Betreff
"Frühe Hilfen" in Leverkusen 2021 - 2025
Vorlage
2020/0037
Aktenzeichen
JHPL-kü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Verwaltung wird ermächtigt, die mit Ratsbeschluss vom 14.12.2015 bis 31.12.2020 genehmigte, sozialräumliche Umsetzung der Konzeption der „Frühe Hilfen“ zunächst für die Dauer von weiteren fünf Jahren bis zum 31.12.2025 fortzuführen und hierzu

a)   in

·         Region I - Standort Rheindorf-Nord,

Träger: Stadt Leverkusen (Fachbereich Kinder und Jugend) in Kooperation mit Kath. Jugendagentur,

·         Region II - Standort Opladen,

Träger: AWO Leverkusen,

·         Region III - Standort Steinbüchel (Wohnpark Steinbüchel),

Träger: Kooperationsverbund Katholische Jugendagentur, Caritasverband und Katholische Erziehungsberatungsstelle,

·         Region IV - Standort Manfort,

Träger: Diakonisches Werk,

Region IV - Standort Alkenrath,

Träger: Diakonisches Werk,

 

neue Kooperationsvereinbarungen mit den bisherigen Trägern der „Frühe Hilfen“ zur Fortsetzung der „Frühe Hilfen“ auf der Grundlage des am 07.05.2018 durch den Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Fachkonzeptes (Vorlage Nr. 2018/2174) abzuschließen.

 

Den Trägern dieser Stadtteilprojekte werden weiterhin jährlich

-       die Personalkosten einer sozialpädagogischen Fachkraft für die Projektkoordination entsprechend Entgelt SuE 11,

-       die Sachkostenpauschale sowie

-       der Gemeinkostenzuschlag auf der Grundlage der durchschnittlichen Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt erstattet sowie

-       die Personalkosten für 0,33 VZ-Stelle Dipl. Psychologe/Psychologin

-       und bis zu 25.000 € Projektmittel pro Standort zur Verfügung gestellt.

 

Der Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte, der psychologischen Fachkräfte und die Vergabe der Projektmittel erfolgen bedarfsgerecht über die jeweilige Steuerungsgruppe. Dem Diakonischen Werk werden darüber hinaus die Mietkosten für den Stadtteilladen in Manfort und den Katholischen Jugendwerken e. V. die Mietkosten für den Rheindorfer Laden erstattet.

 

b)   in Region I - Standort Hitdorf

im Kontext des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Angebote der „Frühe Hilfen“ einzurichten und entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit Trägern der freien Jugendhilfe abzuschließen.

 

in Region I - Standort Wiesdorf

im Kontext des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Angebote der „Frühe Hilfen“ im Quartier einzurichten und entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit dem Träger abzuschließen, der den Zuschlag für die Durchführung der Quartiersarbeit im Rahmen der europaweiten Ausschreibung erhält.

 

c)    in Region II - Standort Opladen

gemeinsam mit dem Fachbereich Soziales (FB 50) unter Einbeziehung des Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK) Opladen, das Angebot der „Frühe Hilfen“ fortzuführen. Für die Umsetzung des Angebots stehen jährlich Projektmittel von bis zu 25.000 € zur Verfügung.

 

d)    in Region III - Standort Alkenrath

den eingerichteten Alkenrather Familientreff (ALFA) aufgrund der hohen sozialen Belastungen des Stadtteils für Kinder unter drei Jahren unter der Federführung des Manforter Ladens mit eigener Koordinationsfachkraft fortzusetzen. Die Räume für den Standort werden von der Vivawest Wohnen GmbH mietkostenfrei überlassen.

 

e)    eine neue Kooperationsvereinbarung mit den konfessionellen Erziehungsberatungsstellen abzuschließen. Sie erhalten jeweils weiterhin

-        1/3 der Personalkosten für eine Fachkraft mit dem Abschluss Diplom-Psychologin bzw. Diplom-Psychologe bis zur Entgeltgruppe E 13 TVöD,

-        die Sachkostenpauschale sowie

-        den Gemeinkostenzuschlag auf der Grundlage der durchschnittlichen Kosten eines Arbeitsplatzes nach KGSt (insgesamt rd. 39.000 €).

f)   das regionsübergreifende Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ fortzuführen.

 

g)  in den vier Regionen weitere Angebote und Maßnahmen für die zur Region gehörenden Stadtteile zu planen. Über die Einrichtung weiterer Angebote und Maßnahmen entscheidet der Kinder- und Jugendhilfeausschuss.

 

2.    Die Stelle der Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen“ im Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) wird von derzeit 0,5 VZ-Stellen auf 1,5 VZ-Stellen aufgestockt. Grund dafür sind die ständig wachsenden Strukturen der „Frühe Hilfen“ und der damit verbundene erhöhte Koordinationsaufwand sowie die Ausweitung auf die Altersgruppe der 3 bis unter 6jährigen im Rahmen des Landesprogrammes „Guter Start NRW“.

 

3.    Die erforderlichen Mittel von bis zu 850.000 jährlich werden für die Haushaltsjahre 2021 – 2025 in

-     Produktgruppe 0615, Innenauftrag 5100 06150103 sowie in

-     Produktgruppe 0615, Innenauftrag 5100 06150111 - InHK Hitdorf,

-     Produktgruppe 0615, Innenauftrag 5100 06150112 - STEK Opladen,

-     Produktgruppe 0615, Innenauftrag 5100 06150113 - InHK Wiesdorf,

bereitgestellt.

 

4.    Dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss ist jährlich ein Statusbericht vorzulegen.

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                                    In Vertretung

Richrath                                              Märtens                                             Adomat

Begründung:

 

Die Einführung der „Frühe Hilfen“ an den Standorten Rheindorf, Opladen, Steinbüchel und Manfort sowie Alkenrath hat sich außerordentlich bewährt. Es hat sich eine Vielfalt von Angeboten entwickelt, die von den Eltern gut angenommen und positiv bewertet werden. Näheres zu diesen Angeboten finden Sie in der Anlage 1 „Sachstandsbericht zu den „Frühe Hilfen“ in Leverkusen 2020“. Es ist gelungen, sozialräumlich orientierte Maßnahmen, Einzelfallhilfen und Gruppenangebote in den Standorten zu etablieren und auszuweiten. Da, wo es notwendig war, wurde eine Anbindung an die gesamtstädtischen Dienste und Hilfen ermöglicht.

 

Die Grundlagen und die Umsetzung des Netzwerks „Frühe Hilfen“ Leverkusen findet landesweit Beachtung. Der Ansatz der „Frühe Hilfen“ in Leverkusen wurde bei Veranstaltungen der Bundesinitiative, dem Institut für soziale Arbeit (ISA) in Münster sowie beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rahmen verschiedener Fachtagungen zu verschiedenen Themenschwerpunkten vorgestellt. Beispielhaft zu nennen sind Veranstaltungen wie „Frühe Hilfen und Kinderschutz“, „Schnittstellen der Zusammenarbeit Frühe Hilfen und Kommunales Integrationszentrum“, „Alternative Modelle sozialräumlicher Lotsenstellen“ und „Ansätze partnerschaftlicher Zusammenarbeit“.

 

Gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der freien Jugendhilfe wurden die Standorte im Qualitätszirkel ständig konzeptionell weiterentwickelt und den Bedürfnissen der Menschen vor Ort angepasst. Über die Weiterentwicklung der „Frühe Hilfen“ wurde und wird regelmäßig in der Beschlusskontrolle z.d.A.: Rat berichtet.

 

Im vergangenen Bewilligungszeitraum 2015 - 2020 wurden 67.829 Besuche von Eltern und Kindern im Rahmen der „Frühe Hilfen“ gezählt. Damit wird gewährleistet, dass den Familien eine verlässliche Ansprechpartnerin bzw. ein verlässlicher Ansprechpartner zu verschiedenen Fragestellungen zu Schwangerschaft, Erziehung, Entwicklungsförderung, Partnerschaftskonflikten, Sozialberatung und weiteren Themen zur Verfügung steht. Die Rückmeldungen sind dabei durchweg positiv. Aus der Gesamtauswertung der erhobenen Einzelfälle wird ersichtlich, dass viele unterschiedliche Problemlagen bei den Familien, die die „Frühe Hilfen“ in Anspruch nehmen, vorliegen. Häufig kumulieren mehrere Problemlagen miteinander. Nach Inanspruchnahme des Angebots der „Frühe Hilfen“ hat sich die Lage für die Betroffenen grundsätzlich verbessert.

 

Der Ausbau von Standorten und Angeboten der „Frühe Hilfen“ ist in den vergangenen zehn Jahren stetig vorangeschritten (siehe Anlage 1). Dadurch konnte eine hohe Anzahl neuer Kooperationspartner*innen in den unterschiedlichen und wachsenden Arbeitsbereichen der „Frühe Hilfen“ gewonnen werden. Dies bringt einen wachsenden Koordinationsaufwand mit sich, der mit der bisher zur Verfügung gestellten halben Vollzeitstelle (0,5 VZ) einer gesamtstädtischen Netzwerkkoordination im Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) nicht mehr leistbar ist. Darüber hinaus ist eine Erweiterung der Altersgruppe für die Angebote auf die Drei- bis unter Sechsjährigen im Rahmen des Landesprogramms „Guter Start NRW“ erforderlich, um weiterhin die Förderung aus der Bundesstiftung und dem Landesprogramm zu erhalten.

 

Aus diesem Grund ist es notwendig und sachgerecht, mit dem neuen Bewilligungszeitraum 2021 eine Aufstockung der Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen“ im Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) der Stadt Leverkusen von 0,5 VZ auf insgesamt 1,5 Vollzeitstellen (1,5 VZ) mit der Eingruppierung in SuE 15 vorzunehmen.

 

Die Mittel zur Finanzierung der „Frühe Hilfen“ für 2021ff. sind in die Mittelanmeldungen eingeflossen. Die Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ fördert seit dem 01.01.2018 dauerhaft die Netzwerke der „Frühe Hilfen“ und stellt damit die Unterstützung in der Schwangerschaft sowie von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern anteilig sicher. Die erfolgreiche Arbeit der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ wird damit fortgesetzt. In einem Dreijahreszyklus wird die Höhe der Fördermittel unter Einbezug der Anzahl der Kinder zwischen null und unter drei Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II leben, überprüft. Die Einrichtung einer Stelle Netzwerkkoordination sowie der Einsatz von Familienhebammen sind ebenfalls Fördervorgaben zur Bewilligung dieser Mittel.

 

Über das Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Opladen sind zusammen mit den Fachbereichen Soziales (FB 50) und Stadtplanung (FB 61) in den vergangenen fünf Jahren weitere Drittmittel akquiriert worden, die ebenfalls z. T. für die Arbeit der „Frühe Hilfen“ zur Verfügung stehen. Die Förderzusage des InHK Wiesdorf für die Quartiersarbeit liegt ebenfalls vor. Mit der Quartiersarbeit muss spätestens 2021 begonnen werden.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt: 0615 Sachkonto: 531800

Aufwendungen für die Maßnahme: 850.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja 22,3%

Name Förderprogramm: Bundesfond Frühe Hilfen, STEK Opladen, InHK Wiesorf

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe: 189.317 €

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2022

 Personal-/Sachaufwand: 875.500€

2023:  901.765 €

2024:  928.818 €

2025:  956.683 €

 

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten): €

Produkt: 0615 Sachkonto 414100

2021:  189.317         Bundesfond Frühe Hilfen, STEK Opladen, InHK Wiesorf

2022:  150.117         Bundesfond Frühe Hilfen, InHK Wiesdorf

2023:  150.117         Bundesfond Frühe Hilfen, InHK Wiesdorf

2024:  150.117         Bundesfond Frühe Hilfen, InHK Wiesdorf

2025:    95.117         Bundesfond Frühe Hilfen

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:      

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein