Betreff
Fällung einer Rosskastanie in der Kastanienallee in Leverkusen-Opladen
Vorlage
2020/0066
Aktenzeichen
322-13-13-3-met
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Fällung der Rosskastanie als Bestandteil des Naturdenkmals Nr. 2.3-3 an der Kastanienallee an der Wupper in Opladen wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Lünenbach

Begründung:

 

Die Kastanienallee an der Wupper in Leverkusen-Opladen ist als Naturdenkmal Nr. 2.3-3 im rechtsgültigen Landschaftsplan der Stadt Leverkusen eingetragen. Die Bäume stehen beidseitig des asphaltierten Weges, der zwischen der Düsseldorfer Straße und der Bonner Straße verläuft.

 

In den vergangenen Jahren wurden wegen des hohen Alters der Bäume (über 100 Jahre) und der hohen Verkehrserwartung durch die jährlich stattfindende Bierbörse immer wieder einzelne Bäume gefällt oder starke Rückschnitte vorgenommen. Bei der routinemäßigen Kontrolle des Fachbereichs Stadtgrün am 19.08.2020 wurde festgestellt, dass der Baum Nr. 113 fast gar keinen Laubaustrieb mehr hat und abstirbt bzw. abgestorben ist (Foto siehe Anlage).

 

Umsetzung des Beschlusses der Bez.-Vertretung II vom 24.09.2019 (Bez. II/042/2019):

Zur Umwandlung der Kastanienallee in eine Lindenallee erfolgte erstmalig in 01/2020 in Zusammenarbeit mit der Firma Werner Nolden eine Nachpflanzungen von zehn Winterlinden. Der Fachbereich Stadtgrün plant im Winter 2020/21 die Pflanzung von elf weiteren Linden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner: Herr Bremicker / Fachbereich Stadtgrün / Telefon: 406 6770

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Fällung einer Rosskastanie in der Kastanienallee in Leverkusen-Opladen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

6700 1305 012019 - 782600

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

1.600 € / je Baum

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]