Betreff
Neuwahl des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde
Vorlage
2020/0064
Aktenzeichen
322-13-19-1-met
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussentwurf:

 

Der Rat wählt gemäß § 70 Abs. 5 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in der jeweils geltenden Fassung für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft als Mitglieder des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde und als deren Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter:

 

 

Verband                                           Mitglied                                  Stellvertreterin oder

Stellvertreter

__________________________________________________________________

 

drei Vertreterinnen

oder Vertreter der                            __________________       __________________

Landesgemeinschaft

Naturschutz und Umwelt              __________________       __________________

NRW e. V. (LNU)

                                                           __________________       __________________

 

zwei Vertreterinnen

oder Vertreter des Naturschutz-   __________________       __________________

bundes Deutschland (NABU)

Landesverband NRW e.V.                        __________________       __________________

 

zwei Vertreterinnen

oder Vertreter des Bundes für      __________________       __________________

Umwelt und Naturschutz

Deutschland (BUND)                    __________________       __________________

Landesverband NRW e. V.

 

Verband                                           Mitglied                                 Stellvertreterin oder

Stellvertreter

__________________________________________________________________

 

eine Vertreterin oder

ein Vertreter der

Schutzgemeinschaft                      __________________       __________________

Deutscher Wald

Landesverband NRW e. V

 

zwei Vertreterinnen oder

Vertreter des Rheinischen                        __________________       __________________

Landeswirtschaftsverbandes

e. V.                                                   __________________       __________________

 

eine Vertreterin oder ein

Vertreter des Wald-                         __________________       __________________

bauernverbandes NRW e. V.

 

eine gemeinsame Vertreterin

oder ein Vertreter

des Landesverbandes Garten-

bau Rheinland e.V., des Landes-           __________________       __________________

verbandes Gartenbau

Westfalen-Lippe e. V. und des

Provinzialverbandes Rheinischer

Obst- und Gemüsebauer e. V.

 

eine Vertreterin oder ein

des Landesjagd-                             __________________       __________________

verbandes NRW e. V.

 

eine Vertreterin oder ein Vertreter

des Fischereiverbandes                __________________       __________________

NRW e. V.

 

eine Vertreterin oder ein Vertreter

des LandesSportBundes              __________________       __________________

NRW e. V.

 

eine Vertreterin oder ein Vertreter

des Imkerverbandes                       __________________       __________________

Rheinland e. V.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft ist bei der Unteren Naturschutzbehörde ein Beirat zu bilden. Die Mitglieder des Beirates werden aufgrund der Vorschläge der Vereine und Verbände vom Rat für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft gewählt. Die Wahl des Naturschutzbeirates richtet sich nach § 70 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG) in der jeweils geltenden Fassung i. V. m. § 1 und 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG).

 

Die Amtsdauer des bisherigen Beirates endete im August 2020. Nach § 2 Abs. 4 DVO-LNatSchG üben die Mitglieder und die Stellvertreterinnen/Stellvertreter ihr Amt bis zum Zusammentritt des neuen Beirates aus. Der bisherige Vorsitzende bleibt bis zur Wahl des neuen Vorsitzenden in seinem Amt. Der neu zu wählende Beirat setzt sich aus 16 Mitgliedern zusammen und wird für die Dauer der Wahlzeit der Vertretungskörperschaft auf Vorschlag der Verbände gewählt.

 

Er setzt sich zusammen aus:

 

1.     drei Vertreterinnen oder Vertretern der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU),

2.     je zwei Vertreterinnen oder Vertretern des Naturschutzbundes Deutschland e. V. (NABU) und des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND),

3.     einer Vertreterin oder einem Vertreter der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e. V. (SDW),

4.     zwei Vertreterinnen oder Vertretern des regional zuständigen Landwirtschaftsverbandes,

5.     einer Vertreterin oder einem Vertreter des Waldbauernverbandes NRW e. V.,

6.     einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e. V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer e. V.,

7.     einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter der nach § 52 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. Dezember 1994 (GV. NRW. S. 2), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GV. NRW. S. 448; ber. S. 629) geändert worden ist, anerkannten Vereinigungen der Jäger,

8.     einer Vertreterin oder einem Vertreter des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.,

9.     einer Vertreterin oder einem Vertreter des Landessportbundes Nordrhein-Westfalen e. V. und

10.  einer gemeinsamen Vertreterin oder einem gemeinsamen Vertreter des Imkerverbandes Rheinland e. V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e. V.

 

Wählbarkeitsvoraussetzungen:

 

1.  Vorschlag von einem vorschlagsberechtigten Verband,

2.  keine Bedienstete/kein Bediensteter der Stadt,

3.  Wohnsitz im Stadtgebiet und

4.  ausreichende Qualifikation

 

zu 1.: Bei den o. g. Verbänden handelt es sich um die vorschlagsberechtigten Verbände im Sinne des § 70 Abs. 4 LNatSchG.

 

zu 2.: Keine der Bewerberinnen/der Bewerber ist Bedienstete bzw. Bediensteter der Stadt Leverkusen.

 

zu 3.: In den Naturschutzbeirat sollen nur Personen gewählt werden, die ihren Wohnsitz im Bezirk der betreffenden Naturschutzbehörde haben. Außer Herrn Dr. Sascha Eilmus als Kandidat für die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt e.V. (LNU) mit Wohnsitz Leichlingen, sind alle in der beigefügten Liste genannten Bewerberinnen/Bewerber mit Wohnsitz im Bezirk der Unteren Naturschutzbehörde gemeldet. Herr Dr. Eilmus arbeitet seit 16 Jahren in der LNU Leverkusen. Da § 70 Abs. 5 LNatSchG eine Soll-Vorschrift ist und Herr Dr. Sascha Eilmus mit den Gegebenheiten im Stadtgebiet Leverkusen vertraut ist, wurde er als Kandidat gelistet.

 

zu 4.: Aufgrund der Benennung der Bewerberinnen bzw. Bewerber durch die vorschlagsberechtigten Verbände wird die fachliche Qualifikation der Bewerberinnen bzw. Bewerber vorausgesetzt.

 

Für jedes Mitglied des Beirates ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen. Für die Wahl des Mitgliedes des Beirates ist mindestens die doppelte Anzahl von Bewerbern vorzuschlagen. Entsprechendes gilt für die Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter. Die bei der Wahl zum Mitglied des Beirates nicht berücksichtigten Bewerberinnen bzw. Bewerber können bei der Wahl der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter erneut zur Auswahl gestellt werden.

 

Die in der beigefügten Liste genannten Bewerberinnen bzw. Bewerber wurden der Stadt Leverkusen von den vorschlagsberechtigten Verbänden für die Neuwahl der Mitglieder und Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vorgeschlagen. Die Reihenfolge der in der beigefügten Liste aufgeführten Bewerberinnen bzw. Bewerber wurden aus den Meldungen übernommen. Die Mitglieder des Rates können sich zur Besetzung des Beirates auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen. Zur Annahme dieses Wahlvorschlages ist ein einstimmiger Beschluss ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so findet die Wahl gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung statt. Dazu wird empfohlen, zunächst die Wahl der 16 Mitglieder durchzuführen und die gewählten Personen aus der Kandidatenliste zu streichen und dann in einem zweiten Durchgang die Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zu wählen.

 

Erläuterung zu den Wahlvorschlägen der Verbände (siehe beigefügte Liste):

Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e. V. (LNU) bittet darum, die unter „Mitglied a) bis c)“ zuerst genannten Personen zum Mitglied und die darunter genannten Personen zur Stellvertreterin bzw. zum Stellvertreter zu wählen.

 

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband NRW e. V., der Waldbauernverband NRW e. V. und der Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e. V.

bitten ebenfalls darum, die Bewerberinnen bzw. die Bewerber in der angegebenen Reihenfolge zu wählen.

 

Die Vorschläge des

 

-     Naturschutzbundes Deutschland (NABU),

-     Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND),

-     Rheinischen Landwirtschaftsverbandes e. V.,

-     Landesjagdverband NRW e. V.,

-     LandesSportBundes NRW e. V.,

-     Imkerverband Rheinland e. V.,

 

wurden wie vorgegeben in die Liste übernommen.

 

Die Vorschläge der Bewerberinnen bzw. der Bewerber des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V. erfolgten in Abstimmung mit dem Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V. und dem Provinzialverband Rheinischer Obst- und Gemüsebauern. Die Vorschläge wurden ebenfalls in der Reihenfolge übernommen.