Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Förderaufruf zum Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur"
- Beantragung der Förderung für das Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Sanierung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume, des Schwimmhallenbereiches sowie der Erneuerung der Lüftungsanlage, der energetischen Optimierung der technischen Anlagen und dem Bau einer BHKW-Zentrale mit Nahwärmeversorgung "
Vorlage
2020/3909
Aktenzeichen
Betriebsleitung
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.    Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 4 GO NRW:

 

1. Der Teilnahme am Bundesprogramm mit dem Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Sanierung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume, des Schwimmhallenbereiches sowie der Erneuerung der Lüftungsanlage, der energetischen Optimierung der technischen Anlagen und dem Bau einer BHKW-Zentrale mit Nahwärmeversorgung“ wird zugestimmt.

 

2. Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird beauftragt, den entsprechenden Förderantrag auf Basis der vorliegenden Entwurfsplanung für das Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Sanierung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume, des Schwimmhallenbereiches sowie der Erneuerung der Lüftungsanlage, der energetischen Optimierung der technischen Anlagen und dem Bau einer BHKW-Zentrale mit Nahwärmeversorgung zu stellen.

 

3. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen gemäß Kostenschätzung 3.420.000 €, einschließlich Mehrwertsteuer. Die benötigten Eigenmittel in Höhe von 10 % werden im Wirtschaftsplan des Sportpark Leverkusen dargestellt.

 

Leverkusen, 19.10.2020

 

gezeichnet:

Richrath                                         Rh. Stefan Hebbel                            Rf. Kreutz

 

II.   Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit der Vorlage Nr. 2019/3198 hat der Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 10.10.2019 beschlossen, dass der Sportpark Leverkusen (SPL) sich in 2019 an dem Sonderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier“ 2020 beteiligt. Der Förderantrag ist fristgerecht bei der Bezirksregierung Köln eingereicht worden. Das Vorhaben wurde als grundsätzlich förderfähig eingestuft, aber aus Budgetgründen hat der SPL keine Förderung in 2020 erhalten. Dies wurde mit Schreiben vom 07.11.2019 seitens der Bezirksregierung Köln mitgeteilt. Auf damalige Anfrage bei der Bezirksregierung Köln wurde von dort empfohlen, dass sich der SPL in 2020 für dieses Programm erneut bewerben soll. Daraufhin hat der SPL die weiteren Planungen vorgenommen. Die Entwurfsplanung mit einer Kostenberechnung nach DIN 276 liegt nunmehr vor.

 

Im August 2020 wurde der SPL darüber in Kenntnis gesetzt, dass das o. a. Programm bundesseitig bis zum Jahr 2020 befristet wurde und für 2021 nicht mehr aufgerufen wird. Daher beabsichtigt der SPL, sich mit dem Sanierungskonzept für das Projekt „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Sanierung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume, des Schwimmhallenbereiches sowie der Erneuerung der Lüftungsanlage, der energetischen Optimierung der technischen Anlagen und dem Bau einer BHKW-Zentrale mit Nahwärmeversorgung“ an dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zu beteiligen und die Projektskizze fristgerecht bis zum 30.10.2020 beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) einzureichen.

 

Gefördert werden investive Maßnahmen - Sanierung und in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten - mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung und sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre Wirkungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune sowie für die Stadtentwicklungspolitik und den Klimaschutz.

 

Die Projekte werden durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages für eine Antragstellung auf eine Förderung beschlossen. Dabei sind folgende Kriterien ausschlaggebend:

 

-       besondere bzw. überregionale Wahrnehmbarkeit,

-       begründeter Beitrag zur sozialen Integration im Quartier/in der Kommune,

-       erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen,

-       Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit sowie langfristige Nutzbarkeit,

-       städtebauliche Einbindung in das Wohnumfeld und baukulturelle Qualität,

-       überdurchschnittliche fachliche Qualität, insbesondere hinsichtlich sozialer Integration, einschließlich Barrierefreiheit bzw. -armut und/oder Klimaschutz,

-       hohes Innovationspotenzial.

 

Die Förderquote des Bundes beträgt in der Regel 45 % der Projektkosten. Bei nachgewiesener Haushaltsnotlage der Kommune besteht die Möglichkeit, eine Erhöhung der Bundesförderung auf bis zu 90 % zu erhalten. Die Fördersummen betragen mindestens 500.000 € und höchstens 3.000.000 €. Die Haushaltsnotlage der Stadt Leverkusen ist von der Bezirksregierung Köln zu bescheinigen. Für 2020 ist die Bescheinigung gesichert. Der Fachbereich Finanzen (FB 20) geht derzeit davon aus, dass die Stadt Leverkusen als HSP-Kommune auch noch in 2021 diese Bescheinigung erhalten könnte.

 

Notwendigkeit der Maßnahme

In Leverkusen leben 167.045 Menschen, von denen 28.424 im Alter von unter 18 Jahren sind. 17.189 Personen, also 10,3 % der Menschen in Leverkusen, leben in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II. Der Anteil der Bewohnerinnen und Bewohner in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II, die unter 18 Jahren sind, liegt bei 6.165 Personen und beträgt demnach 35,85 % (Quelle: Städtische Bevölkerungsstatistik, Stadt Leverkusen - Statistikstelle, Stand: 31.12.2019). Für viele Kinder und Jugendliche in dieser Situation bedeutet es, bedingt durch die materielle Armut ihrer Familie, in ihren Möglichkeiten eingeschränkt zu sein. Es führt dazu, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen unter anderem an außerschulischen Bildungsangeboten, an kulturellen Angeboten sowie an einer Vielzahl von Freizeitangeboten nicht teilhaben und teilnehmen können. Durch diese, zumeist anhaltende Mangelsituation werden ihnen wesentliche Erfahrungen auf dem Weg ihrer Entwicklung zu einer eigenständigen und sozialfähigen Persönlichkeit vorenthalten, was auch mit gesamtgesellschaftlichen Folgen verbunden ist. Es geht um die Zukunft aller Kinder, nicht nur in Leverkusen, sondern in unserer gesamten Gesellschaft, um ihren individuellen Ansprüchen auf ein gelingendes Aufwachsen in Wohlergehen zu ermöglichen.

 

Des Weiteren leben in Leverkusen 27.517 Menschen (16,5 %) mit einer ausländischen Staatsbürgerschaft und 18.925 Menschen (11,33 %), die eine doppelte Staatsbürgerschaft (eine deutsche und eine ausländische Staatsbürgerschaft) innehaben (Quelle: Städtische Bevölkerungsstatistik, Städtische Auskunftskartei der Stadt Leverkusen – Statistikstelle, Stand: 31.12.2019). Menschen mit Migrationshintergrund sind oftmals Benachteiligungen im Bildungssektor und an der kulturellen sowie gesellschaftlichen Teilhabe ausgesetzt.

 

Leverkusen wird aktuell und künftig durch ständige Wohnraumerweiterung wachsen. Wichtig ist neben der Wohnraumerweiterung für die Bevölkerung und der Attraktivierung einzelner Stadtteile der weitere Ausbau der sozialen Infrastruktur, um ein lebenswertes Umfeld und Orte der formalen und non-formalen Bildung für alle Bürgerinnen und Bürger zu schaffen. Dazu zählen Regelinstitutionen wie Kindertageseinrichtungen und Schulen, aber auch Vereine und Kursangebote aus den Bereichen Gesundheit, Sport und Kultur. Bei der Schaffung und Weiterentwicklung solcher Orte dürfen die oben genannten Indikatoren zum sozialen Status und der Herkunft der Menschen in der Stadt, die diese Angebote nutzen, nicht außer Acht gelassen werden, da damit völlig unterschiedliche Voraussetzungen für den Zugang zu Gesundheits-, Bildungs-, und Sportangeboten gegeben sind.

 

Den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien wird durch die Schwimmbadanlage Bergisch Neukirchen die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Regelstruktur zum einen das Schwimmen zu erlernen und zum anderen Wassersportarten nachzugehen. Dies wird durch die bauliche Veränderung attraktiviert und teilweise überhaupt erst ermöglicht. Eines der Ziele besteht darin, den Teilnehmenden die Gelegenheit zu bieten, längere Wasserzeiten in Anspruch zu nehmen. Auf den Ansatz des Zugangs über Regelangebote, wie beispielsweise durch Schwimmunterricht in den Schulen, soll ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Hier werden alle Kinder und Jugendliche, auch sozial benachteiligte, erreicht, um Schwimmen zu erlernen, sich zum Teil überhaupt erst mit Wasser auseinanderzusetzen und perspektivisch an Wassersportarten und Vereine, die eben diese anbieten, herangeführt zu werden. Somit können durch den genannten Zugang über die Regelstruktur Familien entlastet werden, die z. B. finanziell, physisch (da das Schwimmen selbst nicht erlernt wurde) oder zeitlich nicht in der Lage sind, ihren Kindern das Schwimmen zu ermöglich. Darüber hinaus kommen Familien unter Umständen überhaupt erst auf die Idee, selbst gemeinsam Schwimmen zu gehen, da sie durch ihre Kinder auf das Thema aufmerksam werden.

 

Neben den oben genannten Zugängen soll Menschen mit Fluchthintergrund in Kursen die Angst vor Wasser genommen werden, da sie dieses bisher - unter Umständen - als etwas Lebensgefährliches wahrgenommen haben. Diese Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen an Wasser herangeführt zu werden, vorhandene Ängste abzubauen und das Schwimmen zu erlernen, wäre innerhalb Leverkusens durch den Ansatz, dass das Schwimmbad nur vom Regelsystem, von Vereinen und Kursen, genutzt werden kann, einmalig. Nichtschwimmer im offenen Betrieb zu betreuen, wie es in den anderen Leverkusener Bädern stattfindet, ist aufgrund der Vielzahl der Menschen, die dort zu Besuch sind, zu gefährlich. Durch den „nichtoffenen Betrieb“ wird den Teilnehmenden in Kursen, aber auch in Vereinen und Schulen ein geschützter Rahmen geboten, indem sie sich in einer relativ kleinen Gruppe weiterentwickeln können. Sie lernen, gemeinsam Ängste abzubauen, Spaß zu haben und entwickeln dadurch neue Fähigkeiten, die ihr Selbstbewusstsein stärken.

 

Durch die neue Konzeptentwicklung des Schwimmbads Bergisch Neukirchen wird der Ansatz der kommunalen Präventionsketten, an dem sich die Stadt Leverkusen seit 2017 beteiligt, unterstützt. Die gesamte Entwicklung des Kindes soll dabei besser in den Blick genommen werden. Das fängt in der Schwangerschaft an und geht bis zum Eintritt in das Berufsleben. Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Schulen, Sportvereine, die Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendämter sowie viele weitere Akteure sollen dabei miteinander verknüpft werden und systematisch zusammenarbeiten. Leitbild der Stadt Leverkusen ist, die Lebensbildungen für alle Kinder, Jugendlichen und ihre Familien insofern zu verbessern, dass den Kindern und Jugendlichen, unabhängig von ihrem Alter, ihres Geschlechtes, ihrer Herkunft oder ihres familiären Hintergrundes, soziale und kulturelle Teilhabe ermöglicht wird, damit ein Aufwachsen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gelingt. Maßnahmen, die an Regelinstitutionen angedockt sind, beziehen alle Kinder und Jugendliche mit ein. Auch, oder insbesondere die jungen Menschen, die einen beschränkten Zugang zu materiellen, sozialen und kulturellen Ressourcen und somit einen besonderen Unterstützungsbedarf haben, werden durch Maßnahmen und Angebote, die das Schwimmbad Bergisch Neukirchen anbietet, erreicht.

 

Projektbeschreibung

Das Hallenbad Bergisch Neukirchen wurde im Jahr 1973 erbaut. Es besteht aus einem erdgeschossigen Hallenbau mit einem 25 m Schwimmerbecken, inkl. Sprungturm und einem Nichtschwimmerbecken. Neben der umfangreichen Nutzung für den Schulsport stellt das Hallenbad auch weitere Funktionen für einen öffentlichen Betrieb sicher, indem es den schwimmsporttreibenden Vereinen und dem vielseitigen öffentlichen Kursangebot der Schwimmschule Aqua-Vital des Sportpark Leverkusen an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung gestellt wird.

 

In den letzten Jahren und Jahrzehnten wurden diverse Instandhaltungs- und Sanierungsarbeiten durchgeführt, so wurde z. B. eine komplette Flachdachsanierung und eine Teilfassadensanierung vorgenommen. Zuletzt wurde in den Jahren 2010 bis 2015 die energetische Optimierung MSR-Technik/Frequenzumformer, der Austausch der kompletten Fensteranlagen (Konjunkturpaket II) durch dreifachverglaste Alufenster, die technische und energetische Erneuerung der Filteranlage der Badewassertechnik Schwimmerbecken und Nichtschwimmerbecken sowie die Erneuerung der Kesselanlage I durchgeführt.

 

Aus nutzungsspezifischen Gründen, aufgrund diverser baulicher Mängeln und zur weiteren energetischen Optimierung, sind noch umfangreiche Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten erforderlich. Der offene Umkleidebereich ist sanierungs- und modernisierungsbedürftig. Die bestehenden gemauerten und gefliesten Einzelumkleiden und Garderobenspinde sind in einem schlechten Zustand und darüber hinaus in der Form nicht mehr zeit- und zweckgemäß. Die Einzelumkleiden sollen entfernt und durch Sammelumkleiden ersetzt werden. Eine behindertengerechte Umkleide und ein Behinderten-WC mit Dusche sollen berücksichtigt werden, sodass insgesamt die Barrierefreiheit erreicht werden kann. 

 

Der komplette Nassbereich, bestehend aus Dusch- und Toilettenanlagen, befindet sich ebenfalls noch im Originalzustand und muss komplett saniert werden. In diesem Zusammenhang muss eine Optimierung der Infrastruktur innerhalb der Nassbereiche vorgenommen werden. Darüber hinaus muss im gesamten Umkleide- und Nassbereich der Bodenbelag, die Einrichtungsgegenstände und die Abhangdecke incl. Beleuchtung erneuert werden.

 

In der Schwimmhalle weisen die gefliesten Beckenumgangsflächen sowie das geflieste Schwimmer- und Nichtschwimmerbecken umfangreiche Mängel auf. Hier sind in den zurückliegenden Jahren immer wieder Einzelflächen repariert worden. Eine komplette Sanierung ist hier erforderlich. Auch hier muss die Abhangdecke in der Schwimmhalle, einhergehend mit der Änderung des Beleuchtungskonzeptes, erneuert werden.

 

Im Eingangsbereich soll ein Warte- und Aufenthaltsbereich für Besuchende und Wartende geschaffen werden. Dazu wird die vorhandene Glaswand zur Schwimmhalle erneuert, ein Abstellraum abgetrennt und eine Aufstellfläche für Getränkeautomaten erstellt. Die Besucher-WCs werden ebenfalls saniert.

 

Das vorhandene Flachdach muss repariert werden. Die Abdichtung am Übergang Attika/Fassade muss über eine Länge von 40 m erneuert werden. Die Flachdachfläche über dem Umkleidebereich muss eine 4 cm dicke Zusatzdämmung und eine neue Dachabdichtung mit Gefälleausbildung erhalten. Dacheinläufe sind zu erneuern und Notüberläufe zu ergänzen. Darüber hinaus muss das Flachdach für die Aufnahme der Zentrallüftungsgeräte ertüchtigt werden. 

 

Die derzeitige Wärmeversorgung erfolgt über einen 300 kW Brennwertkessel und einen 200 kW Spitzenlastkessel. Der Brennwertkessel befindet sich - dem Alter entsprechend - in einem guten Zustand. Der deutlich ältere Spitzenlastkessel mit 200 kW soll durch ein Gas-Blockheizkraftwerk (BHKW) ersetzt werden, das als Komponente einer rationellen Energieverwendung und CO2-Einsparung als Ergänzung der zentralen Wärmeerzeugung fungiert. Die zukünftige Wärmeerzeugung soll so ökologisch und ökonomisch wie möglich erfolgen. Das Gas-BHKW wird daher künftig als Grundlastabdeckung und der Gas-Brennwertkessel zur Spitzenlastabdeckung eingesetzt werden.

 

Aufgrund der vorliegenden Wärmeverbrauchswerte ergeben sich eine sinnvolle BHKW-Wärmeleistung von ca. 100 kW und eine elektrische Leistung von 50 kW. Um kurzzeitige Schwankungen im aktuellen Wärmebedarf zu kompensieren, werden Hochtemperatur-Pufferspeicher eingesetzt. Entsprechend der energetisch und wirtschaftlich sinnvoll einsetzbaren BHKW-Leistungsgröße verringern sich der konventionelle Strombezug und gleichzeitig die damit verbundenen, anrechenbaren Prozessverluste von Kondensationskraftwerken.  

 

Um die Effizienz der Wärmeversorgungsanlage noch weiter zu verbessern, soll über eine Nahwärmeleitung die direkt angrenzende Sporthalle und das Sportplatzumkleidegebäude über das BHKW und den Spitzenlastkessel aus dem Hallenbad mit Wärme versorgt werden. Auf die notwendige Heizkesselerneuerung in der Sporthalle und dem Sportplatzumkleidegebäude kann sodann verzichtet werden. Die Wirtschaftlichkeit des BHKW ergibt sich jedoch bereits schon aus der Nutzung ausschließlich für das Hallenbad.

 

Es erfolgt eine Erneuerung der Warmwasserbereitung durch den Einsatz einer Warmwasserdirekterzeugung im Durchlaufprinzip, ohne Bevorratung von erwärmten Trinkwasser, Speicher-Ladesystem mit schnell regelndem thermischem Durchlauferhitzer (Plattenwärmetauscher) und Heizungspufferspeicher. Das komplette Trinkwassersystem wird mit einem Edelstahlrohrsystem erstellt. Darüber hinaus erfolgt die Erneuerung der Luftverteilung im Hallenbad und in den Umkleidebereichen des Schwimmbades unter Berücksichtigung einer strömungsgünstigen Kanalführung zur Minimierung des Strombedarfs sowie der Ersatz der Zentrallüftungsgeräte für die Schwimmhalle und für die Umkleidebereiche durch dachstehende Kompaktgeräte mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung (Wirkungsgrad > 75%), angepasst an den jeweiligen Verwendungszweck Energieeffizienz-Label A+. Es kommen Luftnacherhitzer für die Umkleideraumluft mit Temperaturerhöhung für den Duschbereich zum Einsatz. 

 

Im Folgenden sind die wesentlichen Modernisierungsarbeiten aufgelistet. Eine genauere Aufstellung ist aus der beiliegenden Kostenberechnung ersichtlich.

 

Sanierung/Modernisierung und Umbau des Umkleide- und Duschbereiches:

Im Rahmen der Sanierung/Modernisierung des Umkleide- und Nassbereiches sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

-       Entfernen der Einzelumkleiden und Schränke. Neugestaltung mit Sammelumkleiden,

-       Schaffung einer Behindertenumkleide und einem Behinderten-WC mit Dusche,

-       Neuschaffung eines Abstellraumes, Wickeltische in allen Sammelumkleiden,

-       Erneuerung des Bodenaufbaus mit neuer Bodenverfliesung in den Umkleiden, Gängen, WC und Duschen, punktuelle Sanierung der Abwassergrundleitungen,

-       Modernisierung der Dusch- und WC-Bereiche durch Entfernung der alten gefliesten Trennwände, Neuverfliesung der gesamten Boden- und Wandflächen,

-       Erneuerung der Abhangdecken der Umkleiden, Duschräume und Toiletten,

-       Erneuerung der Toiletten und Umkleiden im Personal- und Wartebereich,

-       Erneuerung der Innentüren, inkl. Zargen,

-       Erneuerung und Ergänzung der Gebäudetechnik Heizung, Sanitär, Lüftung,

Elektro und Beleuchtung,

-       Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes mit energieeffizienten LED-Leuchten,

-       die Flachdachfläche über dem Umkleide- und Duschbereich muss eine Zusatzdämmung erhalten, die Dachabdichtung muss erneuert werden,

-       die Abdichtung am Übergang Attika/Fassade muss über eine Länge von 40 m

erneuert werden.

 

Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten Schwimmhalle:

Im Rahmen der Sanierung der Schwimmhalle sind folgende Maßnahmen in diesem Konzept vorgesehen:

 

-       Erneuerung der Boden- und Wandfliesen im Schwimmer- und Nichtschwimmer-becken,

-       Erneuerung der Bodenfliesen Beckenumgang,

-       Erneuerung der Abhangdecke und Anpassung der Lüftung,

-       Erneuerung der Innenfenster- und Türanlagen,

-       Umsetzung des Beleuchtungskonzeptes mit energieeffizienten LED-Leuchten.

 

Sanierung/Modernisierung der Heizzentrale, Einbindung eines BHKW, Warmwasserbereitung

Im Rahmen der Sanierung/Modernisierung der Heizzentrale und der damit verbundenen Anschaffung eines BHKW sind folgende Maßnahmen vorgesehen:

 

-       BHKW 50 kW (elektrisch), 100 kW thermisch, incl. Abgasanlage BHKW,

-       Hochtemperatur- Pufferspeicher, Anbindung an bestehende Verteilsysteme und neue Nahwärmeleitung,

-       Anbindung Brennwertkessel an Hochtemperatur-Pufferspeicher,

-       Nahwärmeleitung, Anbindung Nahwärmeleitung in Sporthalle und Sportplatz-Umkleidegebäude an hydraulische Weiche,

-       Drehzahlgesteuerte Pumpen, höchste Energieeffizienz, elektronisch differenzdruck- oder volumenstromgeregelt,

-       Erneuerung der kompletten Warmwasserbereitung.

 

Sanierung/Modernisierung der raumlufttechnischen Anlage

Im Rahmen der Sanierung/Modernisierung der raumlufttechnischen Anlage sind folgende Maßnahmen vorgesehen, die auch wesentlich zur Energieoptimierung beitragen:

 

-       Erneuerung der Luftverteilung im Hallenbad und in den Umkleidebereichen des Schwimmbades. Umsetzung des Lüftungskonzeptes „Luftführung von oben nach unten“,

-       Ersatz der Zentrallüftungsgeräte für die Schwimmhalle und für die Umkleidebereiche durch dachstehende Kompaktgeräte mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung (Wirkungsgrad > 75%),

-       Darüber hinaus kommen Luftnacherhitzer für die Umkleideraumluft mit Temperaturerhöhung für den Duschbereich zum Einsatz.

 

Ergänzende und weitere ausführliche Erläuterungen zum Sanierungskonzept können aus den als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Unterlagen zur Entwurfsplanung entnommen werden.

 

 

Finanzierung

Die Finanzierung der Maßnahme zum Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neukirchen - Sanierung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume, des Schwimmhallenbereiches sowie der Erneuerung der Lüftungsanlage, der energetischen Optimierung der technischen Anlagen und dem Bau einer BHKW-Zentrale mit Nahwärmeversorgung“ soll zu 90 % über einen Zuschuss aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erfolgen. Die prognostizierten Gesamtkosten der geplanten Maßnahme betragen brutto rd. 3.420.000 €. Da die Fördersumme höchstens 3.000.000 € beträgt, wird der verbleibende Restbetrag in Höhe von voraussichtlich 420.000 € durch den SPL finanziert,

so dass der Eigenanteil etwas mehr als 10 % beträgt.

 

Planunterlagen

Die nichtöffentlichen Anlagen liegen den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern des Rates als verbindlicher Bestandteil der Vorlage vor. Zudem besteht für die Mandatsträgerinnen und Mandatsträger die Möglichkeit, diese Unterlagen in Session aufzurufen; alle Anlagen sind dort in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen. Die interessierte Öffentlichkeit kann über das Ratsinformationssystem auch alle öffentlichen Unterlagen einsehen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Dieter Scholz/SPL/0214-35765030

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Beantragung der Förderung zum Sanierungskonzept „Hallenbad Bergisch Neukirchen: Sanierung und Modernisierung der Umkleide- und Nassbereiche, der Nebenräume, des Schwimmhallenbereiches sowie der Erneuerung der Lüftungsanlage, der energetischen Optimierung der technischen Anlagen und dem Bau einer BHKW-Zentrale mit Nahwärmeversorgung“ im Rahmen des Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur".

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Maßnahme wird im Wirtschaftsplan 2021 ff. des SPL dargestellt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Aufgrund der späten Kenntnis der Rahmenbedingungen des Förderprogramms und aufgrund des erheblichen internen Abstimmungsbedarfs innerhalb der Verwaltung konnte die Vorlage erst am 07.10.2020 fertiggestellt werden. Ein Ratsbeschluss ist dem Fördermittelgeber bis spätestens 30.10.2020 vorzulegen. Eine turnusgemäße Ratssitzung ist vor diesem Termin nicht mehr vorgesehen, sodass eine Dringlichkeitsentscheidung zur Wahrung der Frist erfolgen muss.