Beschlussentwurf:
1. Es werden als bürgerschaftliche Mitglieder die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen:
2. Die Schriftführung wird verpflichtet.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
(Wahlleiter)
Begründung:
Gemäß § 58 Abs. 2 i. V. m. § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden die Ausschussmitglieder von dem Vorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die Verpflichtungsformel hat folgenden Wortlaut:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachte und meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde“.