Betreff
Stellvertretung des Vorsitzenden im Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss
Vorlage
2020/0216
Aktenzeichen
011-21-02-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss wählt zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter des Oberbürgermeisters im Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss.

 

2. Der Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss wählt als

 

ersten Stellvertreter Rh. Stefan Hebbel (CDU),

 

zweite Stellvertreterin Rf. Roswitha Arnold (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN).

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 19 Absatz 1 i. V. m. § 3 Absatz 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss am 01.12.2020 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.

 

Begründung:

 

Gemäß § 57 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) führt der Oberbürgermeister den Vorsitz im Hauptausschuss. Der Vorschrift folgend hat der Hauptausschuss aus seiner Mitte eine/n oder mehrere Vertreterinnen/Vertreter des Vorsitzenden zu wählen.

 

Im Rahmen der Erstellung des einheitlichen Wahlvorschlages für die Besetzung der übrigen Ausschüsse haben sich die Fraktionen, die Gruppe und die Einzelvertreter des Rates grundsätzlich darauf verständigt, pro Ausschuss zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der/des Ausschussvorsitzenden zu bestellen. Deshalb sind auch für den Haupt-, Personal- und Beteiligungsausschuss zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter zu wählen. Die erste Stellvertretung wird in der Regel von der größten Fraktion im Rat, die nicht den Oberbürgermeister „stellt“, besetzt, also in diesem Fall von der CDU-Fraktion. Die zweite Stellvertretung wird in der Regel von der zweitgrößten Fraktion im Rat, die nicht den Oberbürgermeister „stellt“, besetzt, also in diesem Fall von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Um die ordnungsgemäße Vertretung des Ausschussvorsitzenden sicherzustellen, ist eine Beratung und Entscheidung der Vorlage noch in diesem Turnus erforderlich.