Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Nachzahlung Entsorgungsentgelte 2019
Vorlage
2020/0031
Aktenzeichen
201
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

 

I.     Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gem. § 60 Absatz 1 Satz 4 GONRW:

 

Der überplanmäßigen Mittelbereitstellung von insgesamt 887.464,35 € im Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung stellt die überplanmäßige Mittelbereitstellung gesamtstädtisch sicher, kann aber wegen der Corona-bedingten Unwägbarkeiten zum jetzigen Zeitpunkt nicht die konkreten Haushaltspositionen benennen.

 

Leverkusen, 28.10.2020

 

 

gezeichnet:

Richrath                                              Rh. Stefan Hebbel                       Rf. Kreutz

 

 

II.    Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

Begründung:

 

Zur kommunalen Abfallentsorgung bedient sich die Stadt Leverkusen der AVEA GmbH & Co. KG. Die vertraglichen Verpflichtungen diesbezüglich sind in dem Entsorgungsvertrag aus dem September 2011 in der aktuell geltenden Fassung geregelt. In § 7 des Vertrages sind die entgeltlichen Verpflichtungen bestimmt. So zahlt die Stadt Leverkusen an die AVEA GmbH & Co. KG gem. § 7 Abs. 5 des Vertrages monatliche Vorauszahlungen in Höhe von jeweils 1/12 des voraussichtlich anfallenden jährlichen Entgeltes. Darüber hinaus ist in § 7 Abs. 6 festgelegt worden, dass Nachforderungen und Überzahlungen gegenüber den Vorauszahlungen innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Rechnung unter Einschluss einer Verzinsung auszugleichen sind.

 

Mit Eingang vom 19.08.2020 hat die AVEA für das Jahr 2019 eine Nachforderung in Höhe von 859.528,67 € sowie eine Zinszahlung in Höhe von 27.934,68 € geltend gemacht. Die Kosten werden in dem Bericht über die Prüfung der Entgeltkalkulation für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner GmbH vom 7. Mai 2020 bestätigt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Reinartz /FB 20/ 406 - 2170

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

siehe Begründung

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die überplanmäßigen Haushaltsmittel werden wie folgt bereitgestellt:

Innenauftrag 970011100101, Sachkonto 526100, Nachzahlung Entsorgungsentgelt 2019 859.529,67 €,

 

Innenauftrag 970011100101, Sachkonto 551175, Verzinsung Nachzahlung Entsorgungsentgelt 2019 27.934,68 €.

 

Die Verwaltung stellt die überplanmäßige Mittelbereitstellung gesamtstädtisch sicher, kann aber wegen der Corona-bedingten Unwägbarkeiten zum jetzigen Zeitpunkt nicht die konkreten Haushaltspositionen benennen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]