Betreff
Mehrgenerationenhaus Theodor-Gierath-Str. 6 des Caritasverbandes
Vorlage
2020/0185
Aktenzeichen
5000
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Das Mehrgenerationenhaus im Wohnpark Bürgerbusch des Caritasverbandes Leverkusen e. V. ist in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger in Leverkusen eingebunden. Zudem wird das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen und Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden.

 

Die Stadt Leverkusen stellt die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von 10.000 € jährlich für den Förderzeitraum 01.01.2021 – 31.12.2028 im Rahmen der wirkungsorientierten Steuerung der kommunalen Altenhilfe sicher.

 

 

gezeichnet:

                                                                            In Vertretung

Richrath                                                            Märtens

Begründung:

 

Der Caritasverband Leverkusen e. V. erhält seit Oktober 2007 Jahre eine Bundesförderung in Höhe von 30.000 € jährlich für die Maßnahmen und Angebote mit jungen Menschen, die über den Rahmen der ATS-Seniorenbegegnungsstätte Theodor-Gierath-Str. 6 hinausgehen. Diese Angebote werden als „Mehrgenerationenhaus“ bezeichnet. Seit 2007 erhält der Caritasverband dafür auch eine städtische Kofinanzierung in Höhe von 10.000 € aus Mitteln der wirkungsorientierten Steuerung.

 

Die aktuelle Teilnahme des Caritasverbandes Leverkusen e. V. am Interessenbekundungsverfahren zur Teilnahme am Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2021 - 2028) war erfolgreich. Auf dieser Grundlage hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) in Abstimmung mit den Bundesländern die Bewerbung für eine mögliche Förderung im August 2020 ausgewählt. Zwei inhaltliche Schwerpunkte, in deren Rahmen die Häuser ihre Angebote bedarfsgerecht und möglichst flexibel gestalten, gibt das Bundesprogramm vor: die Gestaltung des demografischen Wandels (obligatorisch) und die Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (fakultativ).

 

Darüber hinaus werden drei Querschnittsziele verfolgt:

• Generationenübergreifende Arbeit,

• Freiwilliges Engagement und

• Sozialraumorientierung.

 

Voraussetzung für die Antragstellung ist die Zusage der Vertretungskörperschaft der Kommune mit der im Beschlussentwurf aufgeführten Formulierung und der weiteren Zusagen der Kofinanzierung für den Förderzeitraum. Die Verwaltung hält eine weitere Förderung des Programms des Mehrgenerationenhauses für sinnvoll und effektiv. Die Kofinanzierung ist durch Ratsbeschluss vom 24.10.2018, Vorlage Nr. 2018/2514 „Wirkungsorientierte Steuerung der Leverkusener Seniorenarbeit“, bereits bis zum 31.12.2023 sichergestellt.

 

Zur Sicherstellung der Bundesförderung ist die Zusage der Kofinanzierung bis 2028 im Vorgriff auf den nächsten Bewilligungszeitraum ab 2024 erforderlich.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

 

Produkt: PN0515 Sachkonto: 525800

Aufwendungen für die Maßnahme: 10.000,00 

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

 

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2021

 Personal-/Sachaufwand: Sachaufwand jährlich 10.000,00 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses ab dem 01.01.2021 sicherzustellen, ist eine Beschlussfassung in diesem Sitzungsturnus erforderlich. Daher wird die Vorlage noch zum Nachtragstermin eingebracht.