Beschlussentwurf:
Der Rat wählt gemäß § 70 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in der jeweils geltenden Fassung für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft als Mitglieder des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde und als deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter:
Verband Mitglied Stellvertreterin oder
Stellvertreter
__________________________________________________________________
drei Vertreterinnen
oder Vertreter der __________________ __________________
Landesgemeinschaft
Naturschutz und Umwelt __________________ __________________
NRW e. V. (LNU)
__________________ __________________
zwei Vertreterinnen
oder Vertreter des Naturschutz- __________________ __________________
bundes Deutschland (NABU)
Landesverband NRW e.V. __________________ __________________
zwei Vertreterinnen
oder Vertreter des Bundes für __________________ __________________
Umwelt und Naturschutz
Deutschland (BUND) __________________ __________________
Landesverband NRW e. V.
Verband Mitglied Stellvertreterin oder
Stellvertreter
__________________________________________________________________
eine Vertreterin oder
ein Vertreter der
Schutzgemeinschaft __________________ __________________
Deutscher Wald
Landesverband NRW e. V
zwei Vertreterinnen oder
Vertreter des Rheinischen __________________ __________________
Landeswirtschaftsverbandes
e. V. __________________ __________________
eine Vertreterin oder ein
Vertreter des Wald- __________________ __________________
bauernverbandes NRW e. V.
eine gemeinsame Vertreterin
oder ein Vertreter
des Landesverbandes Garten-
bau Rheinland e.V., des Landes- __________________ __________________
verbandes Gartenbau
Westfalen-Lippe e. V. und des
Provinzialverbandes Rheinischer
Obst- und Gemüsebauer e. V.
eine Vertreterin oder ein
des Landesjagd- __________________ __________________
verbandes NRW e. V.
eine Vertreterin oder ein Vertreter
des Fischereiverbandes __________________ __________________
NRW e. V.
eine Vertreterin oder ein Vertreter
des LandesSportBundes __________________ __________________
NRW e. V.
eine Vertreterin oder ein Vertreter
des Imkerverbandes __________________ __________________
Rheinland e. V.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft ist bei der Unteren Naturschutzbehörde ein Beirat zu bilden. Die Mitglieder des Beirates werden aufgrund der Vorschläge der Vereine und Verbände vom Rat für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft gewählt. Die Wahl des Naturschutzbeirates richtet sich nach § 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in der jeweils geltenden Fassung i. V. m. § 1 und 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG).
Die Amtsdauer des bisherigen Beirates endete im August 2020. Nach § 2 Abs. 4 DVO-LNatSchG üben die Mitglieder und die Stellvertreterinnen/Stellvertreter ihr Amt bis zum Zusammentritt des neuen Beirates aus. Der bisherige Vorsitzende bleibt bis zur Wahl des neuen Vorsitzenden in seinem Amt. Der neu zu wählende Beirat setzt sich aus 16 Mitgliedern zusammen und wird für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft auf Vorschlag der Verbände gewählt.
Er setzt sich zusammen aus:
1. drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU),
2. je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND),
3. einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e. V. (SDW),
4. zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,
5. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e. V.,
6. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e. V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e. V.,
7. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 1994 (GV. NRW. S. 2), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448; ber. S. 629) geändert worden ist, anerkannten Vereinigungen der Jäger,
8. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,
9. einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V. und
10. einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes Rheinland e. V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.
Wählbarkeitsvoraussetzungen:
1. Vorschlag von einem vorschlagsberechtigten Verband,
2. keine Bedienstete/kein Bediensteter der Stadt,
3. Wohnsitz im Stadtgebiet und
4. ausreichende Qualifikation
zu 1.: Bei den o. g. Verbänden handelt es sich um die vorschlagsberechtigten Verbände im Sinne des § 70 Abs. 4 LNatSchG.
zu 2.: Keine der Bewerberinnen/der Bewerber ist Bedienstete bzw. Bediensteter der Stadt Leverkusen.
zu 3.: In den Naturschutzbeirat sollen nur Personen gewählt werden, die ihren Wohnsitz im Bezirk der betreffenden Naturschutzbehörde haben. Außer Herrn Dr. Sascha Eilmus als Kandidat für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt e.V. (LNU) mit Wohnsitz Leichlingen, sind alle in der beigefügten Liste genannten Bewerberinnen/Bewerber mit Wohnsitz im Bezirk der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet. Herr Dr. Eilmus arbeitet seit 16 Jahren in der LNU Leverkusen. Da § 70 Abs. 5 LNatSchG eine Soll-Vorschrift ist und Herr Dr. Sascha Eilmus mit den Gegebenheiten im Stadtgebiet Leverkusen vertraut ist, wurde er als Kandidat gelistet.
zu 4.: Aufgrund der Benennung der Bewerberinnen bzw. Bewerber durch die vorschlagsberechtigten Verbände wird die fachliche Qualifikation der Bewerberinnen bzw. Bewerber vorausgesetzt.
Für jedes Mitglied des Beirates ist eine Stellvertreterin
bzw. ein Stellvertreter zu wählen. Für die Wahl des Mitgliedes des Beirates ist
mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen. Entsprechendes gilt
für die Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter. Die bei der Wahl
zum Mitglied des Beirates nicht berücksichtigten Bewerberinnen bzw. Bewerber
können bei der Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter erneut zur
Auswahl gestellt werden.
Die in der beigefügten Liste genannten Bewerberinnen bzw. Bewerber wurden der Stadt Leverkusen von den vorschlagsberechtigten Verbänden für die Neuwahl der Mitglieder und Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vorgeschlagen. Die Reihenfolge der in der beigefügten Liste aufgeführten Bewerberinnen bzw. Bewerber wurden aus den Meldungen übernommen. Die Mitglieder des Rates können sich zur Besetzung des Beirates auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen. Zur Annahme dieses Wahlvorschlages ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung statt. Dazu wird empfohlen, zunächst die Wahl der 16 Mitglieder durchzuführen und die gewählten Personen aus der Kandidatenliste zu streichen und dann in einem zweiten Durchgang die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zu wählen.
Erläuterung zu den Wahlvorschlägen der Verbände (siehe
beigefügte Liste):
Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. (LNU) bittet darum, die unter „Mitglied a) bis c)“ zuerst genannten Personen zum Mitglied und die darunter genannten Personen zur Stellvertreterin bzw. zum Stellvertreter zu wählen.
Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e. V., der Waldbauernverband NRW e. V. und der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V.
bitten ebenfalls darum, die Bewerberinnen bzw. die Bewerber in der angegebenen Reihenfolge zu wählen.
Die Vorschläge des
- Naturschutzbundes Deutschland (NABU),
- Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),
- Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e. V.,
- Landesjagdverband NRW e. V.,
- LandesSportBundes NRW e. V.,
- Imkerverband Rheinland e. V.,
wurden wie vorgegeben in die Liste übernommen.
Die Vorschläge der Bewerberinnen bzw. der Bewerber des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V. erfolgten in Abstimmung mit dem Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und dem Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauern. Die Vorschläge wurden ebenfalls in der Reihenfolge übernommen.