Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen genehmigt die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 17.02.2021 vorgenommene Wiederbestellung des Herrn Markus Grawe als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen bei gleichzeitiger Berufung zum Vorsitzenden des Vorstandes für die Zeit vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2026.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen genehmigt die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 17.02.2021 vorgenommene Bestellung von Frau Saskia Lagemann als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen für die Zeit vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2026.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Verwaltungsrat
der Sparkasse Leverkusen hat mit Beschluss vom 17.02.2021 Herrn Markus Grawe
für die Zeit vom 01.03.2021 bis zum 28.02.2026 zum Mitglied des Vorstandes der
Sparkasse Leverkusen bei gleichzeitiger Berufung zum Vorsitzenden des
Vorstandes wiederbestellt.
Ebenfalls in der Sitzung am 17.02.2021 hat
der Verwaltungsrat Frau Saskia Lagemann zum Mitglied des Vorstandes der
Sparkasse Leverkusen bestellt.
Gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe e) des
Sparkassengesetzes NRW bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates über die Bestellung
und die Wiederbestellung von Mitgliedern des Vorstandes der Genehmigung durch
den Rat der Stadt.
Der derzeit gültige Vertrag mit Herrn Grawe
endet am 31.01.2024. Herr Grawe hat eine Niederlegungserklärung unterzeichnet,
die eine neue Vertragslaufzeit ab dem 01.03.2021 ermöglicht.
Der Bestellungszeitraum von fünf Jahren ergibt sich aus § 19 Abs. 2 und Abs. 4 des Sparkassengesetzes NRW.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte erst nach erfolgter Beschlussfassung im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen erstellt werden. Die Beschlussfassung des Rates in der Sitzung am 22.02.2021 ist erforderlich, weil die Bestellung und die Wiederbestellung jeweils schon zum 01.03.2021 erfolgen sollen.