Betreff
Förderung der Migrantenorganisationen im Jahr 2021 - Vorzeitige Auszahlung der Fördermittel
Vorlage
2021/0478
Aktenzeichen
III/33-IR-al
Art
Vorlage Integrationsrat

Beschlussentwurf:

 

Der vorzeitigen Auszahlung der finanziellen Förderung an die Migrantenorganisationen für das Jahr 2021 wird zugestimmt.

Da noch die Entscheidung des Rates der Stadt Leverkusen zu einer Erhöhung des bisherigen Förderbetrages in Höhe von 20.150,- € auf einen Betrag von 40.000,- € aussteht, soll über die tatsächliche Höhe der Förderung an die einzelnen Vereine in einer Kommission, bestehend aus dem Vorstand des Integrationsrates und den Sprechern der im Integrationsrat vertretenden Listen beraten und entschieden werden.

 

 

Leverkusen, den 24.02.2021

 

 

Sam Kofi Nyantakyi

Vorsitzender

Begründung:

 

Durch die Auswirkungen der Corona-Krise sind auch die Migrantenvereine in ihrer Arbeit stark beeinträchtigt. So können Aktivitäten und Veranstaltungen, bei denen bisher Einnahmen erzielt werden konnten (z.B. Europafest), weiterhin nicht durchgeführt werden. Außerdem finanzieren sich die Vereine über Mitgliedsbeiträge, die durch persönliche Notsituationen wie z.B. Arbeitslosigkeit der Vereinsmitglieder nicht in gewohnter Form gezahlt werden können.

Viele der Vereine verfügen aber, als wichtige Grundlage ihrer erfolgreichen Arbeit, über eigene Räumlichkeiten, die mit laufenden Miet- und Betriebskosten verbunden sind.

Damit diese Voraussetzungen auch für die Zukunft trotz schwieriger Umstände gesichert werden können, sollen die Zuschüsse für das Jahr 2021, die normalerweise erst zum Ende des Jahres ausgezahlt worden wären, bereits vorzeitig ausgezahlt werden. Die Auszahlung der jeweiligen Zuschüsse orientiert sich an den Kriterien der finanziellen Richtlinien, die vom Integrationsrat beschlossen worden sind. Die Zuschusshöhe ergibt sich danach in erster Linie nach den Aktivitäten des Vereins im abgelaufenen Jahr. Da für eine vorzeitige Auszahlung der Fördermittel im Jahr 2021 noch sehr wenige Aktivitäten für eine Bewertung zugrunde gelegt werden können, soll sich der Förderbetrag für das Jahr 2021 an dem Förderbetrag aus dem Jahr 2019 orientieren.