Betreff
Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen für die Konferenz der Ratsmitglieder im Städtetag Nordrhein-Westfalen
Vorlage
2020/0048
Aktenzeichen
011-08-03-sie
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Für die jährlich stattfindende Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen werden für den 19. Tagungsabschnitt benannt:

 

Delegierte/ Delegierter:                             Vertreterin/ Vertreter:

 

___________________                            __________________

 

___________________                            __________________

 

___________________                            __________________

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 25.04.2006 beschlossen, eine Konferenz der Ratsmitglieder als beratendes Gremium einzurichten. Zweck dieser Konferenz ist die verbesserte Einbindung der Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen.

 

Gegenstand der Beratungen soll insbesondere die Planung des Jahresarbeitsprogramms des Städtetages Nordrhein-Westfalen sein; darüber hinaus werden aktuelle kommunalpolitische Themen erörtert. Die Konferenz, die vom Vorsitzenden des Städtetages Nordrhein-Westfalen geleitet wird, tagt im jährlichen Rhythmus. Die diesjährige Konferenz findet am 16.12.2020 als virtuelle Tagung statt. Mit Blick auf die Größe der Konferenz und die Infektions- und Gefährdungslage hat der Städtetag Nordrhein-Westfalen entschieden, die Konferenz als Videokonferenz durchzuführen.

 

Laut Beschluss des Vorstandes stehen jeder Mitgliedstadt drei Sitze in der Konferenz zu, die sie mit Delegierten aus dem Rat der Stadt besetzen kann. Das politische Kräfteverhältnis im jeweiligen Rat sollte bei der Auswahl Berücksichtigung finden.

 

Danach sind für die Dauer der jetzigen Ratsperiode (19. TA.) jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter von der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und ihre jeweilige Stellvertretung zu benennen und vom Rat zu wählen.

 

Die Delegierten sind bis zum 20.11.2020 zu benennen.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

T  Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein