Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, die mit Ratsbeschluss
vom 14.12.2015 bis 31.12.2020 genehmigte, sozialräumliche Umsetzung der
Konzeption der „Frühe Hilfen“ zunächst für die Dauer von weiteren fünf Jahren
bis zum 31.12.2025 fortzuführen und hierzu
a)
in
·
Region
I - Standort Rheindorf-Nord,
Träger: Stadt Leverkusen (Fachbereich Kinder und Jugend) in Kooperation
mit Kath. Jugendagentur,
·
Region
II - Standort Opladen,
Träger: AWO Leverkusen,
·
Region
III - Standort Steinbüchel (Wohnpark Steinbüchel),
Träger: Kooperationsverbund Katholische Jugendagentur, Caritasverband
und Katholische Erziehungsberatungsstelle,
·
Region
IV - Standort Manfort,
Träger: Diakonisches Werk,
Region IV - Standort Alkenrath,
Träger: Diakonisches Werk,
neue Kooperationsvereinbarungen mit den bisherigen Trägern der „Frühe Hilfen“
zur Fortsetzung der „Frühe Hilfen“ auf der Grundlage des am 07.05.2018 durch
den Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Fachkonzeptes (Vorlage Nr. 2018/2174)
abzuschließen.
Den Trägern dieser Stadtteilprojekte werden weiterhin jährlich
-
die
Personalkosten einer sozialpädagogischen Fachkraft für die Projektkoordination
entsprechend Entgelt SuE 11,
-
die
Sachkostenpauschale sowie
-
der
Gemeinkostenzuschlag auf der Grundlage der durchschnittlichen Kosten eines
Arbeitsplatzes nach KGSt erstattet sowie
-
die
Personalkosten für 0,33 VZ-Stelle Dipl. Psychologe/Psychologin
-
und bis
zu 25.000 € Projektmittel pro Standort zur Verfügung gestellt.
Der Einsatz der sozialpädagogischen Fachkräfte, der psychologischen Fachkräfte
und die Vergabe der Projektmittel erfolgen bedarfsgerecht über die jeweilige
Steuerungsgruppe. Dem Diakonischen Werk werden darüber hinaus die Mietkosten
für den Stadtteilladen in Manfort und den Katholischen Jugendwerken e. V. die
Mietkosten für den Rheindorfer Laden erstattet.
b)
in
Region I - Standort Hitdorf
im Kontext des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Angebote der
„Frühe Hilfen“ einzurichten und entsprechende Kooperationsvereinbarungen mit Trägern
der freien Jugendhilfe abzuschließen.
in Region I - Standort Wiesdorf
im Kontext des Integrierten Handlungskonzeptes (InHK) Angebote der
„Frühe Hilfen“ im Quartier einzurichten und entsprechende Kooperationsvereinbarungen
mit dem Träger abzuschließen, der den Zuschlag für die Durchführung der
Quartiersarbeit im Rahmen der europaweiten Ausschreibung erhält.
c)
in
Region II - Standort Opladen
gemeinsam mit dem Fachbereich Soziales (FB 50) unter Einbeziehung des
Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK) Opladen, das Angebot der „Frühe Hilfen“
fortzuführen. Für die Umsetzung des Angebots stehen jährlich Projektmittel von
bis zu 25.000 € zur Verfügung.
d)
in
Region III - Standort Alkenrath
den eingerichteten Alkenrather Familientreff (ALFA) aufgrund der hohen
sozialen Belastungen des Stadtteils für Kinder unter drei Jahren unter der
Federführung des Manforter Ladens mit eigener Koordinationsfachkraft fortzusetzen.
Die Räume für den Standort werden von der Vivawest Wohnen GmbH mietkostenfrei
überlassen.
e)
eine
neue Kooperationsvereinbarung mit den konfessionellen Erziehungsberatungsstellen
abzuschließen. Sie erhalten jeweils weiterhin
-
1/3 der
Personalkosten für eine Fachkraft mit dem Abschluss Diplom-Psychologin bzw. Diplom-Psychologe
bis zur Entgeltgruppe E 13 TVöD,
-
die
Sachkostenpauschale sowie
-
den
Gemeinkostenzuschlag auf der Grundlage der durchschnittlichen Kosten eines
Arbeitsplatzes nach KGSt (insgesamt rd. 39.000 €).
f)
das
regionsübergreifende Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ fortzuführen.
g) in den vier Regionen weitere Angebote und
Maßnahmen für die zur Region gehörenden Stadtteile zu planen. Über die
Einrichtung weiterer Angebote und Maßnahmen entscheidet der Kinder- und
Jugendhilfeausschuss.
2.
Die Stelle
der Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen“ im Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51)
wird von derzeit 0,5 VZ-Stellen auf 1,5 VZ-Stellen aufgestockt. Grund dafür
sind die ständig wachsenden Strukturen der „Frühe Hilfen“ und der damit
verbundene erhöhte Koordinationsaufwand sowie die Ausweitung auf die
Altersgruppe der 3 bis unter 6jährigen im Rahmen des Landesprogrammes „Guter
Start NRW“.
3. Die erforderlichen Mittel von bis zu 850.000
jährlich werden für die Haushaltsjahre 2021 – 2025 in
-
Produktgruppe
0615, Innenauftrag 5100 06150103 sowie in
-
Produktgruppe
0615, Innenauftrag 5100 06150111 - InHK Hitdorf,
-
Produktgruppe
0615, Innenauftrag 5100 06150112 - STEK Opladen,
-
Produktgruppe
0615, Innenauftrag 5100 06150113 - InHK Wiesdorf,
bereitgestellt.
4. Dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss ist
jährlich ein Statusbericht vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Adomat
Begründung:
Die Einführung der
„Frühe Hilfen“ an den Standorten Rheindorf, Opladen, Steinbüchel und Manfort
sowie Alkenrath hat sich außerordentlich bewährt. Es hat sich eine Vielfalt von
Angeboten entwickelt, die von den Eltern gut angenommen und positiv bewertet
werden. Näheres zu diesen Angeboten finden Sie in der Anlage 1 „Sachstandsbericht
zu den „Frühe Hilfen“ in Leverkusen 2020“. Es ist gelungen, sozialräumlich
orientierte Maßnahmen, Einzelfallhilfen und Gruppenangebote in den Standorten
zu etablieren und auszuweiten. Da, wo es notwendig war, wurde eine Anbindung an
die gesamtstädtischen Dienste und Hilfen ermöglicht.
Die Grundlagen und
die Umsetzung des Netzwerks „Frühe Hilfen“ Leverkusen findet landesweit
Beachtung. Der Ansatz der „Frühe Hilfen“ in Leverkusen wurde bei
Veranstaltungen der Bundesinitiative, dem Institut für soziale Arbeit (ISA) in
Münster sowie beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) und
Landschaftsverband Rheinland (LVR) im Rahmen verschiedener Fachtagungen zu
verschiedenen Themenschwerpunkten vorgestellt. Beispielhaft zu nennen sind
Veranstaltungen wie „Frühe Hilfen und Kinderschutz“, „Schnittstellen der
Zusammenarbeit Frühe Hilfen und Kommunales Integrationszentrum“, „Alternative
Modelle sozialräumlicher Lotsenstellen“ und „Ansätze partnerschaftlicher
Zusammenarbeit“.
Gemeinsam mit
Vertreterinnen und Vertretern der freien Jugendhilfe wurden die Standorte im
Qualitätszirkel ständig konzeptionell weiterentwickelt und den Bedürfnissen der
Menschen vor Ort angepasst. Über die Weiterentwicklung der „Frühe Hilfen“ wurde
und wird regelmäßig in der Beschlusskontrolle z.d.A.: Rat berichtet.
Im vergangenen
Bewilligungszeitraum 2015 - 2020 wurden 67.829 Besuche von Eltern und Kindern
im Rahmen der „Frühe Hilfen“ gezählt. Damit wird gewährleistet, dass den
Familien eine verlässliche Ansprechpartnerin bzw. ein verlässlicher
Ansprechpartner zu verschiedenen Fragestellungen zu Schwangerschaft, Erziehung,
Entwicklungsförderung, Partnerschaftskonflikten, Sozialberatung und weiteren Themen
zur Verfügung steht. Die Rückmeldungen sind dabei durchweg positiv. Aus der
Gesamtauswertung der erhobenen Einzelfälle wird ersichtlich, dass viele
unterschiedliche Problemlagen bei den Familien, die die „Frühe Hilfen“ in
Anspruch nehmen, vorliegen. Häufig kumulieren mehrere Problemlagen miteinander.
Nach Inanspruchnahme des Angebots der „Frühe Hilfen“ hat sich die Lage für die
Betroffenen grundsätzlich verbessert.
Der Ausbau von
Standorten und Angeboten der „Frühe Hilfen“ ist in den vergangenen zehn Jahren
stetig vorangeschritten (siehe Anlage 1). Dadurch konnte eine hohe Anzahl neuer
Kooperationspartner*innen in den unterschiedlichen und wachsenden
Arbeitsbereichen der „Frühe Hilfen“ gewonnen werden. Dies bringt einen
wachsenden Koordinationsaufwand mit sich, der mit der bisher zur Verfügung
gestellten halben Vollzeitstelle (0,5 VZ) einer gesamtstädtischen
Netzwerkkoordination im Fachbereich Kinder und Jugend (FB 51) nicht mehr
leistbar ist. Darüber hinaus ist eine Erweiterung der Altersgruppe für die
Angebote auf die Drei- bis unter Sechsjährigen im Rahmen des Landesprogramms
„Guter Start NRW“ erforderlich, um weiterhin die Förderung aus der
Bundesstiftung und dem Landesprogramm zu erhalten.
Aus diesem Grund
ist es notwendig und sachgerecht, mit dem neuen Bewilligungszeitraum 2021 eine
Aufstockung der Netzwerkkoordination „Frühe Hilfen“ im Fachbereich Kinder und
Jugend (FB 51) der Stadt Leverkusen von 0,5 VZ auf insgesamt 1,5 Vollzeitstellen
(1,5 VZ) mit der Eingruppierung in SuE 15 vorzunehmen.
Die Mittel zur
Finanzierung der „Frühe Hilfen“ für 2021ff. sind in die Mittelanmeldungen
eingeflossen. Die Bundesstiftung „Frühe Hilfen“ fördert seit dem 01.01.2018
dauerhaft die Netzwerke der „Frühe Hilfen“ und stellt damit die Unterstützung
in der Schwangerschaft sowie von Familien mit Säuglingen und Kleinkindern
anteilig sicher. Die erfolgreiche Arbeit der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“
wird damit fortgesetzt. In einem Dreijahreszyklus wird die Höhe der
Fördermittel unter Einbezug der Anzahl der Kinder zwischen null und unter drei
Jahren, die in einer Bedarfsgemeinschaft nach SGB II leben, überprüft. Die
Einrichtung einer Stelle Netzwerkkoordination sowie der Einsatz von
Familienhebammen sind ebenfalls Fördervorgaben zur Bewilligung dieser Mittel.
Über das
Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) Opladen sind zusammen mit den Fachbereichen
Soziales (FB 50) und Stadtplanung (FB 61) in den vergangenen fünf Jahren
weitere Drittmittel akquiriert worden, die ebenfalls z. T. für die Arbeit der „Frühe
Hilfen“ zur Verfügung stehen. Die Förderzusage des InHK Wiesdorf für die
Quartiersarbeit liegt ebenfalls vor. Mit der Quartiersarbeit muss spätestens
2021 begonnen werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 0615 Sachkonto: 531800
Aufwendungen für die Maßnahme: 850.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja
22,3%
Name Förderprogramm: Bundesfond Frühe
Hilfen, STEK Opladen, InHK Wiesorf
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: 189.317 €
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2022
Personal-/Sachaufwand: 875.500€
2023: 901.765 €
2024: 928.818 €
2025: 956.683 €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: 0615
Sachkonto 414100
2021: 189.317 Bundesfond Frühe Hilfen, STEK Opladen,
InHK Wiesorf
2022: 150.117 Bundesfond Frühe Hilfen, InHK Wiesdorf
2023: 150.117 Bundesfond Frühe Hilfen, InHK Wiesdorf
2024: 150.117 Bundesfond Frühe Hilfen, InHK Wiesdorf
2025: 95.117 Bundesfond
Frühe Hilfen
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |