Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW; neue bahnstadt opladen GmbH (nbso)
- Einzelvertretungsberechtigung der Geschäftsführer
Vorlage
2020/0060
Aktenzeichen
01-21-03-Li
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen bzw. den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der nbso Weisung, den Gesellschaftsvertrag der nbso wie folgt zu ändern:

 

1.    § 14 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages wird um folgenden Satz 2 ergänzt: „Sofern mehrere Personen zur Geschäftsführung bestellt sind, sind diese jeweils einzeln berechtigt, die Gesellschaft zu vertreten.“

2.    § 14 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages wird wie folgt gefasst: „Die Geschäftsführung führt die Geschäfte der Gesellschaft selbstverantwortlich nach Gesetz, Gesellschaftsvertrag, der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung und den Beschlüssen der Gesellschafterversammlung.”

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 mit Vorlage Nr. 2020/3451 die Herren Andreas Schönfeld und Alfonso López de Quintana zu Geschäftsführern der nbso bestellt.

 

Nach § 14 Absatz 5 des Gesellschaftsvertrages vertritt die Geschäftsführung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Gemäß § 35 Absatz 2 Satz 1 GmbHG vertreten für den Fall, dass mehrere Geschäftsführer bestellt sind, diese die Gesellschaft gemeinschaftlich.

 

Für den Fall der Abwesenheit eines der Geschäftsführer wäre dementsprechend der andere nicht berechtigt, die Gesellschaft allein zu vertreten. Um den Herren Andreas Schönfeld und Alfonso López de Quintana eine solche Einzelvertretungsbefugnis zu erteilen, bedarf es einer Änderung des Gesellschaftsvertrages. Hierdurch entfällt die Notwendigkeit der Bestellung eines Prokuristen für den Vertretungsfall. Durch die explizite Aufnahme der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung in den § 14 Absatz 6 des Gesellschaftsvertrages wird klargestellt, dass dort nähere Einzelheiten geregelt werden können.

 

Gemäß § 5 Abs. 2 lit. a) des Gesellschaftsvertrages obliegt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung, die städtischen Vertreterinnen bzw. Vertreter handeln gemäß § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages nach Weisung des Rates der Stadt Leverkusen. Der Aufsichtsrat berät diese Angelegenheiten gem. § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages vor, auch hier handeln die städtischen Vertreterinnen und Vertreter nach § 11 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages auf Weisung des Rates der Stadt Leverkusen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Liebsch / FB 02 / 406 - 2241

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

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   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]