Beschlussentwurf:
Als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk 10 der Stadt Leverkusen wird Herr Sascha Hummel, Am Buttermarkt 36, 51371 Leverkusen, gewählt.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
Begründung:
Der Schiedsmann des Schiedsbezirks 10 Hitdorf, Herr Lucien Govaerts, hat am 26.10.2020 gegenüber dem zuständigen Amtsgericht mitgeteilt, dass er das Amt des Schiedsmannes aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Der zuständige Richter beabsichtigt der vorzeitigen Niederlegung des Amtes zuzustimmen.
Herr Sascha Hummel hat sich bereits im Januar 2020 für den Schiedsbezirk 10 beworben, weitere Bewerbungen liegen nicht vor. Gemäß § 2 Abs. 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.12.1992 muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.
Gemäß § 2 Abs. 2 kann Schiedsperson nicht sein, wer
1. die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. unter Betreuung steht.
Gemäß § 2 Abs. 3 soll Schiedsperson nicht sein, wer
1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat;
3. durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Gemäß § 2 Abs. 4 soll zur Schiedsperson nicht gewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet hat.
Herr Hummel erfüllt die Altersvoraussetzungen und hat seinen Wohnsitz im Schiedsbezirk 10. Die persönliche Geeignetheit und die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter wird im Anschluss an die Wahl durch das zuständige Amtsgericht überprüft.
I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung und in den Folgejahren
Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt
beendet)
Produkt: 020603 Sachkonto: 544300+549900
Aufwendungen für die Maßnahme: ca. 1.600 €/Jahr.
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Ratsbeschluss vom zur
Vorlage Nr.
Ja – investiv
Finanzstelle/n: Finanzposition/en:
Auszahlungen für die Maßnahme: €
Fördermittel beantragt: Nein Ja %
Name Förderprogramm:
Ratsbeschluss vom zur Vorlage Nr.
Beantragte Förderhöhe: €
Maßnahme ist im Haushalt ausreichend
veranschlagt
Ansätze sind ausreichend
Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle
Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Nach § 3 Schiedsamtsgesetz NRW (SchAG NRW) wählt der Rat oder die zuständige Bezirksvertretung die Schiedsperson. Gemäß § 12 SchAG tragen die Gemeinden die Sachkosten (Mitgliedsbeiträge, Literatur, Lehrgänge, Vordrucke und sonstige Aufwendungen) des Schiedsamtes. (Finanzstelle: 360002060303, Produkt: 020603, Produktgruppe: 0206, Sachkonten: 544300 und 549900)
Jährliche Folgeaufwendungen ab
Haushaltsjahr:
Bilanzielle Abschreibungen: €
Hierunter
fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw.
Sonderabschreibungen.
Aktuell nicht bezifferbar
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab
Haushaltsjahr:
Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge,
Auflösung Sonderposten): €
Produkt: Sachkonto
Einsparungen ab Haushaltsjahr:
Personal-/Sachaufwand: €
Produkt: Sachkonto
II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
ja nein |
ja nein |
ja nein |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Herr Govaerts kann das Schiedsamt aus gesundheitlichen Gründen bereits jetzt nicht mehr ausüben. Hinsichtlich der langen Einarbeitungszeit sollte schnellstmöglich ein Nachfolger gewählt werden. Daher ist eine Beschlussfassung der Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus geboten.