Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt
Leverkusen beauftragt die Verwaltung, die aufgrund des Ratsbeschlusses vom
25.09.2006 abgeschlossenen Verträge vom 25.10.2006 (Anlage) mit
-
der
Katholischen Erziehungsberatung Leverkusen e. V. und
-
der
Psychologischen Beratungsstelle des Evangelischen Kirchenkreises Leverkusen
über die
Kostenübernahme der unmittelbaren Inanspruchnahme von Erziehungsberatung und
Förderung präventiver Angebote bis zum 31.12.2015 zu verlängern.
Die notwendigen
Mittel werden weiterhin unter Innenauftrag 5100 06 15 01 03 - Hilfe zur
Erziehung -, Finanzposition 730000 bereitgestellt.
gezeichnet:
Buchhorn Adomat Häusler
Begründung:
Die Vereinbarung
mit
-
der
Katholischen Erziehungsberatung Leverkusen e. V. und
-
der
Psychologischen Beratungsstelle des Ev. Kirchenkreises Leverkusen
über die
Kostenübernahme der unmittelbaren Inanspruchnahme von Erziehungsberatung und
Förderung präventiver Angebote endet vertragsgemäß am 31.12.2010.
Beide Vertragspartner wünschen eine
Verlängerung der Verträge um weitere 5 Jahre ab 01.01.2011 bis zum 31.12.2015.
Die Zusammenarbeit mit den konfessionellen
Erziehungsberatungsstellen in den letzten 5 Jahren hat sich in hohem Maße
bewährt.
Die Verlängerung der Verträge ist jedoch
auch aus anderen Gründen geboten:
Gemäß §§ 27, 28 in
Verbindung mit § 36a Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII - Kinder-und Jugendhilfe –
(SGB VIII) haben Personensorgeberechtigte einen Rechtsanspruch auf Hilfe zur
Erziehung u. a. in Form der Erziehungsberatung. Der öffentliche
Jugendhilfeträger wird in § 36 a Abs. 2 SGB VIII zwecks Erfüllung dieser
Pflichtaufgabe auch zum Abschluss von Vereinbarungen über die niedrigschwellige
unmittelbare Inanspruchnahme von ambulanten Hilfen, insbesondere der
Erziehungsberatung, mit anderen Leistungsanbietern verpflichtet.
Die Vereinbarung mit den genannten
Erziehungsberatungsstellen über die Förderung präventiver Angebote
unterscheidet die unmittelbare Beratung "face to face" (80%) und die
funktionale Erziehungsberatung in Kindergärten pp. (20%), um auch die Eltern zu
erreichen, die aufgrund ihrer Herkunft oder aus anderen Gründen den Weg in eine
Erziehungsberatungsstelle nicht gehen würden.
Unabhängig von der rechtlichen
Gewährleistungspflicht der Stadt Leverkusen zur Sicherstellung der Hilfe nach
§§ 79, 80 SGB VIII ist die Verlängerung der Vereinbarung mit den
konfessionellen Erziehungsberatungsstellen auch aus fiskalischen Gründen
geboten.
Die Stadt Leverkusen könnte den
Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung selbst nur durch Einsatz von mindestens 6
zusätzlichen psychologischen Fachkräften oder durch Übernahme der Kosten für
selbst beschaffte Hilfen nach § 36a SGB VIII (zum Beispiel bei freiberuflichen
Psychologen und Therapeuten) erfüllen.
Diese Regelung wäre allerdings wesentlich
teurer da die konfessionellen Erziehungsberatungsstellen 34% der Gesamtkosten
tragen und insgesamt rd. 124.000 € Landesmittel generieren.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 0676/2010
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Schaal, Renate FB 51, -5175
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Verlängerung der Vereinbarung mit
-
der
Katholischen Erziehungsberatung Leverkusen e. V. und
-
der
Psychologischen Beratungsstelle des Evangelischen Kirchenkreises Leverkusen
über die
Kostenübernahme der unmittelbaren Inanspruchnahme von Erziehungsberatung und
Förderung präventiver Angebote bis zum 31.12.2015.
Die Maßnahme ist
durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum
Nothaushaltsrecht abgedeckt.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
Innenauftrag 5100
06 15 01 03 - Hilfe zur Erziehung -, Finanzposition 730000
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
2011: 274.100 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
2012: 276.850 €
2013: 279.600 €
2014: 282.400 €
2015: 285.250 €
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Die Mittel sind
seit 2006 jährlich in entsprechender Höhe im Budget berücksichtigt.
Die Stadt Leverkusen könnte den
Rechtsanspruch auf Erziehungsberatung selbst nur durch Einsatz von mindestens 6
zusätzlichen psychologischen Fachkräften oder durch Übernahme der Kosten für
selbst beschaffte Hilfen nach § 36a SGB VIII (zum Beispiel bei freiberuflichen
Psychologen und Therapeuten) erfüllen.
Diese Regelung wäre allerdings wesentlich
teurer da die konfessionellen Erziehungsberatungsstellen 34% der Gesamtkosten
tragen und insgesamt rd. 124.000 € Landesmittel generieren – s. Begründung zur
Vorlage.
Begründung der
einfachen/besonderen Dringlichkeit
entfällt