Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- STEK Opladen: Umsetzung eines neuen Fußgängerleitsystems im Sanierungsgebiet Zentrum Opladen
- Kostenerhöhung
Vorlage
2020/0028
Aktenzeichen
stramka
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.   Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NRW:

 

1.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Umsetzung des innerörtlichen Fußgängerleitsystems im Sanierungsgebiet Zentrum Opladen trotz einer Kostenerhöhung aus vorhandenen Haushaltsmitteln zu.

2.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beauftragt die Verwaltung basierend auf der Kostenerhöhung entsprechende Fördermittel bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen.

 

Leverkusen, 26. Oktober 2020

 

gezeichnet:

Schiefer                                                       Danlowski

Bezirksvorsteher                                         Bezirksvertretungsmitglied

 

 

II.  Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Am 24.09.2019 wurde mit der Vorlage Nr. 2019/2950 das Konzept des Büros VIA für ein Fußgängerleitsystem in Leverkusen-Opladen sowie dessen Umsetzung im Sanierungsgebiet Zentrum Opladen vom Bezirk II beschlossen. Die neue Beschilderung sollte im Bereich des Sanierungsgebietes Zentrum Opladen umgesetzt werden, da für dieses Areal entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen.

 

Bei einem Gesamtbudget für das Projekt von 100.000 € verblieben nach Abzug der Kosten für das erstellte Gutachten (rd. 29.000 € brutto) für die Lieferung und Montage des neuen Beschilderungssystems rd. 71.000 € brutto. Diese Mittel sind im investiven Haushalt der Stadt Leverkusen seit 2017 etatisiert. Die Kosten für die Konzepterstellung und die Umsetzung werden zu 80 % aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert.

 

Zu Gunsten eines qualitativ hochwertigen Systems, welches u. U. das Budget überschreitet, sollte die Umsetzung ggf. auf die zentralen Innenbereiche des Sanierungsgebietes beschränkt werden, wobei eine Umsetzung in der Fußgängerzone sowie Alt- und Neustadt priorisiert erfolgen würde (Baulos 1). Die restlichen Standorte sollten anschließend zeitnah durch stadteigene Mittel realisiert werden (Baulos 2).

 

Die Zuständigkeit für die Ausschreibung liegt bei der Technische Betriebe Leverkusen AöR (TBL). Ein Leistungsverzeichnis wurde durch das Büro VIA in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Stadtplanung (FB 61), dem Fachbereich Tiefbau (FB 66) und der TBL erstellt und eine entsprechende Ausschreibung wurde im Januar 2020 auf den Markt gebracht. Sie umfasste beide Baulose. Im Rahmen dieser Ausschreibung wurde nun aber lediglich ein einziges Angebot abgegeben, welches bezogen auf beide Baulose nicht wirtschaftlich war. Dieses Angebot lag mit Baulos 1 bei rd. 95.000 € brutto und Baulos 2 bei rd. 41.000 € brutto (Summe 136.000 € brutto) über den verfügbaren Mitteln von rd. 71.000 €. Die Ausschreibung wurde aufgehoben. Im Nachgang wurde ein Bieterkreis in Zusammenarbeit mit dem Büro VIA erarbeitet und ein neues Verfahren/Preisabfrage mit freihändiger Vergabe unter Beteiligung des FB 14 im Sommer 2020 durch die TBL auf den Weg gebracht. Auch im zweiten Versuch konnte bezogen auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel kein passendes Angebot gefunden werden. Die nun generierten zwei Bieter liegen preislich bei

 

-           Bieter 1 (Fa. Bernd Fischer): Baulos 1: 112.000 € brutto; Baulos 2: 48.000 € brutto (gesamt: rd. 160.000 € brutto),

-           Bieter 2 (Fa. Meng Infotechnik): Baulos 1: 102.000 € brutto; Baulos 2: 73.000 € brutto (gesamt: rd. 175.000 € brutto).

 

Dem Fachbereich Stadtplanung (FB 61) stehen auf der Finanzstelle 61000905011003, Finanzposition 783200, noch ungebundene Restmittel in Höhe von rd. 225.000 € zur Verfügung, die bereits durch den Fachbereich Finanzen (FB 20) freigegeben wurden. Diese Mittel könnten für die Beauftragung des Beschilderungssystems in voller Höhe verwendet werden, da die Mittel im Haushalt bereits eingestellt und freigegeben sind, und damit den städtischen Haushalt im Ergebnis nicht zusätzlich belasten, sondern lediglich den städtischen Eigenanteil erhöhen.

 

Auf Basis dieser noch im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel empfiehlt die Verwaltung eine nachträgliche Budgeterhöhung für das Gesamtprojekt um 110.000 € auf insgesamt 210.000 € (inkl. des bereits abgerechneten Gutachtens) und die Vergabe an einen der beiden vorliegenden Bieter. Bei einer Aufteilung in Baulos 1 und Baulos 2 an den jeweils günstigeren Bieter, also Fa. Meng Infotechnik (Baulos 1) und Fa. Bernd Fischer (Baulos 2), könnte es zu Unterschieden im Aussehen der einzelnen Standorte kommen. Daher empfiehlt die Verwaltung die gemeinsame Beauftragung beider Baulose an den insgesamt wirtschaftlichsten Bieter. Die Vergabe erfolgt in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Rechnungsprüfung und Beratung (FB 14) durch die TBL mit entsprechendem Beschluss des Verwaltungsrates.

 

Im Zuge der Budgeterhöhung stellt die Verwaltung einen Antrag auf Fördermittelerhöhung bei der Bezirksregierung Köln für das Förderprojekt, um so für die Kostenerhöhung auch anteilig zusätzliche Fördermittel generieren zu können.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:  61000905011003  Finanzposition/en:  783200 

Auszahlungen für die Maßnahme:  29.000 

Fördermittel beantragt:   Nein  Ja  80  %

Name Förderprogramm:  Städtebauförderung 

Ratsbeschluss vom  24.09.2019  zur Vorlage Nr.  2019/2950 

Beantragte Förderhöhe: 80.000 

Die Maßnahme ist für das Städtebauförderprogramm 2017 beantragt und bewilligt worden. Mit der Maßnahme wurde bereits begonnen.

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 6100090505011003

 in Höhe von 110.000 €

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            


 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Die Maßnahme ist für das Städtebauförderprogramm 2017 beantragt und bewilligt worden. Mit der Maßnahme wurde durch die Erstellung, die Abrechnung und den Beschluss des Konzeptes bereits begonnen. Hieraus ergibt sich die Pflicht zur Erfüllung des Förderzwecks und somit zwingend die Notwendigkeit, das Fußgängerleitsystem auch faktisch umzusetzen. Die äußerste Dringlichkeit ergibt sich, da der Förderzeitraum des STEK Opladen für diese Maßnahme am 31.12.2020 endet. Aufgrund der zeitlichen Verzögerung durch die erneute Ausschreibung ist es Zielsetzung der Verwaltung, zumindest die Auftragsvergabe des Projektes noch innerhalb des Förderzeitraumes durchzuführen.

 

Um die Auftragsvergabe durch den zuständigen Verwaltungsrat der TBL in 2020 noch zu erreichen, muss die Vorlage als Dringlichkeitsbeschluss gefasst werden.