Betreff
Buswartehäuschen in Rheindorf
- Änderung des Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 15.06.2020 zum Antrag Nr. 2020/3643
Vorlage
2020/0059
Aktenzeichen
011-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 15.06.2020 zum Antrag Nr. 2020/3643 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I vom 02.06.2020 „Buswartehäuschen in Rheindorf“ wird wie folgt geändert:

 

Im Rahmen der kontinuierlichen stadtweiten Aufrüstung von Bushaltestellen mit Wartehallen werden die folgenden sich in Rheindorf befindlichen und von der Politik vorgeschlagenen Haltestellen auf deren Umsetzbarkeit überprüft und, wenn technisch möglich, sukzessive umgesetzt. Das Modell der Wartehalle an der Düsseldorfer Straße in Leverkusen-Opladen wird grundsätzlich befürwortet, falls die Örtlichkeiten keine herkömmlichen Wartehallen zulassen.

 

Löhstraße (beide Fahrtrichtungen),

Buschkämpchen (beide Fahrtrichtungen),

Burgweg (Richtung Nord) Unterstraße (Richtung Hitdorf),

Schnepfenflucht (Richtung Hitdorf),

Auf der Grieße (beide Fahrtrichtungen),

Hitdorfer Straße (beide Fahrtrichtungen),

An der Dingbank (Richtung Hitdorf),

Am Hohen Ufer (beide Fahrtrichtungen),

Am Vogelsang (Richtung Nord) und

Baumberger Straße (Richtung Nord).

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hat in ihrer Sitzung vom 15.06.2020 zum Antrag Nr. 2020/3643 der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung I vom 02.06.2020 „Buswartehäuschen in Rheindorf“ einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung erstellt ein Gesamtkonzept zur Errichtung von fehlenden Wartehallen an Bushaltestellen im Stadtbezirk I, welches sich gesamtstädtisch einfügt. Das Modell der Wartehalle an der Düsseldorfer Straße wird grundsätzlich befürwortet, falls die Örtlichkeiten keine herkömmlichen Wartehallen zulassen.

 

Unter anderem werden die folgenden Standorte aus Rheindorf bei der Bestandsaufnahme geprüft und berücksichtigt:

 

Löhstraße (beide Fahrtrichtungen),

Buschkämpchen (beide Fahrtrichtungen),

Burgweg (Richtung Nord) Unterstraße (Richtung Hitdorf),

Schnepfenflucht (Richtung Hitdorf),

Auf der Grieße (beide Fahrtrichtungen),

Hitdorfer Straße (beide Fahrtrichtungen),

An der Dingbank (beide Fahrtrichtungen),

Am Hohen Ufer (beide Fahrtrichtungen),

Am Vogelsang (Richtung Nord) und

Baumberger Straße (Richtung Nord).

 

Die Konzeption soll eine Priorisierung enthalten, an welchem Standort Wartehallen sukzessive aufgestellt werden, um eine Umsetzung als jährliche Regelmaßnahme mit einer Finanzierung aus dem städtischen Haushalt einzuführen.“

 

Die Erstellung eines Gesamtkonzepts zur Errichtung von fehlenden Wartehallen an Bushaltestellen im Stadtbezirk I, welches sich gesamtstädtisch einfügt, würde durch die Bindung von umfangreichen personellen und vor allem zeitlichen Ressourcen kurz- bis mittelfristig zu keinem abschließenden Ergebnis führen, da zunächst detaillierte Standortanalysen für jede relevante Haltestelle, bei der unter anderem die technischen Voraussetzungen, Querschnittsflächen und die vorhandenen Leitungen in den Gehwegbereichen überprüft werden, durchgeführt werden müssen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, dass sie die in dem Beschluss aufgeführten Haltestellen aus Rheindorf schnellstmöglich im Hinblick auf die Möglichkeit der Errichtung von Wartehallen ohne eine feste zeitliche Bindung für die Umsetzung überprüft. Die in Frage kommenden Haltestellen werden in das Arbeitsprogramm aufgenommen und sukzessive abgearbeitet. Die Aufnahme als jährliche Regelmaßnahme mit einer Finanzierung aus dem städtischen Haushalt wird beibehalten.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Schmitz / FB 66 / 406 - 6600

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

66001205022014: Umgestaltung Bushaltestellen

2020: 100.000 €

2021: 100.000 €

2022: 100.000 €

2023: 100.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]