stationen (Fundamentierung, Stromanschluss, etc.) werden investive Mittel in 2021 in Höhe von 125.000 Euro benötigt. In den Folgejahren werden für einen evtl. Stationstausch jeweils 10.000 Euro angesetzt.

 

Ansatz 2021

Ansatz 2022

Ansatz 2023

Ansatz 2024

125.000 Euro

10.000 Euro

10.000 Euro

10.000 Euro

 

 


Übereinstimmung mit den Maßnahmenfeldern des Mobilitätskonzeptes 2030+

Aufbauend auf der Maßnahmenentwicklung und -bewertung wurde ein integriertes Handlungskonzept zum Mobilitätskonzept 2030+ abgeleitet. Das integrierte Handlungskonzept basiert auf den Handlungsfeldern, die auf Grundlage der Stärken- und Schwächen-Analyse und des Zielkonzeptes entwickelt wurden. Auf dieser Grundlage und auch unter Beachtung von Zielkonflikten, Umsetzbarkeiten und Kosten der Maßnahmenfelder wurde entschieden, welche in das integrierte Handlungskonzept aufgenommen werden sollten sowie in welchem Umfang.

 

Der Rat der Stadt hat im Rahmen der Vorlage zum Mobilitätskonzept 2030+ einen mittleren Finanzierungspfad beschlossen, der Maßnahmenfelder einzelnen Handlungsfeldern in unterschiedlichen Prioritäten zuweist. Das in dieser Vorlage behandelte Maßnahmenfeld ist dem Bereich „Radverkehr“ zugeordnet und ist in den Steckbriefen des Mobilitätskonzeptes 2030+ unter dem Punkten „2.7 weiterer Ausbau des Fahrradverleihsystems (Priorität: hoch)“ näher beschrieben.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Syring / Dez. V / 406 - 8858

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Der Investitionszuschuss Fahrradverleihsystem ist unter

Finanzstelle 66000930011001, Finanzposition 781700,

die Betriebskosten sind unter PN 1212, Finanzposition 74000 (ÖPNV Dez. III)

etatisiert.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Anschaffungskosten Pedelecs und Stationen:

2021 (Dez. V/66):    125.000 Euro Pedelecs

ab 2022 jährlich 10.000 Euro für die Stationen, darüber hinaus entsteht Aufwand in Höhe der jährl. Abschreibungen.

 

jährliche Betriebskosten (Dez. III)                                               2021:              230.000 Euro

                                                                         von 2022 – 2024:              245.000 Euro

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

Fachbereich Tiefbau - Frau Sorge/Dez. III - Herr Melchert

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]