Betreff
Ampelanlage Obere Ebene Europaring / Wöhlerstraße
Vorlage
2021/0486
Aktenzeichen
20-01-cl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Baustellenampel im Bereich der Wöhlerstraße und 2. Ebene des Europarings wird mit Auslaufen des Vertrages abgebaut.

 

2.    Die jährliche Errichtung einer Ampelanlage im Zeitraum von Mitte November bis Ende der ersten Januarwoche auf der Oberen Ebene Europaring sowie der Wöhlerstraße in Höhe Kinopolis wird beschlossen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

 

Begründung:

 

1. Sachverhalt:

Die Ampelanlage wurde als Baustellenampel im Zuge des Neubaus des ZOB Wiesdorf errichtet und hatte sich zu dieser Zeit für Querungen der Oberen Ebene, aber auch für solche in Höhe des Kinopolis bewährt. Nach Beendigung der Baumaßnahme wurde durch den Verwaltungsvorstand 2019 beschlossen, diese Ampelanlage probeweise zunächst für ein Jahr an Ort und Stelle zu belassen, um zu eruieren, ob diese auch nach Abschluss der Baumaßnahmen weiterhin benötigt wird bzw. in eine feste LSA (Lichtsignalanlage) umgewandelt werden sollte.

 

In der Zeit vom 01.04.2020 bis heute wurde die Ampel für die zu Fuß Gehenden betrieben, in einer weiteren Phase für die Autofahrenden auf „Blinken“ gestellt oder komplett ausgelassen. Zu gravierenden Problemen kam es in den verschiedenen Versuchsphasen jedoch weder für den motorisierten Verkehr noch für die zu Fuß Gehenden, was aktuell vermutlich auch am Corona-bedingt reduzierten Verkehrsaufkommen, aber insbesondere auch an einer Verlagerung der ÖPNV-Nutzer in Richtung ZOB, liegt. Auch wenn insbesondere zu Fuß Gehende diese Ampelanlage als eine gesicherte Überquerungsmöglichkeit ansehen, wird dennoch empfohlen, die Ampelanlage bei Auslauf der Vertragslaufzeit zum 31.03.2021 ersatzlos abbauen zu lassen.

 

Generell wird jedoch weiterhin gesehen, dass eine Ampelanlage in den oben genannten Bereichen zu Zeiten des Weihnachtsgeschäfts, also von Mitte November mit Öffnung des Weihnachtsmarktes in Wiesdorf, bis in die erste Januarwoche und daher für rund zwei Monate, durchaus Sinn macht. Besonders an der Wöhlerstraße erleichtert sie den Fußgängerverkehr zur Dhünnstraße und umgekehrt, aber auch auf der Oberen Ebene sollte eine Querung im Weihnachtsgeschäft ermöglicht werden. Darüber hinaus hat die LSA zu einer deutlich verbesserten Ausfahrtsituation aus dem Parkhaus der Rathaus-Galerie beigetragen.

 

2. Lösungsvorschlag:

Es wird daher vorgeschlagen, zu den vg. Weihnachtszeiten auf eine Baustellenampel zurückzugreifen. Hierfür werden Kosten in Höhe von rd. 5.000 € jährlich entstehen.

 

 

I) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren

 

 Nein (sofern keine Auswirkung = entfällt die Aufzählung/Punkt beendet)

 

 Ja – ergebniswirksam

Produkt:       Sachkonto:      

Aufwendungen für die Maßnahme: 5.000 €

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

 Ja – investiv

Finanzstelle/n:       Finanzposition/en:      

Auszahlungen für die Maßnahme:      

Fördermittel beantragt:   Nein   Ja       %

Name Förderprogramm:      

Ratsbeschluss vom       zur Vorlage Nr.      

Beantragte Förderhöhe:      

 

Maßnahme ist im Haushalt ausreichend veranschlagt

 Ansätze sind ausreichend

 Deckung erfolgt aus Produkt/Finanzstelle      

 in Höhe von      

 

Jährliche Folgeaufwendungen ab Haushaltsjahr: 2022

 Personal-/Sachaufwand: 5.000 €

 Bilanzielle Abschreibungen:      

Hierunter fallen neben den üblichen bilanziellen Abschreibungen auch einmalige bzw. Sonderabschreibungen.

 Aktuell nicht bezifferbar

 

Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam) ab Haushaltsjahr:      

 Erträge (z. B. Gebühren, Beiträge, Auflösung Sonderposten):      

Produkt:       Sachkonto      

 

Einsparungen ab Haushaltsjahr:      

 Personal-/Sachaufwand:      

Produkt:       Sachkonto      

 

 ggf. Hinweis Dez. II/FB 20:            

 

II) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 ja   nein

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um sicherzustellen, dass die Baustellenampel für städtische Zwecke durch die ausführende Firma geblockt werden kann, ist ein zeitnaher Beschluss erforderlich. Eine frühere Abgabe der Vorlage war nicht möglich, da neben der Einholung von Angeboten für die verschiedenen denkbaren Varianten noch umfassende Klärungen erforderlich waren.