- Aufstellungsbeschluss
Beschlussentwurf:
Der Flächennutzungsplan wird im Teilbereich
"südlich Bonner Straße" in Opladen
geändert. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung (Anlage 1 der Vorlage) zu
entnehmen. Die Aufstellung erfolgt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Beschlussfassung erfolgt
vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den
Stadtbezirk II.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Deppe Lünenbach
Begründung:
Planungsanlass:
Der bestehende Bebauungsplan Nr. 76/II „Schusterinsel“ ist fehlerhaft, bedarf Korrekturen und soll daher überplant werden. Dazu soll der Bebauungsplan Nr. 242/II „Opladen - zwischen Wupper, Düsseldorfer Straße und Gerhart-Hauptmann-Straße" aufgestellt werden. Im Rahmen dieses Bebauungsplanes sind auch Änderungen der Gebietsart und der Festsetzungen zu Verkaufsflächen der ansässigen Einzelhandelsbetriebe vorgesehen.
Entsprechend § 8 Abs. 2 Baugesetzbuch sind Bebauungspläne
aus dem Flächennutzungsplan (FNP) zu entwickeln. Dies ist für den überwiegenden
Teil der angedachten Festsetzungen im Bebauungsplanverfahren
Nr. 242/II der Fall. Allerdings gilt dies
nicht für die angedachten Festsetzungen, die die beiden im Gebiet ansässigen
Einzelhandelsbetriebe betreffen werden. Daher soll im Parallelverfahren
zu dem Bebauungsplan Nr. 242/II der FNP im Bereich dieser beiden
Einzelhandelsbetriebe geändert werden.
Ziel und
Zweck der Änderung des FNP:
Der großflächige
Einzelhandel im Geltungsbereich der FNP-Änderung soll geordnet und
städtebaulich gesteuert werden. Im Bereich südlich der Bonner Straße, bisher im
FNP als Mischgebiet dargestellt, befinden sich zwei großflächige
Einzelhandelsbetriebe (> 800 m² Verkaufsfläche), welche nach
aktueller Rechtsprechung in einem Mischgebiet nicht zulässig sind. Mit der
Planung soll hier eine städtebauliche Ordnung und Steuerung des großflächigen
Einzelhandels, auch zum Schutz der zentralen Versorgungsbereiche im Opladener
Zentrum, erfolgen. Dazu sollen auf Grundlage des Einzelhandelskonzeptes anstatt
der festgelegten Mischgebiete Sondergebiete für den großflächigen Einzelhandel dargestellt
werden. Die Ausprägung der Sondergebiete wird im Rahmen des weiteren Verfahrens
festgelegt werden. Der Geltungsbereich der 24. Änderung des FNP umfasst eine
Fläche von 1,24 ha in zwei Teilgebieten.
Verfahren:
Durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen und der Stadt Leverkusen soll der Aufstellungsbeschluss gefasst werden.
Weiteres Vorgehen:
Im nächsten Verfahrensschritt werden die Öffentlichkeit und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt. Im Rahmen eines vierwöchigen Aushangs werden die Ziele und Zwecke der beigefügten Planung erläutert. Die Öffentlichkeit hat hierbei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Die während der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen werden nach Prüfung und Auswertung durch die Verwaltung den politischen Gremien zur Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung als darauffolgender Verfahrensschritt vorgelegt.
Hinweis: Aufgrund aktueller Schutzmaßnahmen im Rahmen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) kann es zu weiteren Vorgaben in Bezug auf den öffentlichen Aushang der Planung (Terminabsprachen, Schutzmaßnahmen oder Schutzvorrichtungen) kommen, die im Rahmen der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen bekanntgemacht werden.
(Hinweis des Fachbereichs
Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Im Ratsinformationssystem Session ist die
unten genannte Anlage auch in farbiger und vergrößerter Darstellung
einzusehen.)
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 0905 Sachkonto: 526100
Aufwendungen für die Maßnahme: 20.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |