- Leverkusener Parkhaus-Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LPG): Folgebeauftragung der ulrich hartung GmbH
Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen
Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60
Absatz 1 Satz 4 GO NRW:
1.
Der
Weisungsbeschluss vom 24.08.2020 an die Vertreter der Gesellschafterversammlung
der Leverkusener Parkhausgesellschaft mbH (LPG) nach § 113 GO NRW wird
aufgehoben.
- Der Rat der Stadt Leverkusen weist die Vertreter in der
Gesellschafterversammlung der LPG GmbH gemäß § 113 GO NRW an, die Fa.
ulrich + hartung gem. Angebot vom 16.07.2020 „Vorbereitung der Phase 2“
zu beauftragen.
Leverkusen,
14.10.2020
gezeichnet:
Richrath Rh.
Stefan Hebbel Rf.
Kreutz
II.
Vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Absatz 1 Satz 5 GO NRW
genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Mit Beschluss vom 24.08.2020 zu Punkt 3 der Vorlage Nr. 2020/3759 weist der Rat die Vertreterinnen/Vertreter in der Gesellschafterversammlung der LPG nach § 113 GO NRW an, der weiteren Beauftragung der ulrich hartung GmbH (Durchführung der Phasen 2 und 3) zuzustimmen.
Nach der
Vorstellung der Zwischenergebnisse der Phase 1 am 15.06.2020 umfasst die Phase
2 die Erstellung eines Bestandsaufmaßes, die Digitalisierung aktueller technischer
Unterlagen, die Bestandsaufnahme sonstiger relevanter technischer Gebäudeausstattung,
die umfassenden statischen Untersuchungen der Bausubstanz, weitergehende
Schadstoffuntersuchungen, ein (Teil-)Rückbaukonzept, eine Aktualisierung der
Marktanalyse, die Eruierung von Nutzungsoptionen (Verwaltung, Kita,
Fahrradstellplätze, Wohnen etc.), eine Ergänzung bzw. Aktualisierung
baurechtlicher Fachgutachten, die vollständige Erfassung der Genehmigungslage,
die Entwicklung einer bauplanungsrechtlichen Strategie einschließlich der notwendigen
Gespräche zur Bauordnung, die Festlegung einer Strategie hinsichtlich der
Teilungserklärung sowie die Vorbereitung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs zu
Baukosten/Projektkosten, die Feststellung möglicher Erlöse, eine Prüfung der
Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung oder nationalen
Stadtentwicklung und die weitere Wirtschafts-, Zeit- und Maßnahmenplanung.
Darüber hinaus
beinhaltet die Phase 3 die Analyse der Handlungsoptionen mit Blick auf
vorliegende Untersuchungen und Erkenntnisse, das Gegenüberstellen von
Alternativen, die Bewertung von Chancen und Risiken, überschlägliche
Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, die Definition von Entwicklungszielen, die
Konzeptentscheidung, eine Festlegung der Strategien hinsichtlich Kommunikation und
Teilungserklärung, die Zeit-und Maßnahmenplanung, den Beschluss des Budgets zur
Sicherung der Finanzierung mithilfe der Aufstellung eines Wirtschaftsplans,
weitere Planungen und Untersuchungen, die Sicherung einer neuen
Teilungserklärung sowie den Erwerb weiterer Teileigentumsanteile, die
Projektinitiierung einschließlich der Schaffung der Projektvoraussetzungen,
eine Projektkonzeption, die Projektplanung und ‑realisierung sowie ggfs. die Projektvermarktung.
Die Beauftragung
der Phasen 2 und 3 hätte insofern zur Folge, dass der gesamte mehrjährige
Prozess ungeachtet gegenwärtig nicht zu beziffernder Kosten abschließend an die
ulrich + hartung GmbH abgegeben würde.
Diese Umsetzung des
Weisungsbeschlusses vom 24.08.20, welcher die o.g. Beauftragung indiziert, hat
die Gesellschafterversammlung der LPG aus Gründen des wirtschaftlichen Risikos
und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gesellschaft nicht zugestimmt.
Im Rahmen der
Abstimmung in den Informationsveranstaltungen zur Phase 1 wurde vereinbart,
dass die ulrich + hartung GmbH eine Vorprüfung zur Phase 2 und dem voraussichtlich
entstehenden finanziellen Aufwand für die Durchführung der Phase erarbeiten
soll. Für diese Beauftragung ist ein Weisungsbeschluss erforderlich, der durch
die eingebrachte Beschlussvorlage Nr. 2020/3759 nicht abgedeckt ist.
Um das Projekt weiter voranzutreiben und dem Rat eine substantielle Grundlage für die anstehenden gestalterischen Entscheidungen an die Hand zu geben, wird der Beschluss vom 24.08.2020 insofern konkretisiert, als dass zunächst die Zustimmung zur „Erstellung einer Bedienungsanleitung“ angewiesen wird.
Ansprechpartner
/ Fachbereich / Telefon: Dezernat I, FB 01
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e) / Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den
Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Die Kosten für die Beauftragung der ulrich
hartung GmbH zur Vorbereitung der Phase 2 im Jahr 2020 betragen laut Angebot
vom 16.07.2020 netto 12.000 Euro und werden insgesamt auf 20.000 Euro
geschätzt. Die Mittel stehen im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung
(Deckungsfähigkeit) im Budget des FB 02 zur Verfügung.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw.
Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
kontierungsverantwortliche
Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage)
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende Bürgerbeteiligung
erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Der Weisungsbeschluss vom 24.08.2020 ist aufzuheben. Um keinen weiteren Zeitverzug bei dem Projekt „Revitalisierung City C“ zu haben, muss der Auftrag schnellstmöglich erteilt werden.