Betreff
Errichtung des Bildungsgangs „Berufsfachschule Typ 1" (Wirtschaft und Verwaltung) im städt. Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung zum 01.08.2021
Vorlage
2020/0241
Aktenzeichen
21.003-dem
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Errichtung des Bildungsgangs Berufsfachschule Typ 1 am städtischen Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung zum 01.08.2021 wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

 

Begründung:

 

Das Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung beabsichtigt, ab dem Schuljahr 2021/2022 diesen Berufsfachschulbildungsgang anzubieten. Im Rahmen dieses Bildungsgangs haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ihren Hauptschulabschluss nach Klasse 10 zu erlangen. Es haben sich seit Beginn der Pandemie die Nachfragen nach diesem Bildungsgang nochmal weiter stark erhöht. Das Interesse war bereits vorher merklich stärker, da Schülerinnen und Schüler der Internationalen Förderklassen weitere Anschlussmöglichkeiten suchten.

 

Die personelle Ausstattung ist vorhanden, da das Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung als spezialisiertes kaufmännisches Berufskolleg auf Fachexpertise zurückgreifen kann. Der sich anschließende Bildungsgang (Typ 2) wird bereits seit vielen Jahren angeboten. Zudem ist die sachliche Ausstattung vorhanden, ein Mehrbedarf an Unterrichtsräumen entsteht nicht, da ein entsprechender Rückgang im Bereich der Internationalen Förderklassen und Fit-für-mehr Kursen zu verzeichnen ist.

 

Das Erreichen eines allgemeinbildenden Schulabschlusses ist ein Ziel, welches mit allen Maßnahmen zu unterstützen ist. Es bietet die Basis für den Einstieg in die Ausbildung oder in eine weitere höher qualifizierende Schulausbildung. Gerade in unsicheren Pandemiezeiten stabilisiert dieses Angebot die Bildungskarrieren vieler Schülerinnen und Schüler in Leverkusen.

 

Auf Grund der vorgegebenen Frist (01.12 des Vorjahres) ist der Antrag bereits an die Bezirksregierung übermittelt worden. Die Abfrage benachbarter Schulträger läuft parallel, hier ist jedoch nicht mit einer ablehnenden Stellungnahme zu rechnen.

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein