Beschlussentwurf:
Für die jährlich stattfindende Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen werden für den 19. Tagungsabschnitt benannt:
Delegierte/ Delegierter: Vertreterin/ Vertreter:
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gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 25.04.2006 beschlossen, eine Konferenz der Ratsmitglieder als beratendes Gremium einzurichten. Zweck dieser Konferenz ist die verbesserte Einbindung der Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträgerinnen und Mandatsträger in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen.
Gegenstand der Beratungen soll insbesondere die Planung des Jahresarbeitsprogramms des Städtetages Nordrhein-Westfalen sein; darüber hinaus werden aktuelle kommunalpolitische Themen erörtert. Die Konferenz, die vom Vorsitzenden des Städtetages Nordrhein-Westfalen geleitet wird, tagt im jährlichen Rhythmus. Die diesjährige Konferenz findet am 16.12.2020 als virtuelle Tagung statt. Mit Blick auf die Größe der Konferenz und die Infektions- und Gefährdungslage hat der Städtetag Nordrhein-Westfalen entschieden, die Konferenz als Videokonferenz durchzuführen.
Laut Beschluss des Vorstandes stehen jeder Mitgliedstadt drei Sitze in der Konferenz zu, die sie mit Delegierten aus dem Rat der Stadt besetzen kann. Das politische Kräfteverhältnis im jeweiligen Rat sollte bei der Auswahl Berücksichtigung finden.
Danach sind für die Dauer der jetzigen Ratsperiode (19. TA.) jeweils eine Vertreterin oder ein Vertreter von der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und ihre jeweilige Stellvertretung zu benennen und vom Rat zu wählen.
Die Delegierten sind bis zum 20.11.2020 zu benennen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
T Nein (sofern keine Auswirkung =
entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |