Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW - WfL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WfL)
- Wirtschaftsplan 2021
- Verlustabdeckung 2021
Vorlage
2020/0099
Aktenzeichen
201-01-17-th
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der WfL Weisung, dem von der Geschäftsführung der WfL aufgestellten und in der Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2021 nach Maßgabe der Begründung zuzustimmen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt, der WfL für das Geschäftsjahr 2021 einen Betrag in Höhe von maximal 850.000 € in Abhängigkeit des von der Stadt Leverkusen anteilig (79 %) zu tragenden Jahresfehlbetrages zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlung steht unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltssatzung 2021 vom Rat verabschiedet wird, die Kommunalaufsicht gegen die Bewirtschaftung des Haushaltes 2021 keine Bedenken erhebt sowie ein festgestellter Jahresabschluss der WfL 2021 vorliegt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Wirtschaftsplan 2021

Nach § 19 des Gesellschaftsvertrages der WfL ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Wirtschaftsplan - bestehend aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht - aufzustellen und diesen der Gesellschafterversammlung zur Beschlussfassung und Zustimmung vorzulegen. Die Beschlussfassung der städtischen Vertreterinnen und Vertreter in den Organen der WfL erfolgte in der Sitzung des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung am 12.11.2020 und steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates der Stadt Leverkusen.

 

Sollte die Umsetzung des Wirtschaftsplanes trotz entsprechender Haushaltsverabschiedung durch den Rat nach den Vorgaben der Kommunalaufsicht zur Bewirtschaftung des Haushaltes 2021 nicht oder nur teilweise möglich sein, wird die Geschäftsführung der WfL umgehend informiert bzw. beauftragt, den Wirtschaftsplan anzupassen.

 

Hinweis:

Der Wirtschaftsplan der WfL erfolgt erstmals in einer Spartenrechnung.

 

Erfolgsplan 2020 -2024

 

(Kern) Wirtschaftsförderung

 

Erfolgsplan 2020 – 2024

(Kern) Wirtschaftsförderung

2018

2019

2020

2020

2021

2022

2023

2024

Beträge in Euro

Ist

Ist

Plan

Prognose

Plan

Plan

Plan

Plan

 

Summe Erträge

106.943

59.811

10.000

38.000

10.000

10.000

10.000

10.000

Summe Aufwendungen

-1.036.561

-940.604

-1.000.170

-924.503

-1.055.915

-1.101.991

-1.116.615

-1.147.028

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresergebnis Kern - Wirtschaftsförderung

-929.618

-880.794

-990.170

-886.503

-1.045.915

-1.091.991

-1.106.615

-1.137.028

 

Das in 2020 prognostizierte Defizit liegt ca. 100.000 € unter dem Planansatz 2020. Dies ist begründet durch die Vakanz der Stelle der Geschäftsführung sowie der Stelle Ansiedlungsmanagement. Die in der Prognose 2020 aufgrund externer Begleitung durch ExpertConsult in Höhe von 100.000 € entstandenen zusätzlichen Kosten konnten durch Corona bedingte Einsparungen kompensiert werden. Aufgrund zu erwartenden Wiederbesetzungen der Stellen wird für das Jahr 2021 im Bereich der Kern-WfL mit einem höheren Defizit von rd. 55.000 € gegenüber dem Plan 2020 ausgegangen.


 

Immobilien

 

Erfolgsplan 2020 – 2024

Immobilien

 

2018

2019

2020

2020

2021

2022

2023

2024

Beträge in Euro

Ist

Ist

Plan

Prognose

Plan

Plan

Plan

Plan

 Bioplex

Summe Erträge

816.949

814.330

798.686

815.259

803.686

808.686

808.686

813.686

Summe Aufwendungen

-659.273

-475.893

-463.307

-468.766

-476.652

-445.826

-445.082

-444.908

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis (ohne Personalaufwendungen)

157.676

338.437

335.379

346.493

327.034

362.860

363.604

368.778

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Immobilienverkäufe

 

 

 

 

 

 

 

 

Erlös Verkauf Ludwig-Erhard-Platz

 

215.000

 

 

 

 

 

 

Aufwand Abgang Umlaufvermögen

 

-109.145

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis

 

105.855

0

0

0

0

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis Vermittlung Immobilien

20.092

89.672

20.000

5.800

20.000

20.000

20.000

20.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnis Bioplex (ohne Personalaufwendungen WfL)

157.676

338.437

335.379

346.493

327.034

362.860

363.604

368.778

Ergebnis Immobilienverkäufe

0

105.855

0

0

0

0

0

0

Ergebnis Vermittlung von Immobilien

20.092

89.672

20.000

5.800

20.000

20.000

20.000

20.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresergebnis Immobilien

177.768

533.964

355.379

352.293

347.034

382.860

383.604

388.778

 

Die Entwicklung der Bioplex-Immobilie bleibt konstant mit einer moderaten Steigerung.

Ziel wird sein, die Erträge aus der Vermittlung von Immobilien zu steigern.

 

Probierwerk

 

Erfolgsplan 2020 – 2024

Probierwerk

2018

2019

2020

2020

2021

2022

2023

2024

Beträge in Euro

Ist

Ist

Plan

Prognose

Plan

Plan

Plan

Plan

 

Summe Erträge

 

137.214

145.147

65.405

97.550

124.000

132.670

139.590

Summe Personalaufwendungen

 

-145.733

-204.251

-169.882

-176.629

-203.171

-208.080

-214.300

Summe übrige Aufwendungen

-123.835

-224.597

-209.020

-187.020

-244.546

-227.620

-231.840

-233.060

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresergebnis Probierwerk

-123.835

-233.117

-268.124

-291.497

-323.625

-306.791

-307.250

-307.770

 

Der auch durch Corona bedingte Rückgang der Erträge des Probierwerks deckt nicht die Personalkosten und übrigen die Aufwendungen. Das Projekt ist ein Zuschussgeschäft von jährlich ca. 300.000 €. Damit steigt der negative Ergebnisbeitrag für die Gesamt WfL weiter an.

 

Jahresergebnis Gesamt WfL

 

Erfolgsplan 2020 – 2024

Jahresergebnis Gesamt WfL

2018

2019

2020

2020

2021

2022

2023

2024

Beträge in Euro

Ist

Ist

Plan

Prognose

Plan

Plan

Plan

Plan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Jahresergebnis Gesamt WfL

-875.685

-579.946

-902.915

-825.707

-1.022.506

-1.015.922

-1.030.261

-1.056.020

 

Der Wirtschaftsplan 2021 der WfL schließt mit einem Ergebnis von -1.022.506 € ab. Laut Haushaltsverfügung vom 13.05.2020 sind im Hinblick auf die erforderliche Konso-lidierung die im Haushalt etatisierten Zuschüsse für städtische Gesellschaften möglichst zu vermeiden. Im Haushalt ausgewiesene Beträge zur Verlustabdeckung sind als Obergrenze zu verstehen und dürfen nur im Bedarfsfall in Anspruch genommen werden.

 

Bei der Planung der WfL ergäbe sich für die Stadt für das Jahr 2021 theoretisch eine Ausgleichsverpflichtung in Höhe von 808 T€ (-1.022.506 X 79 % = 808 T€). Derzeit sind die Zuschüsse an die WfL jedoch seitens der BR noch auf 750.000 € gedeckelt

 

Vermögens und Finanzplan 2020-2024

 

Aus dem Vermögens und Finanzplan 2020-2024 ergibt sich, dass der Anteil der Stadt Leverkusen an der Verlustabdeckung ab 2021 höher ist. Der Aufstockungsbetrag weicht von der bisherigen Mittelfristplanung.

 

Auch für das Wirtschaftsjahr 2021 beabsichtigt die Verwaltung, die Auszahlung des städtischen Zuschusses in Abhängigkeit eines festgestellten Jahresabschlusses vorzunehmen. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass bereits im laufenden Wirtschaftsjahr die jeweils aktuelle Liquiditätssituation der Gesellschaft Teilzahlungen auf die Verlustabdeckung notwendig werden lässt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Thielen / FB 02 / 406 -2243

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Wirtschaftsplan 2021 der WfL.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 1507 /Produktgruppe 1507/Sachkonto 531700.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Aufwand durch Verlustabdeckung in Höhe von 850.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Siehe Begründung der Vorlage.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund von Abstimmungserfordernissen mit der WfL ist es leider jetzt erst möglich, die Vorlage in den Turnus einzubringen. Daher wird die Vorlage zur Beratung und Entscheidung im November/Dezember-Turnus noch zum Nachtragstermin vorgelegt.