Betreff
Einrichtung von Fahrradstraßen/Fahrradzonen im Stadtgebiet
Vorlage
2020/0148
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Einrichtung der in der Vorlage genannten Fahrradstraßen/Fahrradzonen im Stadtgebiet.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                                            In Vertretung

Märtens                                                                                     Deppe

(zugleich in Vertretung des Oberbürgermeisters)

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat mit der Vorlage Nr. 2020/3400 „Mobilitätskonzept 2030+“ eine erste Leitlinie für die Einrichtung von zusätzlichen Fahrradstraßen beschlossen. Im Abschnitt 2.2.3 heißt es hierzu:

 

„Fahrradstraßen können einen maßgeblichen Beitrag zur Radverkehrsförderung leisten (steigende Akzeptanz des Radverkehrs und geringeres Konfliktpotenzial zwischen Radfahrenden, Kfz und zu Fuß Gehenden) und sind mit vergleichsweise geringem Aufwand umsetzbar, da in vielen Fällen Beschilderungen und Bodenmarkierungen sowie ggf. punktuelle bauliche Maßnahmen an Kreuzungen ausreichen. Sie können auf Streckenabschnitten mit bereits hohem Radverkehrsaufkommen oder auf Streckenabschnitten, die zukünftig wichtige Radverkehrsverbindungen bilden sollen, eingerichtet werden.“

 

In einem ersten Schritt sollen folgende Straßen, die überwiegend entlang der bestehenden Radkomfortverbindungen liegen, zur Einrichtung einer Fahrradstraße bzw. Fahrradzone vorgeschlagen werden:

 

Liste der Fahrradstraßen/Fahrradzonen:

 

Nr.

Bezirk

Stadtteil

Straßenname

Bedeutung im Radverkehrszielnetz

1

I

Hitdorf

Rheinstraße/Wiesenstraße

Radkomfortverbindung

2

I

Rheindorf

Unterstraße von Felderstraße bis Burgstraße

Radkomfortverbindung

3

I

Wiesdorf

Fahrradzone: innerhalb des Bereiches Dhünnstraße/Nobelstraße

Radkomfortverbindung

4

II

Opladen

An St. Remigius

Radhauptverbindung

5

III

Alkenrath

Schlebuschrath - Brücke über A1

Radkomfortverbindung

6

III

Alkenrath

Wilhelm-Leuschner-Straße

Radkomfortverbindung

7

III

Schlebusch

Fahrradzone: innerhalb des Bereiches Oulustraße/Gezelinallee

Radkomfortverbindung

 

Im Anhang der Vorlage sind Lagepläne vorhanden, aus denen der genaue Verlauf der Fahrradstraßen hervorgeht.

 

Ausführung und verkehrsrechtliche Regelungen:

Fahrradstraßen werden in Deutschland mittlerweile in vielen Städten eingesetzt. Es gibt allerdings keine einheitlichen Gestaltungsstandards von Fahrradstraßen. Gesetzlich wird lediglich die Erkennbarkeit einer Fahrradzone durch wiederholende Piktogramm-Markierungen (Verkehrszeichen) auf der Fahrbahn bei entsprechender Größe der Zone gefordert.

 

Die Verwaltung sieht derzeit keinen Gestaltungsstandard für Fahrradstraßen vor. Aktuell wird die Beschilderung mit Verkehrszeichen 244.1 vorgesehen und zusätzlich Fahrradpiktogramme (Sinnbild). Es wird jedoch damit gerechnet, dass in nächster Zeit die gesetzlichen Regularien angepasst bzw. neue Gesetze (Fahrradgesetz) erlassen werden. Die Verwaltung geht nach entsprechender Vorankündigung davon aus, dass in diesem Zusammenhang Richtlinien zur Ausgestaltung von Fahrradstraßen/-zonen erlassen werden. Bevor die Stadt Leverkusen Fahrradstraßen bzw. -zonen anordnet, die später nicht mit den Regularien vereinbar sind, wird zunächst minimalistisch vorgegangen. Ziel soll sein, dass alle Fahrradstraßen und -zonen gemäß den neuen Gesetzen bzw. Richtlinien ausgestaltet werden. Hierzu zählen auch die bestehenden Fahrradstraßen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Folgende Ge- und Verbote gelten auf einer Fahrradstraße bzw. in einer Fahrradzone:

 

1.    Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr darf Fahrradstraßen/-zonen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Auf den nun einzurichtenden Fahrradstraßen/-zonen wird anderer Fahrzeugverkehr durch Zusatzzeichen freigegeben.

2.    Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.

3.    Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.

4.    Im Übrigen gelten die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt.

5.    Zu Fuß Gehende müssen die Gehwege benutzen. Es darf allerdings auf der Fahrbahn gegangen werden, wenn kein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden ist. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist dabei der rechte oder linke Fahrbahnrand zu nutzen, außerhalb geschlossener Ortschaften muss der linke Fahrbahnrand genutzt werden, sofern dies zumutbar ist.

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Eine entsprechende Öffentlichkeitsarbeit vor und während der Einführungsphase ist grundsätzlich für jede Fahrradstraße vorgesehen. Vor und bei Einrichtung einer Fahrradstraße wird die Öffentlichkeit (Anwohnende und die Verkehrsteilnehmenden) über die Presse sowie im Internet informiert. Erfahrungsgemäß tritt bereits wenige Wochen nach Inbetriebnahme einer Fahrradstraße ein positiver Gewöhnungseffekt ein.

 

Finanzierung:

Im Rahmen der Umsetzung des Mobilitätskonzeptes wurden für die Einrichtung von Fahrradstraßen ab 2021 50.000 Euro/Jahr angemeldet. Mit der Einrichtung der Fahrradstraßen wird nach Beschluss des Haushaltes und Freigabe der Mittel begonnen. Vorgezogen wird die Umsetzung der Fahrradstraße Rheinstraße/Wiesenstraße aus Mitteln 2020 des Fachbereichs Ordnung und Straßenverkehr.

 

Übereinstimmung mit den Maßnahmenfeldern des Mobilitätskonzeptes 2030+:

Aufbauend auf der Maßnahmenentwicklung und -bewertung wurde ein integriertes Handlungskonzept zum Mobilitätskonzept 2030+ abgeleitet. Das integrierte Handlungskonzept basiert auf den Handlungsfeldern, die auf Grundlage der Stärken- und Schwächenanalyse und des Zielkonzeptes entwickelt wurden. Auf dieser Grundlage und auch unter Beachtung von Zielkonflikten, Umsetzbarkeiten und Kosten der Maßnahmenfelder wurde entschieden, welche in das integrierte Handlungskonzept aufgenommen werden sollten sowie in welchem Umfang.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat im Rahmen der Vorlage zum Mobilitätskonzept 2030+ einen mittleren Finanzierungspfad beschlossen, der Maßnahmenfelder einzelnen Handlungsfeldern in unterschiedlichen Prioritäten zuweist. Das in dieser Vorlage behandelte Maßnahmenfeld Fahrradstraßen ist dem Bereich „Radverkehr“ zugeordnet und ist in den Steckbriefen des Mobilitätskonzeptes 2030+ unter dem Punkt 2.2.3 näher beschrieben.


Anhang: Lagepläne der Fahrradstraßen

 

Nr.

Bezirk

Stadtteil

Straßenname

1

I

Hitdorf

Rheinstraße/Wiesenstraße

Fahrradstraße Rheinstr_Wiesenstr

 

Nr.

Bezirk

Stadtteil

Straßenname

2

I

Rheindorf

Unterstraße


Nr.

Bezirk

Stadtteil

Straßenname

3

I

Wiesdorf

Fahrradzone: innerhalb des Bereiches Dhünnstraße/Nobelstraße

 

Nr.

Bezirk

Stadtteil

Straßenname

4

II

Opladen

An St. Remigius

Nr.

Bezirk

Stadtteil

Straßenname

5

III

Alkenrath

Schlebuschrath - Brücke über A1

6

III

Alkenrath

Wilhelm-Leuschner-Straße

 

Nr.

Bezirk

Stadtteil

Straßenname

7

III

Schlebusch

Fahrradzone: innerhalb des Bereiches Oulustraße/Gezelinallee

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: Maßnahmen aus Mobilitätskonzept Sachkonto: 93002

Aufwendungen für die Maßnahme: 50.000 € / Jahr

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle 660009300201

 in Höhe von 50.000 €

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein