Beschlussentwurf:
Auf der Maurinusstraße wird bis zum Abschluss des aktuell laufenden Bauleitplanverfahrens ein Durchfahrtsverbot für LKWs zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr eingerichtet. Sowohl von der Lützenkirchener Straße als auch der Quettinger Straße kommend wird vorübergehend bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens nur der Fa. Gierlichs eine Möglichkeit eingeräumt, dass vereinzelt LKW auch während der Sperrzeit in beide Fahrtrichtungen vom und bis zum Gelände der Fa. Gierlichs fahren können.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
Begründung:
Unabhängig von dem laufenden Bebauungsplanverfahren der Firma Gierlichs wurde der Bürgerantrag vom 18.08.2020 (Vorlage Nr. 2020/3830), in dem es um Beschwerden über ein hohes LKW-Aufkommen in der Nacht auf der Maurinusstraße geht, durch den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr geprüft. Dazu wurde in der Zeit vom 01.09.2020 bis 08.09.2020 eine Geschwindigkeitsmessung in Höhe der Hausnummern 13 und 45 in beide Fahrtrichtungen durchgeführt, in der auch Anzahl und Art der Fahrzeuge erfasst wurden. Hierbei stellte sich heraus, dass tatsächlich das LKW-Aufkommen in der Nacht an verschiedenen Tagen auffällig war, wobei sich der ermittelte LKW-Verkehr nicht nur auf Fahrzeuge im Zusammenhang mit dem Betrieb der Fa. Gierlichs beschränkt.
Der Betrieb der Firma Gierlichs beginnt erst um 06.00 Uhr. Lediglich einzelne LKWs müssen aktuell noch vor 06.00 Uhr vom Gelände der Firma abfahren, da diese früh beim jeweiligen Kunden sein müssen und ansonsten aufgrund der Verkehrssituation in den Morgenstunden rund um Leverkusen nicht rechtzeitig ankommen würden. Für die Zeit ab März 2021 wird hierfür eine externe Lösung bereitstehen.
Es ist ferner daher davon auszugehen, dass die
Maurinusstraße auch als Abkürzungsstrecke zwischen Lützenkirchen und Quettingen
genutzt wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, für die Maurinusstraße zwischen der Quettinger Straße und der Lützenkirchener
Straße bis zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens in beide Fahrtrichtungen ein
Durchfahrtsverbot für LKWs in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr einzurichten.
Damit ein abgeschlossenes Gebiet entsteht, wird ebenfalls in den
Zufahrtsstraßen zur Maurinusstraße auf das bestehende Durchfahrtsverbot
hingewiesen werden.
Da vereinzelt auch
LKW aus dem Ausland das Gelände der Fa. Gierlichs in dem o. g. Zeitraum
anfahren und hier eine zeitliche Planung der Ankunftszeit schwierig ist, soll
vorübergehend bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens der Fa. Gierlichs sowohl
von der Lützenkirchener Straße als auch von der Quettinger Straße kommend ein
Zusatzschild installiert werden, wonach nur eine Zufahrt zum Gelände der Fa.
Gierlichs auch während des nächtlichen LKW-Durchfahrtverbots möglich ist.
Damit wird nur für einen Übergangszeitraum klargestellt, dass - sofern vereinzelt nächtliche Zu- und Abfahrten vom und zum Betriebsgelände der Fa. Gierlichs erforderlich sein sollten - diese auf der Maurinusstraße in dem hier betreffenden Übergangszeitraum in beide Fahrtrichtungen erfolgen dürfen.
Sollten sich im Bauleitplanverfahren der Fa. Gierlichs Änderungsnotwendigkeiten ergeben, so müsste die Beschilderung gegebenenfalls entsprechend angepasst werden. Nach Errichtung der Beschilderung wird einige Zeit später eine erneute Geschwindigkeits- und Verkehrsmessung durch den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr durchgeführt, um die Wirksamkeit der Maßnahme prüfen zu können.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Aufwendungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: 36 000 230 012 0026 Finanzposition/en:
782700 –
Verkehrsschilder
Auszahlungen für die Maßnahme: ca. 2.000,00 € zzgl.
Personalkosten
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Im Vorfeld dieser Vorlage waren umfangreiche Abstimmungen erforderlich, die erst jetzt zum Abschluss gebracht werden konnten. Damit den Bürgerantragstellern schnellstmöglich im Sinne ihres Antrages geholfen werden kann, ist eine zeitnahe Entscheidung der zuständigen Bezirksvertretung erforderlich.