Beschlussentwurf:
Auf der Menchendahler Straße wird ein temporäres Durchfahrtsverbot ab Hausnummer 24 (Einmündung Hans-Schlehahn-Straße) in Fahrtrichtung Birkenbergstraße werktags in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr eingerichtet.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
Begründung:
Aufgrund eingegangener Beschwerden über eine sehr hohe Verkehrsdichte auf der Menchendahler Straße wurde in der Zeit vom 27.08.2020 – 03.09.2020 eine Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessung in Höhe der Hausnummer 47 in beiden Fahrtrichtungen durchgeführt. Es stellte sich heraus, dass besonders in Fahrtrichtung Birkenbergstraße werktags in den Zeiten von 12.00 bis 18.00 Uhr ein erhöhtes Verkehrsaufkommen vorherrscht. Hierbei passierten werktags in der genannten Zeit etwa 90 bis zu 215 Fahrzeuge pro Stunde die Menchendahler Straße in Fahrtrichtung Birkenbergstraße.
Dies ist offensichtlich darauf zurückzuführen, dass viele Verkehrsteilnehmende die betroffene Strecke als Abkürzung nutzen, um von der Kölner Straße zur Bonner Straße zu gelangen, da sowohl auf der Kölner Straße als auch auf der Bonner Straße vermehrt mit Rückstau zu rechnen ist. Aufgrund beidseitig geparkter Fahrzeuge kann die Menchendahler Straße den erhöhten Verkehr nicht sicher aufnehmen, da insbesondere bei Begegnungsverkehr die vorhandene Straßenbreite in vielen Teilbereichen nicht ausreicht.
Um die Straße vom Durchgangsverkehr zu entlasten, wird vorgeschlagen, eine unechte Einbahnstraße in Form eines Einfahrtverbots für Kraftfahrzeuge aller Art in Fahrtrichtung Birkenbergstraße werktags in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr zu errichten. Anwohnende können ihre Grundstücke hierbei in beide Fahrtrichtungen verlassen, eine Einfahrt über die Menchendahler Straße ist jedoch in Fahrtrichtung Birkenbergstraße in dieser Zeit nicht mehr möglich. Eine Beschilderung mit dem Zusatz ‚Anlieger frei‘ soll hierbei nicht errichtet werden, da diese durch die Polizei nicht kontrollierbar ist und Verkehrsteilnehmende dazu verleitet, die Menchendahler Straße trotzdem entgegen des Einfahrtverbots zu befahren.
Da sich in der Hans-Schlehahn-Straße eine Grundschule befindet, sollte die Einfahrt über die Menchendahler Straße bis hin zur Hans-Schlehahn-Straße weiterhin in beide Fahrtrichtungen möglich sein. Daher sollte das Einfahrtverbot erst hinter der Einmündung Menchendahler Straße/Hans-Schlehahn-Straße beginnen.
Die beschriebene Neuregelung der Verkehrsführung soll zunächst probeweise für einen Zeitraum von etwa sechs Monaten eingerichtet werden. Anschließend soll zur Kontrolle der Funktionalität der Neuregelung erneut eine Verkehrszählung durchgeführt werden, um die Daten mit den aktuellen Zahlen zu vergleichen. Es wird ebenfalls eine Mitteilung an die Polizei m. d. B. um vermehrte Kontrollen gerade in den ersten Wochen geben, um die Verkehrsteilnehmenden an die neue Regelung zu gewöhnen. Sollte in diesem Zeitraum keine Verbesserung der Verkehrssituation eintreten, soll über weitere Maßnahmen entschieden werden.
Es ist damit zu rechnen, dass sich der Verkehr eventuell von der Menchendahler Straße auf die Herzogstraße bzw. Kanalstraße verlagert. Diese ist jedoch breiter ausgebaut als die Menchendahler Straße bzw. die Reuschenberger Straße und kann den Verkehr, insbesondere bei Begegnungsverkehr, besser aufnehmen. Auch an der Schule in der Hans-Schlehahn-Straße sollen parallel die Verkehrszahlen kontrolliert werden, da es hier in der Vergangenheit auch bereits Beschwerden über hohes Verkehrsaufkommen gab.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung =
entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)
Ja –
ergebniswirksam
Produkt: Sachkonto:
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Finanzstelle/n: 36000230012006 Finanzposition/en:
782700
Auszahlungen für die Maßnahme: 1.000 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
in Höhe von €
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |