Kenntnisnahme:
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung des Oberbürgermeisters In Vertretung
Märtens Deppe
Stadtdirektor/Stadtkämmerer
Begründung:
Ausgangslage:
Im Rheinischen Bergland sind weite Bereiche nicht an den regionalen und nationalen Schienenpersonennahverkehr (SPNV) angeschlossen. Dies betrifft u. a. den Oberbergischen Kreis (OBK) und den Norden des Rheinisch-Bergischen-Kreises (RBK). Auch schnelle ÖPNV-Verbindungen zu den Mittel- und Oberzentren sind weitgehend nicht vorhanden. Entsprechend hoch ist der Zulauf der Zentren durch den motorisierten Individualverkehr (MIV), der die vorhandene Straßenverkehrsinfrastruktur überlastet.
Um die Möglichkeit einer Anbindung der Kreisgebiete an die Schiene und hier vor allem an den zukünftigen Rhein-Ruhr-Express (RRX) zu untersuchen, haben die drei zuständigen Aufgabenträger (AT) für den ÖPNV, der OBK, der RBK und die Stadt Leverkusen in 2019 eine Kooperation im Rahmen der Regionale 2025 „Bergisches Rheinland“ vereinbart. Im Rahmen dieser Kooperation wurde gemeinsam eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die eine mögliche Schnellbusverbindung im Korridor Wipperfürth, Wermelskirchen und Leverkusen als Zubringerlinie zum SPNV untersucht. Der Wunsch nach einer solchen Schnellbusverbindung wurde auch aus der Politik wiederholt geäußert.
Dabei soll der zu untersuchende Schnellbus verschiedene Aspekte erfüllen:
- schnelle Beförderung aus den Kreisgebieten hin zur Schiene,
- Attraktivierung des vorh. ÖPNV,
- leistungsstarkes und qualitativ hochwertiges Produkt,
- Berücksichtigung der Förderkriterien des Nahverkehr Rheinland (NVR) für die Förderung von Busverkehrsleistungen auf regionalen Schnellbuslinien zur Ergänzung des SPNV-Netzes.
Machbarkeitsstudie für einen Schnellbus im Norden des
Oberbergischen Kreises (OBK), des Rheinisch-Bergischen-Kreises (RBK) sowie der
Stadt Leverkusen (mit Anschluss an den SPNV):
Anfang 2020 erfolgte die Beauftragung eines Planungsbüros. Der Auftrag umfasste folgende Arbeitsschritte:
- Bestandsanalyse im Untersuchungskorridor,
- Abschätzung der zu erwartenden Nachfrageentwicklung,
- Bedarfsanalyse und Festlegung von Bedienungsstandards,
- Angebotskonzept für drei mögliche Linienführungen mit Lösungsvorschlägen für mögliche Strukturprobleme,
- gutachterliche Empfehlung, Darstellung der Ergebnisse und Schlussbericht.
Der Schlussbericht wurde im Herbst 2020 fertiggestellt und unter den drei beteiligten AT in einem Abstimmungsprozess bewertet.
Schlussbericht der Machbarkeitsstudie mit drei
Linienvarianten:
Der abschließende Schlussbericht des Gutachterbüros zeigt drei mögliche Linienführungen auf, die in der Schlusspräsentation dargestellt sind (Übersicht siehe Anlage, Seite 14).
Variante 1:
Wipperfürth – Hückeswagen – Remscheid, Bergisch Born – Wermelskirchen – Burscheid-Hilgen – Leverkusen-Opladen – Leverkusen-Mitte – Leverkusen-Chempark
Variante 2:
Wipperfürth – Hückeswagen – Remscheid, Bergisch Born – Wermelskirchen – Burscheid-Hilgen – Leverkusen-Schlebusch – Leverkusen-Mitte – Leverkusen – Chempark
Variante 3:
Wipperfürth – Hückeswagen – Remscheid, Bergisch Born – Wermelskirchen – Burscheid-Hilgen – Leichlingen
Im Bereich des OBK ist der Linienweg über Wipperfürth, Hückeswagen und Wermelskirchen in allen Varianten identisch, da dies die schnellste Verbindung in Richtung Schiene ist. Auch eine Anbindung von Remscheid-Bergisch Born ist bei allen drei Varianten aus verkehrstechnischen Gründen vorgesehen. Eine Führung über die Autobahn (BAB 1) wurde dagegen wegen der erheblichen zu erwartenden Staubelastung nicht weiterverfolgt.
Die drei Varianten wurden im Hinblick auf
- Geschwindigkeit (Förderkriterium des NVR),
- Direktheit (Förderkriterium des NVR),
- Förderfähigkeit und
- Potenziale (Fahrgäste/Jahr)
untersucht, bewertet und miteinander verglichen (Anlage 1, Seiten 15 - 21).
Fazit:
Als Fazit wurde vom Gutachterbüro die Weiterverfolgung der Variante 2 empfohlen. Dieser Empfehlung schließen sich die drei Aufgabenträger an, da die Variante 2 unter den derzeitigen rechtlichen Rahmenbedingungen die größten Potenziale zur Umsetzung und Förderfähigkeit verspricht. Zusätzlich stellt die Variante 2 als regionale Südspange eine gute Ergänzung zum vorhandenen Schnellbusnetz in Leverkusen und zum bereits beschlossenen SB 24 (Burscheid über Leverkusen-Opladen nach Leverkusen-Mitte) dar. Der geplante Schnellbus SB 24 konnte noch nicht realisiert werden, da die rechtlichen Rahmenbedingungen dies bisher nicht zulassen.
Die Umsetzung der Variante 1 ist ebenfalls aufgrund der Konzessionslage durch Parallelbedienung eigenwirtschaftlicher Verkehrsunternehmen derzeit nicht realisierbar (ähnlicher Linienweg wie SB 24).
Falls sich an den rechtlichen Rahmenbedingungen der Variante 1 etwas ändert, kann auch diese Variante als Option der Linienführung für ein solches Premiumangebot weiterverfolgt werden.
Daher sollen beide Varianten, 1 und 2, detaillierter untersucht werden.
Weitere gemeinsame Vorgehensweise der Aufgabenträger –
Ausblick:
Die drei Aufgabenträger sind sich einig, die vorliegenden Ergebnisse in einer vertiefenden Feinplanung weiterzuführen, um eine belastbare Kosten-Nutzen-Analyse zu erhalten. Hierbei wird die Variante 2 aufgrund der momentanen Realisierungsmöglichkeiten auf Fachamts- und Dezernatsebene favorisiert, es sollen aber beide Varianten, 1 und 2, in die Feinplanung überführt werden, um belastbare Grundlagen für die Entscheidungsfindung zu erhalten. Die Variante 3 wird nicht weiterverfolgt.
Für die vertiefte Feinplanung und die Beantragung von Fördermitteln beim NVR soll ein weiterer Planungsauftrag vergeben werden. Die Frist für die Antragsabgabe beim NVR ist der 31.03.2021. Das Ergebnis der Feinplanung und die zu erarbeitende Kosten-Nutzen-Analyse werden der Politik in 2021 zur Entscheidung vorgelegt. Nach positiver Beschlussfassung ist eine Abstimmung mit den kommunalen Verkehrsunternehmen und der Bezirksregierung als genehmigende Behörde notwendig. Nach der erfolgten Abstimmung kann die Realisierung des Premiumschnellbusses erfolgen.
Kosten:
Die Kosten für die bisher beauftragte Machbarkeitsstudie belaufen sich auf ca. 20.500 €. Die AT haben eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen, die eine gleichmäßige Verteilung der Kosten vorsieht. Die Maßnahme wird aus konsumtiven ÖPNV-Fördermitteln nach § 11.2 ÖPNV-Gesetz finanziert. Auch die weitere geplante Beauftragung für die Feinplanung soll aus den entsprechenden ÖPNV-Fördermitteln für 2021 finanziert werden.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 121001 Sachkonto: 523200
Aufwendungen für die Maßnahme: 22.500 €
Fördermittel beantragt: Nein Ja 100
% (jährl. wiederkehrend)
Name Förderprogramm: ÖPNV -Abwicklung Zuweisung nach § 11 II ÖPNVG (
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr: 2022
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |