- Umbau und Erweiterung zur Unterbringung von einer Gruppe für Kinder unter drei Jahren im Bestand und zwei Gruppen für Kinder unter drei Jahren in einem Anbau
- Baubeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der
Entwurfsplanung des Fachbereichs Gebäudewirtschaft für den Umbau und die
Erweiterung der Kindertagesstätte Pregelstraße 23 in Leverkusen – Rheindorf wird zugestimmt .
2. Die
Genehmigungs- und Ausführungsplanung ist auf der Grundlage der Entwurfsplanung
des Fachbereichs Gebäudewirtschaft fortzuführen.
3. Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.
4. Die
prognostizierten Gesamtbaukosten für die Maßnahmen betragen gemäß
Kostenberechnung nach heutigem Stand 1.415.000,00 € einschließlich Mehrwertsteuer.
Zur Finanzierung stehen im
investiven Haushalt auf der Finanzstelle 65010170011065 auf der Finanzposition 783100 Mittel in Höhe von 750.000
€ zur Verfügung. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die restlichen
benötigten Mittel von 665.000 € in der Haushaltsplanung 2011 und Folgejahre
durch den Rat bereitgestellt werden. Davon entfallen 590.000 € auf die
Finanzposition 783100 und 75.000 € Einrichtungskosten auf die Finanzposition
782700.
Hinsichtlich der Finanzierung steht der Beginn der Maßnahme unter dem Vorbehalt
der Zustimmung der Kommunalaufsicht.
gezeichnet:
Häusler Adomat Mues
(gleichzeitig i. V. des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schulantritt hat der
Rat in seiner 38. Sitzung (16. TA) am 29.06.2009 auf der Grundlage der Vorlage
Nr. R 1597/16 TA u. a. die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Pregelstraße
23 in Rheindorf beschlossen.
Der Stadtbezirk I hat in seiner Sitzung am 08.03.2010 mit der Vorlage 0083/2009 die Fortführung der Planung für den Umbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte Pregelstraße beschlossen.
Maßnahme
Das fünfgruppige Familienzentrum Pregelstraße verfügt
zurzeit über 16 Plätze für Kinder unter drei Jahren.
6 Plätze haben schon vor 2007 existiert. Ein Gruppentyp II, mit 10 Plätzen für
Kinder unter drei Jahren, wurde 2008 eingerichtet; das vom Landschaftsverband
Rheinland geforderte Raumprogramm wurde jedoch bis heute nicht vollständig
umgesetzt.
Nun soll im Ostflügel des Bestandsgebäudes die Umsetzung
des vollständigen Raumprogramms realisiert werden.
Im Südflügel des Erdgeschosses Bestandsgebäude kann ferner nach Abschluss der
mit der Vorlage NR. Bez. I / 208/ 16. TA am 07.10.2009 beschlossenen
Umbaumaßnahmen im Obergeschoss der Mitarbeiterbereich entfallen.
Der Südflügel (Bestand) ist so umzubauen, dass die Umwandlung einer Bestandsgruppe
zum Gruppentyp I, mit 6 Plätzen für Kinder unter drei Jahren, ermöglicht wird.
Ferner sollen 2 neue Gruppen des Gruppentyps II, mit je 10
Plätzen für Kinder unter drei Jahren, in einem zu errichtenden Anbau untergebracht
werden.
Der Küchenbereich mit angrenzendem Essbereich ist dem
neuen Bedarf entsprechend zu modernisieren bzw. zu vergrößern.
Nach Abschluss der Maßnahme können in der Kindertagesstätte
Pregelstraße insgesamt 42 Kinder unter drei Jahre betreut werden.
Auf der Grundlage des durch den Fachbereich Kinder und
Jugend in Abstimmung mit dem LVR Landschaftsverband Rheinland entwickelten
Raumprogramms hat der Fachbereich Gebäudewirtschaft die Vorentwurfsplanung
erstellt. Die Vorentwurfsplanung ist am 03.11.2009 mit dem LVR
Landschaftsverband Rheinland abgestimmt worden.
Auf dieser Grundlage wurde unter Mitwirkung der fachlich Beteiligten die
Entwurfsplanung erstellt.
Kostensparendes Bauen
Bei der Erstellung der Planung wurden folgende
Anstrengungen zur Reduzierung der Kosten unternommen:
Kosteneinsparungen
im Rahmen der Vorentwurfsplanung
- Die Einrichtung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren im
Bestandsgebäude und die Einbeziehung von Nutzungsbereichen im Bestand, mit
gemeinsamer Nutzung von Eingangsbereich, Küchen- und Essbereich,
Mitarbeiterbereich, Mehrzweckraum, etc., ermöglichen eine Reduzierung der
Neubaufläche.
- Die gemeinsame Nutzung der Sanitärkerne durch jeweils 2 Gruppen
im Südflügel Bestand und im Anbau und die gemeinsame Nutzung eines Abstellraums
durch 4 Gruppen reduzieren die Baukosten.
- Die streng gerasterte Fassade des Anbaus, mit wiederkehrenden
Platten- und Fensterelementen, ermöglicht günstigere Angebote.
- Ein durchlaufender 40cm hoher verklinkerter Sockel und
geschosshohe Verklinkerung jeweils um die Außentüren gewährleisten eine
robuste, langlebige Ausführung beschränkt auf die Hauptbelastungszonen.
- Die Einplanung von Präsenzmeldern und tageslichtabhängiger
Dimmung der Leuchten in den Gruppenräumen reduziert die Betriebskosten.
Im Rahmen der Entwurfsplanung wurde der Entwurf auf
weitere Kostensenkungsmöglichkeiten hin untersucht.
Kosteneinsparungen im Rahmen der Entwurfsplanung
- Die Optimierung der Eingriffe in den Bestand hinsichtlich
Durchbrüchen, Eingriffe in die statische Struktur, energetische Ertüchtigung,
etc. reduziert die Baukosten.
- Zur Kostensenkung sind die Materialstärken unter
Berücksichtigung des Wärmeschutzes, des Brandschutzes und der statischen
Anforderungen optimiert worden.
- Zur Kostenreduzierung wird auf eine räumliche Abgrenzung der
Garderobenbereich durch Glasbausteinwände und die natürliche Belichtung des
Abstellraums durch ein Oberlicht verzichtet.
- Die Festschreibung von preiswerten Materialien, wie
Kunststofffenster, Linoleumböden und Küchenfronten mit Kunststoffoberflächen
hilft Kosten zu senken.
- Die Eingriffe und damit Kosten für die Herstellung der
Außenanlagen sind auf ein Minimum reduziert.
Als zusätzliche Kostenkontrolle diente eine
Variantenplanung in zwei unterschiedlichen Bauweisen im Bereich des Anbaus, mit
der Variante 01 in Massivbauweise und der Variante 02 in Holzrahmenbauweise.
Da der Massivbau nach heutigem Stand der Planung rund 20.000 € unter den Kosten
für einen Anbau in Holzrahmenweise liegt, soll nur die Planung in
Massivbauweise weiterverfolgt werden. Für weitergehende Informationen zur
Ausführung wird auf die Anlage Baubeschreibung verwiesen.
Durch die oben beschriebenen Anstrengungen wurde ein
Höchstmaß an Wirtschaftlichkeit bezogen auf die zu realisierenden Nutzungen
erreicht. Eine weitere Kostenreduzierung ist nicht möglich.
Energiekonzept
Aufgrund der engen funktionalen Verzahnung des Anbaus mit dem Bestand und dem hohen Anteil an Umbaumaßnahmen wurde eine Planung im Passivhausstandard als unwirtschaftlich beurteilt. Als energetischer Standard für den Anbau soll vielmehr der Transmissionswärmeverlust des Referenzgebäudes nach EnEV 2009 von 0,38 W/m²K erreicht werden. Das Gebäude ist ferner an das primärenergetisch sehr gut bewertete Fernwärmesystem der Energieversorgung Leverkusen GmbH angeschlossen, so dass die Anforderung der EnEV 2009 hier um etwa 75% unterschritten wird.
Finanzielle Auswirkungen
Die Baukosten für die Maßnahme betragen gemäß
Kostenberechnung nach DIN 276
1.415.000 € inklusive
Mehrwertsteuer.
In den Gesamtkosten sind die Kosten für die Einrichtung in
Höhe von 75.000,00 € inklusive Mehrwertsteuer bereits enthalten.
Zur Finanzierung stehen im investiven Haushalt auf der
Finanzstelle 65010170011065 auf
der Finanzposition 783100 Mittel in Höhe von 750.000 € zur Verfügung. Der
Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die restlichen benötigten Mittel von 665.000
€ in der Haushaltsplanung 2011 und folgende durch den Rat bereitgestellt und
etatisiert werden. Davon entfallen 590.000 € auf die Finanzposition 783100 und
75.000 € Einrichtungskosten auf die Finanzposition 782700.
Zuschüsse
Die Baumaßnahme ist zuschussfähig.
Es wird eine Förderung in Höhe von 616.500,00 € beantragt.
Die Summe setzt sich wie folgt zusammen:
- Es wird die Förderung von 36 Betreuungsplätzen für Kinder im
Alter von unter 3 Jahren mit 90% des Höchstbetrages von 20.000 € je Platz bei
einer Neubaumaßnahme beantragt. Voraussetzung hierfür ist, dass die
Erweiterungsbaukosten den überwiegenden Teil gegenüber den Umbaumaßnahmen
ausmachen.
- Das Raumprogramm für die bereits 2008 eingerichtete Gruppe des
Gruppentyps II, mit 10 Plätzen für Kinder unter drei Jahren, wird mit dieser
Baumaßnahme nun vollständig umgesetzt. Da bereits die Förderung einer
Ausstattungsmaßnahme nach Ziffer 4.4.1.3 der Investitionsförderungsrichtlinien
für diese 10 Betreuungsplätze erfolgt ist, wird hierfür bei der beantragten Förderung
ein Betrag von 35.000 € (10 x 3.500 €) in Abgang gebracht.
Alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten
sind nicht gegeben.
Planungsrecht
Einschränkungen in baulicher und planungsrechtlicher
Hinsicht bestehen nicht.
Bauzeiten
Nach Erteilung des Baubeschlusses erfolgen die Erstellung
des Bauantrages sowie die Ausarbeitung der Werkplanung mit der anschließenden
Ausschreibung der Gewerke. Mit den Bauarbeiten soll im Sommer 2011 begonnen
werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 1 Jahr, so dass die Baumaßnahme im
Sommer 2012 abgeschlossen sein wird.
Fortführung der Planung
Es ist beabsichtigt, die Architekten- und
Ingenieurleistungen ab LPH 4 gemäß HOAI an die folgenden Ingenieurbüros zu
vergeben:
Architektenleistung (LPH 4-5): Architektenkooperation
F. Lützenkirchen
und A. Katzenmeier, Leverkusen
Vergabe und Bauleitung (LPH 6-8): Architektenkooperation F.
Lützenkirchen
und A. Katzenmeier, Leverkusen
Ingenieurleistung Haustechnik HLS: Ingenieurbüro Hoffmann + Schmidt,
Leverkusen
Ingenieurleistungen Haustechnik ELT: Ingenieurbüro itg, Leverkusen
Tragwerksplanung: Ingenieurbüro für Tragwerksplanung
Brandschutz: B & K Brandschutz, Odenthal-Glöbusch
Wäremschutz / Schallschutz / Raumakustik: THOR
Bauphysik, Bergisch Gladbach
Finanzielle Auswirkungen:
Schnellübersicht über die
finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.0660/2010
Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon :
Nina Küpers / FB Gebäudewirtschaft – 651 / 0214-406-6564
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
s. Anlage 01
- Schreiben von Wolfgang Mark/ FB
51 vom 03.02.2010
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
aktueller Sachstand
Finanzstelle 65010170011065
Finanzposition 783100
Ansatz Haushaltsjahr 2010: 300.000,00 Euro
Ansatz Haushaltsjahr 2011: 450.000,00 Euro
bei Freigabe weiterer 665.000,00 Euro ergibt sich ein
Stand wie folgt:
Finanzstelle 65010170011065 Finanzposition 783100
Ansatz Haushaltsjahr 2010 300.000,00 Euro
Ansatz Haushaltsjahr 2011 500.000,00 Euro
Ansatz Haushaltsjahr 2012 540.000,00 Euro
Finanzstelle 65010170011065 Finanzposition 782700
Ansatz Haushaltsjahr 2012 75.000,00 Euro
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Zinswirkung:
Haushaltsjahr 2010 4% von 300.000,00 Euro ganzjährig 12.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2011 4% von 800.000,00 Euro ganzjährig 32.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012 4% von 1.415.000,00 Euro ganzjährig 56.600,00 Euro
Nach teilweise Tilgung des Darlehens durch die beantragte Förderung in Höhe von 616.500,00 Euro voraussichtlich ab 01.01.2013 gleich bleibend 31.940,00 Euro bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens.
Abschreibung:
Bis zur Fertigstellung der Maßnahme und Inbetriebnahme der Räumlichkeiten fallen keine Abschreibungen an.
Bei einer angenommenen Nutzungsdauer des Gebäudes von 80 Jahren fallen bei 1.340.000 Euro Herstellungskosten ab 01.01.2013 jährlich 16.750 Euro Abschrei-bungen an.
Für die Einrichtung (geplant mit 75.000,00 Euro) würden bei einer geplanten Nutzungsdauer von 10 Jahren jährlich 7.500,00 Euro an Aufwand für Abschreibung entstehen.
Personalkosten:
Es fallen von dieser Stelle nicht bezifferbare Kosten für zusätzliches Personal zum Betrieb des Objekts an.
Sachkosten:
Es wird kein weiterer Sachkostenaufwand entstehen.
C) Finanzielle
Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Ab dem Jahr der Inbetriebnahme müssen zusätzliche Betriebskosten (Strom, Wasser, Abwasser, Fernwärme, Müllgebühren, Reinigung etc.) für die Neubaufläche kalkuliert werden.
Nach heutigem Sachstand werden für ein Objekt gleicher Nutzung und ähnlicher Größe ca. 14.610,00 Euro Betriebskosten pro Jahr aufgewendet, so dass davon ausgegangen werden kann, dass die Betriebskosten des Objekts in ähnlicher Höhe liegen werden.
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung
zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Zur Finanzierung stehen im investiven Haushalt auf der Finanzstelle 65010170011065 auf der Finanzposition 783100 Mittel in Höhe von 750.000 € zur Verfügung. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die restlichen benötigten Mittel von 665.000 € in der Haushaltsplanung 2011 und Folgejahre durch den Rat bereitgestellt und etatisiert werden. Davon entfallen 590.000 € auf die Finanzposition 783100 und 75.000 € Einrichtungskosten auf die Finanzposition 782700.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit
Um einen termingerechten Baubeginn im Sommer 2011 gewährleisten zu können, ist ein Beschluss der Vorlage im jetzigen Turnus erforderlich.