Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz an der Otto-Hahn-Straße zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Der Kinderspielplatz an der Otto-Hahn-Straße ist beliebt
und stark frequentiert. Die dortigen Spielgeräte waren morsch und mussten zur
Wahrung der Verkehrssicherung im Herbst 2020 abgebaut werden. Die Mittel für
die Ersatzbeschaffung waren zu diesem Zeitpunkt bereits erschöpft. Die
Verwaltung möchte den Kindern dennoch so schnell wie möglich wieder ein gutes
Spielangebot verschaffen. Deshalb greift sie auf Mittel der
Finanzstelle „Sanierung von Kinderspielplätzen“ zurück, die noch zur Verfügung
stehen.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: 67001305012004 Finanzposition/en: 783300
Auszahlungen für die Maßnahme: 43.435,00 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 2021
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: 4.343,50 €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die weiteren Bearbeitungsschritte zeitnah umsetzen zu können, wird eine Beschlussfassung noch in diesem Sitzungsturnus empfohlen. Daher wird die Vorlage zum Nachtragstermin eingebracht.