Betreff
Wahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk 10 der Stadt Leverkusen
Vorlage
2021/0328
Aktenzeichen
360
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 10 der Stadt Leverkusen wird Herr Sascha Hummel, Am Buttermarkt 36, 51371 Leverkusen, gewählt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

Der Schiedsmann des Schiedsbezirks 10 Hitdorf, Herr Lucien Govaerts, hat am 26.10.2020 gegenüber dem zuständigen Amtsgericht mitgeteilt, dass er das Amt des Schiedsmannes aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Der zuständige Richter beabsichtigt der vorzeitigen Niederlegung des Amtes zuzustimmen.

 

Herr Sascha Hummel hat sich bereits im Januar 2020 für den Schiedsbezirk 10 beworben, weitere Bewerbungen liegen nicht vor. Gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.12.1992 muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 

Gemäß § 2 Abs. 2 kann Schiedsperson nicht sein, wer

 

1.         die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.         unter Betreuung steht.

 

Gemäß § 2 Abs. 3 soll Schiedsperson nicht sein, wer

 

1.          das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat;

2.          in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;

3.          durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

Gemäß § 2 Abs. 4 soll zur Schiedsperson nicht gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.

 

Herr Hummel erfüllt die Altersvoraussetzungen und hat seinen Wohnsitz im Schiedsbezirk 10. Die persönliche Geeignetheit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter wird im Anschluss an die Wahl durch das zuständige Amtsgericht überprüft.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt: 020603 Sachkonto: 544300+549900

Aufwendungen für die Maßnahme: ca. 1.600 €/Jahr.

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Nach § 3 Schiedsamtsgesetz NRW (SchAG NRW) wählt der Rat oder die zuständige Bezirksvertretung die Schiedsperson. Gemäß § 12 SchAG tragen die Gemeinden die Sachkosten (Mitgliedsbeiträge, Literatur, Lehrgänge, Vordrucke und sonstige Aufwendungen) des Schiedsamtes. (Finanzstelle: 360002060303, Produkt: 020603, Produktgruppe: 0206, Sachkonten: 544300 und 549900)

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            




 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Herr Govaerts kann das Schiedsamt aus gesundheitlichen Gründen bereits jetzt nicht mehr ausüben. Hinsichtlich der langen Einarbeitungszeit sollte schnellstmöglich ein Nachfolger gewählt werden. Daher ist eine Beschlussfassung der Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus geboten.