Betreff
Ausbau A 3
- Stellungnahme Umweltverträglichkeitsuntersuchung
Vorlage
2021/0330
Aktenzeichen
612-A3-UVU
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die Stellungnahme der Stadt Leverkusen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung des Ausbaus der Autobahn 3 von der Anschlussstelle Leverkusen-Opladen bis zum Autobahnkreuz Hilden (Anlage 1 der Vorlage)

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit E-Mail vom 05.11.2020 wurde die Stadt Leverkusen durch den Landesbetrieb Straßen.NRW zur Stellungnahme zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) für den
8-streifigen Ausbau der Autobahn 3 aufgefordert. Der Landesbetrieb Straßen.NRW hat den 06.01.2021 als Frist gesetzt und auf Bitten des Fachbereichs Stadtplanung eine Fristverlängerung bis zum 21.01.2021 gewährt.

 

Die UVU ist im Rahmen der Vorplanung ein Arbeitsschritt vor Einleitung eines förmlichen Planfeststellungsverfahrens.

 

Eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens auf:

 

  • Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt,
  • Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft,
  • Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie
  • der jeweiligen Wechselwirkungen zwischen den o. g. Schutzgütern.

 

Die UVU ist der umfassende Beitrag des Vorhabenträgers zur Bereitstellung der entscheidungserheblichen Informationen, die für die Prüfung der Umweltverträglichkeit notwendig sind.

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Vor dem Hintergrund der noch intern vorzunehmenden Abstimmung war eine frühere Abgabe der Vorlage nicht möglich. Um eine Beschlussfassung noch in der Ratssitzung am 20.01.2021 zu ermöglichen, wird die Vorlage daher noch zum Nachtragstermin eingereicht.