Betreff
Erweiterung des Ortsteils Kamp
- Aufhebung Aufstellungsbeschluss "4. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich 'Kamp'"
- Aufhebung Aufstellungsbeschluss "1. Änderung und Ergänzung Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung BS 8 'Kamp'"
Vorlage
2020/0161
Aktenzeichen
mü/ko-2020-04-09
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Aufstellungsbeschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 03.09.2012 zur „4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich ‚Kamp‘“ wird aufgehoben.

 

2.    Der Aufstellungsbeschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 03.09.2012 zur „1. Änderung und Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung BS 8 ‚Kamp‘“ wird aufgehoben.

 

 

gezeichnet:

 

In Vertretung des Oberbürgermeisters             In Vertretung               In Vertretung

Märtens                                                                  Lünenbach                 Deppe

Stadtdirektor/Stadtkämmerer

Begründung:

 

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ‚Kamp‘ trat am 10.08.2007 in Kraft. Die Abgrenzung der Satzung orientiert sich eng an der Darstellung des Flächennutzungsplans; allein für den rückwärtigen Teil des Grundstücks Altenberger Straße 158 (jetzt Flurstück 367) wurde festgestellt, dass es noch gemäß § 34 des Baugesetzbuches (BauGB) am Siedlungsbereich teilnehme. Es wurde in den klarstellenden Teil der Satzung aufgenommen.

 

Im Nachgang des Satzungsverfahrens baten die Eigentümer des Nachbargrundstücks 339 um Ergänzung der Satzung und Schaffung von Baurecht. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden hatte in seiner Sitzung am 01.10.2009 dem Bürgerantrag vom 09.03.2009 zur Schaffung von Bauland für den rückwärtigen Bereich des Flurstücks entsprochen und an den zuständigen Bau- und Planungsausschuss bzw. Rat verwiesen (Vorlage Beschw. 53/16.TA). Bestandteil dieser Vorlage war die Empfehlung der Verwaltung, den Bürgerantrag abzulehnen.

 

Mit Beschluss des Rates vom 14.12.2009 zur Vorlage Nr. 0093/2009 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung einer Ergänzungssatzung ‚Kamp‘ einzuleiten. Entsprechend dem zum damaligen Zeitpunkt geltenden Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung“ konnte aufgrund anderer vordringender Planverfahren erst Ende 2011 mit der Erarbeitung der Vorlage zum Beschluss der Aufstellung der Planverfahren „4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich ‚Kamp‘“ und zur „1. Änderung und Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ‚Kamp‘“ begonnen werden.

 

Am 03.09.2012 hatte der Bau- und Planungsausschuss den Beschluss zur Aufstellung der „4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich ‚Kamp‘“ und zur „1. Änderung und Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung BS 8 ‚Kamp‘“ gefasst (Vorlage Nr. 1583/2012). In diesem Rahmen wurden das notwendige Verfahren und dessen Formvorgaben erläutert. Die notwendige Kostenübernahme durch die Planveranlasser und Planbegünstigten wurde eingehend beschrieben. Seither konnte mit den Planveranlassern und Planbegünstigten eine Verfahrenskoordinierung zur Aufstellung der „4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich ‚Kamp‘“ und zur „1. Änderung und Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung BS 8 ‚Kamp‘“ nicht erzielt werden. Insbesondere hinsichtlich der vorzunehmenden Aufwendungen und der daraus resultierenden Kostenübernahmen für beispielsweise extern zu beauftragende Planungsakteure oder seitens verschiedener Gutachten (insbesondere zum Landschafts- und Artenschutz) konnte keine Vereinbarung erzielt werden. Ferner wurden Einzelerörterungen mit anderweitig direkt betroffenen Grundstückseigentümern durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass aufgrund unterschiedlicher Interessen seitens der unmittelbaren Nachbarn kein Konsens zu erzielen ist.

 

Seit Aufstellungsbeschluss sind keine weiteren Aktivitäten seitens der Planveranlasser und Planbegünstigten sowie möglicher Rechtsnachfolger erfolgt. Mangels Bescheidungsinteresse und Kostenbeteiligungen, aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtseindeutigkeit und nach dem Prinzip der planerischen Zurückhaltung ist es sinnvoll, die Aufstellungsbeschlüsse der „4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich ‚Kamp‘“ und zur „1. Änderung und Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung BS 8 ‚Kamp‘“ aufzuheben.

 

Das „Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2019 - 2020“ führt das Projekt „1. Änderung und Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung BS 8 ‚Kamp‘“ unter Priorität II auf (Anlage 1 der Vorlage Nr. 2019/2714). Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage befindet sich die Vorlage Nr. 2020/0078 „Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2021 - 2022“ noch in der Beratung.

 

Im „Arbeitsprogramm Bauleitplanung 2021 - 2022“ werden die „4. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich ‚Kamp‘“ und die „1. Änderung und Ergänzung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung BS 8 ‚Kamp‘“ nicht mehr aufgeführt.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein