Betreff
Bestellung der Schriftführung des Wahlprüfungsausschusses
Vorlage
2020/0229
Aktenzeichen
36-86-10-09-ja
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Wahlprüfungsausschuss bestellt als

 

Schriftführerin:                                Frau Sandra Janczura

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

(Wahlleiter)

 

 

Begründung:

 

Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bestellt der Ausschuss den Schriftführer und seine Stellvertreter. Die Niederschriften sind von dem Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Anschließend ist diese dem Bürgermeister bzw Oberbürgermeister und den Ausschussmitgliedern zuzuleiten (vgl. § 58 Abs. 7 GO NRW).