Betreff
Notwendige Baumfällung im Stadtbezirk II
Vorlage
2020/0131
Aktenzeichen
01-40-2020/3907-bl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung der in der Anlage näher bezeichneten Bäume zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Bei turnusgemäßen Baumkontrollen durch das städtische Fachpersonal wurde festgestellt, dass die in der als Anlage beigefügten Liste näher bezeichneten Bäume aus Sicherheitsgründen gefällt werden müssen. Da in einer Baumhöhle bei dem Baum Am Kettnersbusch ein Hornissennest festgestellt wurde, soll der Baum für die nächsten Jahre als sogenannter „Habitatbaum“ am Standort verbleiben. Er wird dazu bis auf eine Höhe von 3 m bis 5 m abgetragen und bleibt als Nistplatz für Insekten noch einige Jahre stehen. Erst wenn er in Gänze morsch geworden ist, sodass die Standfestigkeit des Stammes nicht mehr gegeben ist, wird er endgültig gefällt und durch eine Neupflanzung ersetzt. Für den Baum im Tillmanns Park ist eine Ersatzpflanzung vorgesehen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, FB 67, 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 1305, Finanzposition 720000

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Unternehmereinsatz: 1.200 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

]

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die letzten Abstimmungen wurden erst vor kurzem abgeschlossen. Für die Einleitung der weiteren Schritte zur Umsetzung der geplanten Maßnahme sollte eine Entscheidung noch in diesem Sitzungsturnus gefällt werden.