Betreff
Durchfahrtsverbot für LKWs in der Maurinusstraße
Vorlage
2021/0325
Aktenzeichen
20-01-zg
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Auf der Maurinusstraße wird bis zum Abschluss des aktuell laufenden Bauleitplanverfahrens ein Durchfahrtsverbot für LKWs zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr eingerichtet. Sowohl von der Lützenkirchener Straße als auch der Quettinger Straße kommend wird vorübergehend bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens nur der Fa. Gierlichs eine Möglichkeit eingeräumt, dass vereinzelt LKW auch während der Sperrzeit in beide Fahrtrichtungen vom und bis zum Gelände der Fa. Gierlichs fahren können.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

 

Begründung:

 

Unabhängig von dem laufenden Bebauungsplanverfahren der Firma Gierlichs wurde der Bürgerantrag vom 18.08.2020 (Vorlage Nr. 2020/3830), in dem es um Beschwerden über ein hohes LKW-Aufkommen in der Nacht auf der Maurinusstraße geht, durch den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr geprüft. Dazu wurde in der Zeit vom 01.09.2020 bis 08.09.2020 eine Geschwindigkeitsmessung in Höhe der Hausnummern 13 und 45 in beide Fahrtrichtungen durchgeführt, in der auch Anzahl und Art der Fahrzeuge erfasst wurden. Hierbei stellte sich heraus, dass tatsächlich das LKW-Aufkommen in der Nacht an verschiedenen Tagen auffällig war, wobei sich der ermittelte LKW-Verkehr nicht nur auf Fahrzeuge im Zusammenhang mit dem Betrieb der Fa. Gierlichs beschränkt.

 

Der Betrieb der Firma Gierlichs beginnt erst um 06.00 Uhr. Lediglich einzelne LKWs müssen aktuell noch vor 06.00 Uhr vom Gelände der Firma abfahren, da diese früh beim jeweiligen Kunden sein müssen und ansonsten aufgrund der Verkehrssituation in den Morgenstunden rund um Leverkusen nicht rechtzeitig ankommen würden. Für die Zeit ab März 2021 wird hierfür eine externe Lösung bereitstehen.

 

Es ist ferner daher davon auszugehen, dass die Maurinusstraße auch als Abkürzungsstrecke zwischen Lützenkirchen und Quettingen genutzt wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, für die Maurinusstraße zwischen der Quettinger Straße und der Lützenkirchener Straße bis zum Abschluss des Bauleitplanverfahrens in beide Fahrtrichtungen ein Durchfahrtsverbot für LKWs in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr einzurichten. Damit ein abgeschlossenes Gebiet entsteht, wird ebenfalls in den Zufahrtsstraßen zur Maurinusstraße auf das bestehende Durchfahrtsverbot hingewiesen werden.

 

Da vereinzelt auch LKW aus dem Ausland das Gelände der Fa. Gierlichs in dem o. g. Zeitraum anfahren und hier eine zeitliche Planung der Ankunftszeit schwierig ist, soll vorübergehend bis zum Abschluss des Bebauungsplanverfahrens der Fa. Gierlichs sowohl von der Lützenkirchener Straße als auch von der Quettinger Straße kommend ein Zusatzschild installiert werden, wonach nur eine Zufahrt zum Gelände der Fa. Gierlichs auch während des nächtlichen LKW-Durchfahrtverbots möglich ist.

 

Damit wird nur für einen Übergangszeitraum klargestellt, dass - sofern vereinzelt nächtliche Zu- und Abfahrten vom und zum Betriebsgelände der Fa. Gierlichs erforderlich sein sollten - diese auf der Maurinusstraße in dem hier betreffenden Übergangszeitraum in beide Fahrtrichtungen erfolgen dürfen.

 

Sollten sich im Bauleitplanverfahren der Fa. Gierlichs Änderungsnotwendigkeiten ergeben, so müsste die Beschilderung gegebenenfalls entsprechend angepasst werden. Nach Errichtung der Beschilderung wird einige Zeit später eine erneute Geschwindigkeits- und Verkehrsmessung durch den Fachbereich Ordnung und Straßenverkehr durchgeführt, um die Wirksamkeit der Maßnahme prüfen zu können.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n: 36 000 230 012 0026 Finanzposition/en: 782700 – Verkehrsschilder

Auszahlungen für die Maßnahme: ca. 2.000,00 € zzgl. Personalkosten

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Im Vorfeld dieser Vorlage waren umfangreiche Abstimmungen erforderlich, die erst jetzt zum Abschluss gebracht werden konnten. Damit den Bürgerantragstellern schnellstmöglich im Sinne ihres Antrages geholfen werden kann, ist eine zeitnahe Entscheidung der zuständigen Bezirksvertretung erforderlich.