Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung III stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Planung für den Bau der Wegeanbindung des Wuppermannparkes zum Lesegarten und des Dhünnbegleitweges in Richtung Freudenthal (mit Anbindung zur Straße Am Blauen Berg) zu.

 

Die Mittelfreigabe für die Baukosten in Höhe von 44.018 € für den Dhünnbegleitweg nach Freudenthal/Am Blauen Berg für Finanzstelle pn 1305 (Finanzposition 720000) wird erteilt. Die Mittelfreigabe für die Anbindung des Lesegartens (21.030 €) wurde durch die Bezirksvertretung III bereits mit Beschluss 0492/2010 (zu Punkt 3.16) vom 01.07.2010 erteilt.

 

Die Ausführungen zur Finanzierung der Maßnahme über Zuwendungen des Landes und Leistungen Dritter in Höhe des 10%igen Eigenanteils der Stadt Leverkusen werden zur Kenntnis genommen. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt dieses Finanzierungsmodells.

 

gezeichnet:

Mues

 

Begründung:

 

Mit Beschluss zu Vorlage Nr. III/88/16.TA wurde die Verwaltung 2008 beauftragt, die Wegeanbindung vom Lesegarten zum Wuppermannpark zu planen bzw. in die Planungen und Finanzierungsmöglichkeiten der REGIONALE 2010 einzubringen. Die Einbringung der Wegeverbindung in das REGIONALE-Programm ist beschlusskonform erfolgt.

 

Die Beschlusslage wurde durch die Bezirksvertretung III am 01.07.2010 noch einmal insofern bekräftigt, als dass für die Einzelmaßnahme 3.16 der Vorlage 492/2010 zum Sanierungsprogramm Grün- und Parkanlagen (also den Lesegarten) eine gesonderte, den Altbeschluss bekräftigende Beschlussfassung erfolgte, mit der bereits ein Baubeschluss und eine Mittelfreigabe für die Finanzstelle pn 1305 (FiPo 720000) verbunden war. Allerdings wurde zu diesem Zeitpunkt noch von Kosten in Höhe von rd. 32.000 € für diesen Wegebau und davon ausgegangen, dass die Maßnahme nur Zug um Zug und aus laufenden Budgetmitteln würde umgesetzt werden können.

 

Wenn hier zum Lesegartenweg nun lediglich über einen Betrag von 21.030 € beschlossen wird, liegt dies nicht nur daran, dass die Kostenschätzung inzwischen konkretisiert wurde. Ein weiterer Grund liegt in der Art der Fördermittel des Landes, aus denen nur die reinen Baukosten, nicht jedoch die durch den Fachbereich Stadtgrün erbrachten Planungs- und Bauherrenleistungen sowie andere Eigenleistungen der Verwaltung bezuschusst werden.

 

Die Herstellung einer festen Wegeanbindung vom Wuppermannpark über die kleine Dhünnbrücke hinauf zur Siedlung Am Blauen Berg und weiter in Richtung Freudenthal hingegen, war bereits früher schon Bestandteil der Grundlagenplanungen zur REGIONALE 2010 für den Bereich „Gartenreich Dhünn“ und die durchgehende Wegeverbindung von der Dhünnmündung in die Wupper bis Altenberg gewesen.

 

Für beide Wegeverbindungen wurden mittlerweile Fördermittel des Landes in Aussicht gestellt. Da die Bezuschussung aus Landesmitteln zur Förderung des Naturschutzes (FöNa) erfolgen soll, beträgt der mögliche Anteil der Landesmittel 90 %. Wegen der Freiwilligkeit beider Maßnahmen bestand aber zunächst keine Aussicht auf Realisierung, da der städtische Eigenanteil von 10 % nicht finanziert werden konnte.

 

Kurzfristig konnten nun Sponsoren gefunden werden, die zugesagt haben, den städtischen Eigenanteil zu übernehmen.

 

Den Fraktionen wurden folgende Unterlagen als verbindlicher Bestandteil der Vorlage überlassen: Pläne, Kostenanschläge, Baubeschreibungen, Folgekostenberechnungen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   …………

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:  H. Witowski/67/6712.

 

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Wegeanbindung des Lesegartens und Freudenthal/Am Blauen Berg an den Wuppermannpark.

Die Finanzierung ist durch den Förderanteil des Landes von 90 % und Leistungen Dritter in Höhe des städt. Eigenanteils gesichert. In so fern entfällt die Notwendigkeit weiterer Angaben zu § 82 GO etc.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

pn1305, FiPo 720000

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

           

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Kalkulatorische Zinsen p. a.:0,00 €

Kalkulatorische Abschreibungen p. a.: 11.097 €

lfd. Unterhaltungsaufwand p. a.: 1.013 €

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

entfällt

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Möglichkeit der Finanzierung des städtischen Eigenanteils über Dritte hat sich erst kurzfristig endgültig ergeben. Erst damit war die Voraussetzung vorhanden, diese Baubeschlussvorlage einzubringen. Damit die Fördermittel in Anspruch genommen werden können, müssen die Maßnahmen allerdings noch im Jahr 2010 durchgeführt werden. Dies ist jedoch nur machbar, wenn der Baubeschluss noch am 23.09 2010 gefasst wird. Bei einer Beschlussfassung erst im nächsten Turnus, am 18.11.2010 wäre die Realisierung in 2010 nicht mehr möglich.