Betreff
Wiederwahl der Beigeordneten für das Dezernat V - Planen und Bauen
Vorlage
2021/0424
Aktenzeichen
111-20-10-Dez. V-hm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Frau Andrea Deppe wird ab 01.07.2021 für die Dauer von 8 Jahren zur Beigeordneten für das Dezernat V – Planen und Bauen wiedergewählt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Wahlzeit der Beigeordneten Andrea Deppe endet mit Ablauf des 30.06.2021. Nach § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden Beigeordnete vom Rat für die Dauer von 8 Jahren gewählt.

 

Orientiert an § 71 Abs. 2 GO NRW wird im Rahmen der Wiederwahl von Frau Deppe von einer Ausschreibung der Beigeordnetenstelle abgesehen.

 

Beigeordnete sind nach § 71 Abs. 5 GO NRW verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden.

 

Entsprechend des § 2 der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit und die Gewährung von Aufwandsentschädigungen durch die Gemeinden und Gemeindeverbände sowie weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts (Eingruppierungsverordnung - EingrVO) wird Frau Deppe nach einer Wiederwahl der Besoldungsgruppe B 5 LBesG zugeordnet.